Faltmeister von 1973

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Gelbfüssler
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Faltmeister von 1973

Beitrag von Gelbfüssler »

Hallo Fories,

ich könnte einen Faltmeister von 1973 bekommen. Nun schwanke ich soll ich oder lieber nicht. Vom Besitzer hörte ich das unten im Fahrwerk viel Holz verbaut wurde. Außerdem ist der Tüv seit 6 Jahren !!!!!!! abgelaufen der Klappi ist aber noch angemeldet. Was sagt der Tüv dazu? Kann ich einfach hinfahren und neu Tüven?
Und stimmt das Der Faltmeister hat nur eine Feststellbremse ist aber nicht Auflaufgebremst?
Könnt Ihr mir Tipps geben, vor allem was so einer noch Wert ist.
ich würde mich über zahlreiche Antworten und Anregungen sehr freuen.
Danke und liebe Grüße aus dem badischen Robbie :winkend:
Zuletzt geändert von Gelbfüssler am 25.11.2014 21:31, insgesamt 1-mal geändert.
badische Grüßle, Robbie :-)

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Re: Faltmeister von 1973

Beitrag von Per »

Gelbfüssler hat geschrieben:Außerdem ist der Tüv seit 6 Jahren !!!!!!! abgelaufen der Klappi aber noch angemeldet. Was sagt der Tüv dazu? Kann ich einfach hinfahren und neu Tüven?
Ja, kannst du. Wenn du den Kaufvertrag vorzeigst, bekommst du nicht mal eine "Standpauke". Lediglich die erhöhte Prüfgebühr kann dir berechnet werden.
TÜV Süd hat geschrieben:4) Wird die Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate nach dem Vorführtermin durchgeführt, erhöht sich die reine HU-Gebühr um das 0,2-fache ihres Wertes.
Gruss Per

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Re: Faltmeister von 1973

Beitrag von Gelbfüssler »

Hallo Per,
danke für die Info, das hilft mir beim Tüv- Thema schon mal weiter. Brauche also keine Angst zu haben vor einer Standpauke. Ich denke es muß halt alles Tipp Top sein.
Das man den Tüv -Siegel bekommt.
grüße Robbie
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Re: Faltmeister von 1973

Beitrag von Per »

Ach nochwas: ohne TÜV kannst du ihn natürlich nicht anmelden.
Gruss Per

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Re: Faltmeister von 1973

Beitrag von Projektor »

Hi,

"Und stimmt das Der Faltmeister hat nur eine Feststellbremse ist aber nicht Auflaufgebremst?"

Warum hat er denn eine Feststellbremse? Macht dann ohne Auflaufvorrichtung doch wenig Sinn...
Mein Paradiso Faltmeister Typ III aus dem Jahr 1973 ist auflaufgebremst.
Ich weiß nur von früheren Baujahren (1970), daß es diese auch ohne Auflaufbremse gab. (Weil kleiner
oder noch leichter?)

Ich hatte bei Instandsetzungsarbeiten das Teil ziemlich weit zerlegt.
Daher weiß ich, daß auf das reine Fahrgestell (Achse, Deichselrahmen, Zugrohr) nur ein Vierkantrahmengestell (10x10mm)
aufgeschraubt/genietet ist. Das gibt die Grundform vor und dem Hebegestell für die Zeltplane Halt.
Die verschraubte Bodenplatte (Holz) liegt direkt auf dem Deichselrahmen auf. Bug und Heck sind durch Holzstreben verstärkt.
Der Innenausbau ist komplett aus Holz, außen GFK-Formteile verbaut. Das Zweischalendach umschließt ein holzverstärktes Isoliermaterial.
Eigentlich ganz simpel. Nach dem Motto: "Nur das Nötigste, bitte".

"Im Fahrwerk" ist also kein Holz verbaut ... ... ...

Hoffe zu allgemeinen Verwirrung beigetragen zu haben...

Mit ungebremsten Grüßen,
Frank
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Re: Faltmeister von 1973

Beitrag von Per »

Projektor hat geschrieben:"Und stimmt das Der Faltmeister hat nur eine Feststellbremse ist aber nicht Auflaufgebremst?"

Warum hat er denn eine Feststellbremse? Macht dann ohne Auflaufvorrichtung doch wenig Sinn...
Vllt., weil die Auflaufvorrichtung nicht mehr zu reparieren war. Dann wird die festgesetzt und der TÜV kann nix sagen. "Handbremse" geht aber weiterhin.
Gruss Per

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Re: Faltmeister von 1973

Beitrag von Gelbfüssler »

Hi,
leider hat es sich herausgestellt das der 1973 Faltmeister leider doch schlechter da steht wie angenommen. Er stand ein paar Jahre und hat doch gelitten.
Na ja suche ich halt weiter!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :ichdoof:
Robbie
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