Eidesstattliche Erklärung / keine Fahrzeubrief

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
Benutzeravatar
Haraldshotwheel
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 193
Registriert: 11.04.2006 13:45
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Was gerade da ist
Camper/Falter/Zelt: Rapido Export 1987
Wohnort: Unna
Kontaktdaten:

Eidesstattliche Erklärung / keine Fahrzeubrief

Beitrag von Haraldshotwheel »

Hallo, ich habe gelesen das du keinen Brief hast, habe zur Zeit ein Problem beim Anmelden meines Winterautos.

Wenn dein Rapido schon mal in Deutschland angemeldet war, solltest du eine

Eidesstattliche Versicherung vorlegen können.


Ist total nervig auf dem Amt.

Gruß Harald
Zuletzt geändert von Haraldshotwheel am 15.10.2007 19:20, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Brandse
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 151
Registriert: 12.02.2007 20:36
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Volvo V40 T4 1999
Camper/Falter/Zelt: Rapido Club 31 TDL 1998
Wohnort: Schwelm
Kontaktdaten:

Beitrag von Brandse »

eidesstatliche Versicherungen über Verkauf ohne Papiere weil verloren oder so, können formlos gestaltet werden.
Es reicht sogar der Text "Verkauf ohne Fahrzeugbrief, da verloren" mit der Ergänzung "Hiermit erklärt Verkäufer an Eides Statt, Besitzer des Fahrzeuges zu sein, Papiere verloren, blabla" im Kaufvertrag.
Benutzeravatar
Haraldshotwheel
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 193
Registriert: 11.04.2006 13:45
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Was gerade da ist
Camper/Falter/Zelt: Rapido Export 1987
Wohnort: Unna
Kontaktdaten:

Beitrag von Haraldshotwheel »

@Brandse soll ich dir mal die Nummer von meiner Sachbearbeiterin geben.

Das Dingen muß beglaubigt sein, die Angaben vom Verkäufer (Anschrift und so)

Aber es gibt natürlich Unterschiede von Amt zu Amt, das letzte mal vor Drei Jahren ging das bei den gleichen Leuten ohne Probleme :twisted:

Mit meinem Peugeot ohne Papiere aus Frankreich.:oops:

Gruß Harald

Ps.Ist ja nur ein Rat kann ja jeder machen wie er will. :twisted:
Benutzeravatar
Brandse
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 151
Registriert: 12.02.2007 20:36
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Volvo V40 T4 1999
Camper/Falter/Zelt: Rapido Club 31 TDL 1998
Wohnort: Schwelm
Kontaktdaten:

Beitrag von Brandse »

Anschrift des Verkäufers steht ja im Kaufvertrag, gelle?

Beglaubigt werden muss da nix, es sei denn, der Vertrag ist aus einer anderen Sprache übersetzt.
Dann muss die Übersetzung beglaubigt werden. Nen Kaufvertrag kannste nicht geblaubigen lassen.

Gruß,
Brandse
Benutzeravatar
Haraldshotwheel
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 193
Registriert: 11.04.2006 13:45
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Was gerade da ist
Camper/Falter/Zelt: Rapido Export 1987
Wohnort: Unna
Kontaktdaten:

Beitrag von Haraldshotwheel »

-- Zeile wurde wegen Unsachlichkeit vom Siteprog gelöscht, bitte alle dran denken, es geht um hier ums HELFEN nicht Beleidigen !! --

Die Eides statt muss beglaubigt werden, nicht der Kaufertrag.

Ich habe lediglich darauf hingewiesen das es neuerdings Probleme mit verloren gegangenen Briefen gibt.

Gruß Harald
Benutzeravatar
Brandse
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 151
Registriert: 12.02.2007 20:36
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Volvo V40 T4 1999
Camper/Falter/Zelt: Rapido Club 31 TDL 1998
Wohnort: Schwelm
Kontaktdaten:

Beitrag von Brandse »

-- Zeile wurde wegen Unsachlichkeit vom Siteprog gelöscht, bitte alle dran denken, es geht um hier ums HELFEN nicht Beleidigen !! --

Bis dato haben meine Importe/Zulassungen ohne Papiere, die ich seit 1.3. getätigt habe, alle funktioniert haben.
Es waren (auch für Bekannte) Fahrzeuge aus GB, NL, PL und Italien.

Komisch, das es bei mir immer funktioniert. Auch wenn ich den Leuten vom STVA jedemals erklären muss, das es seit 1.3. anders ist.

Ich habe nur meine Erfahrung niedergeschrieben, die ich seit 1.3 erlebt (und vorher ergoogelt) habe.

Ohne Randale auf dem STVA und gemeinsames latschen zum Chef gehts teilweise nicht.

Mehr wollte ich nicht rüberbringen.

Wenn die Eidesstattliche Versicherung nicht in Deutsch verfasst wurde, hast Du natürlich Recht. Die Übersetzung muss beglaubigt werden, aber nicht das Original.

Leider (Oder zum Glück !!!) auch nicht immer. Bei mir hat es mal mit einem Stempel eines Übersetzungsbüros gereicht. (Übersetzung des Kaufvertrages wo die eidestt. Vers. auch drin stand.)

