Hallo!
Dann trage ich auch noch was zur allgemeinen Verwirrung bei: als ich meinen Falter hier in Luxemburg zur Abnahme brachte, meinte der Prüfer, Schlaufe über Kupplung wäre eigentlich unzulässig (aus den schon oben genannten einleuchtenden Gründen).
Ich habe ihm erklärt, dass meine abnehmbare AHK am Touran aber keine Öse zur Befestigung hat, im Gegensatz zu allen von mir bisher besessenen Autos (von Peugeot, über Hyundai, bis zu Renault...). Er meinte dann, diese fehlende Öse würde seines Wissens auch nur deutsche Autos betreffen, und streng genommen müsse er mir die Weiterfahrt untersagen, da sich das Gespann nicht in einem fahrbereiten Zustand befände, laut lux. StVO. ( Beim Anhängerführerschein hat mich der Fahrlehrer sogar explizit auf die Öse hingewiesen, das ist ein Prüfungspunkt beim Ankuppeln...) Nach Meinung des Abnahmeprüfers wäre die Einfachste Lösung, so ein Ding einfach anschweißen zu lassen beim Händler. (Diesen hatte ich bei der Übernahme des Wagsn auf die fehlende Öse hingewiesen, der meinte, das sei "immer schon so gewesen").
Meiner Meinung nach müsste dieser das sogar kostenlos vornehmen, da es sich ja um einen offensichtlichen Mangel handelt.
Nach euren Ausführungen werde ich aber vorher unters Auto krabbeln, vielleicht hat sich das Ding ja nur gut versteckt
Louis