Trigano Ceylan-Thema ins Archiv verschoben

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Jugger64
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Trigano Ceylan-Thema ins Archiv verschoben

Beitrag von Jugger64 »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

nach anwaltlicher Beratung eines Forumsmitgliedes, der auch Moderator in einem anderen Forum ist und laufend mit derartigen Sachverhalten zu tun hat, haben wir uns entschlossen, zum Schutz sämtlicher Beteiligten das entsprechende Thema ins Archiv zu verschieben.
Es mag über diesen Sachverhalt hier weiter diskutiert werden, dies aber ausdrücklich nur ohne jegliche Namensnennung! Der Produktname steht in der Überschrift und darf das auch. Alle übrigen Bezeichnungen und Identifizierungsmöglichkeiten sind bei dem hier zu verzeichnenden Sachverhalt ausdrücklich zu vermeiden.
Nach Aussage unseres Anwaltes ist der zugrunde liegende Vorgang relativ einfach gelagert: Der Themenersteller hat einen Vertrag abgeschlossen, der grundsätzlich zu erfüllen ist. Wird dieser Vertrag storniert, ist Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu zahlen. Dieser bewegt sich ganz sicher aber nicht in der genannten Größenordnung. Die AGB des in Rede stehenden Händlers sind auf dessen Website nicht anklickbar. Für Messeverkäufe gelten aber ohnehin andere Regelungen. Eine abschließende rechtliche Beurteilung ist daher ohnehin nicht möglich und auch nicht unsere Aufgabe. Angesichts des seitens des Händlers eingeräumten Fehlers bei der Mitteilung des Stornierungsbetrages, dieser sollte immerhin nahezu 45% des Verkaufspreises betragen, hat jedermann Verständnis für den Ärger des Themenerstellers. Die Reaktion des Händlers wiederum erachtet unser Anwalt für höchst unprofessionell, auch wenn gewisse Äußerungen des Themenerstellers ganz sicher auch zur Klimavergiftung beigetragen haben. Einen Anspruch auf Kulanz gibt es im deutschen Rechtssystem nicht, allerdings einen Anspruch auf fehlerfreie Ermittlung und Mitteilung des Nichterfüllungsschadens. Dies ist Aufgabe eines Anwaltes und nicht Aufgabe eines Internetforums. Hier besteht ganz schnell die Gefahr, dass durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (schlechte Außendarstellung) jemand zu einer Handlung, hier sogar einer Vermögensverfügung, veranlasst werden soll, auf die der Anspruchsteller möglicherweise keinen Anspruch hat. Das kann sogar eine strafrechtliche Dimension bekommen. All dies kann hier nicht abschließend geprüft werden und dies kann auch nicht unsere Aufgabe sein.

Wir bitten also um Verständnis, dass wir in diesem Fall auf anwaltliche Empfehlung so gehandelt haben und bitten, in künftigen Fallkonstellationen diese Ausführungen sorgfältig zu beachten.

Das Klappcaravan-Forum-Team

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