Gruß,
Brandse
Benutzeravatar
Petrov2000
Erfahrener Camper
Erfahrener Camper
Beiträge: 336
Registriert: 06.04.2005 22:36
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Fiat Ducato 2.3 (L2H2)
Camper/Falter/Zelt: Individual-Ausbau
Wohnort: Schwäbische Alb

Beitrag von Petrov2000 »

Hallo Ihr beiden,

ich mag Euer Engagement echt, doch bitte macht die Sachen in Ruhe. Wir sind eignetlich bis dato ein so tolles Team in diesem Forum. Ich habe Eure Beiträge auf die Emotionale Nullline wieder zurückgefahren.

Herzliche Grüße und "ceep cool" Petrov2000 :wink:
Benutzeravatar
Haraldshotwheel
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 193
Registriert: 11.04.2006 13:45
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Was gerade da ist
Camper/Falter/Zelt: Rapido Export 1987
Wohnort: Unna
Kontaktdaten:

Beitrag von Haraldshotwheel »

Alles easy habe heute die Eidesstattliche Versicherung mit der amtlichen beglaubigten Ablichtung mit der vorgelegten Urschrift des Reisepasses bekommen.

Somit sollte dem Anmelden zum 01.12.2007 nicht im wege stehen.

Der Termin ist dadurch bestimmt weil jetzt nachdem ich alle Unterlagen habe, TÜV nach §21(Vollabnahme), Kaufvertrag, Eides statt, HU.

Der Brief muss jetzt Aufgeboten werden, in schriftlicher, gedruckter form in einem Amtsblatt das jedes Straßenverkehrsamt alle 2 Wochen bekommt.

Es muss aber 4 Wochen öffentlich sein (die Aufbietung) bevor angemeldet werden kann.

Also steht es am 01.11.2007 in dem Blatt und so kann ich dann am 01.12.2007 Anmelden

Das ist der Weg den mir das Straßenverkehrsamt Unna vorschreibt.

Jeder der es anders geregelt bekommt soll sich glücklich schätzen.

Diese Vorgehensweise ist mir zwar auch nicht klar ergründlich, zumal mein Auto schon seid dem 07.2004 Abgemeldet ist.

Gruß Harald
Benutzeravatar
Rollo
Meister-Camper
Meister-Camper
Beiträge: 2727
Registriert: 29.03.2006 20:35
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: VW FOX und diverse Familienkutschen
Camper/Falter/Zelt: Camp-let Safir
Wohnort: Hansestadt Stade

Beitrag von Rollo »

Moin,
ich dachte immer in Stade leben wir bischen ab vom Rest der Welt,aber wenn ich das so lese,sind wir doch ziemlich voraus.Hier brauchte ich noch nie nicht ne Eidesstattlicheversicherung.Das Fahrzeug wurde beim KBA in Flensburg aufgeboten und man bekam eine Unbedenklichkeitsbescheinigung,dann den neuen Kfz-Brief.Ab dem 01.03.2007 ist dieses aber nicht mehr nötig,da das von der Kfz-Zulassungsstelle erledigt wird. :P (eigentlich eine Bundesverordnung)
2132 Tschüß Rollo




Eet, wat gor is, drink, wat kloor is un segg, wat wohr is stop!
Benutzeravatar
Haraldshotwheel
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 193
Registriert: 11.04.2006 13:45
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Was gerade da ist
Camper/Falter/Zelt: Rapido Export 1987
Wohnort: Unna
Kontaktdaten:

Beitrag von Haraldshotwheel »

Ihr müßt nicht immer alles durcheinander werfen und halb wissen verbreiten.

Das Fahrzeug wird nicht aufgeboten sondern der neue Brief.

Beim KBA wird nur nachgefragt ob gegen die Fahrgestellnumer etwas vorliegt und das macht das Strassenverkersamt ab dem 1.3 online.

Das mit der Eidesstattlichen ist schon immer so gewesen wurde aber nicht immer angewant.

Mir war dieser Weg auch neu, Ich habe auch schon etliche KFZ ohne diese scheiß Eidesstattliche angemeldet bekommen

ABER DIESESMAL NICHT also pechgehabt und das habe ich mitgeteilt.

Gruß Harald
Benutzeravatar
Haraldshotwheel
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 193
Registriert: 11.04.2006 13:45
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Was gerade da ist
Camper/Falter/Zelt: Rapido Export 1987
Wohnort: Unna
Kontaktdaten:

Wer es schaft ohne weiter umstände meinen Rover anzumelden

Beitrag von Haraldshotwheel »

bekommt 100 euro von mir. Ich brauch Betablocker.(die einen Herzinfarkt mindestens 15 Monate überlebt hatten und denen Statine, Betablocker verordnet worden waren

Sehr geehrter Herr Krutzki,

so langsam reicht es mir aber auch. Bisher habe ich mich dafür eingesetzt, dass Sie die Dokumente zusammen bekommen, die Sie benötigen, habe zunächst mit dem Kreis Chemnitz, dann mit dem Kreis Göttingen Kontakt aufgenommen und als Ihnen dann einfiel, dass der Verkäufer ja in Gießen wohnt, nun auch noch mit Gießen. Das war reiner Service meinerseits, um all diese Dinge hätten Sie sich eigentlich selbst kümmern müssen. Ich freue mich, dass sie sich so nett dafür bedanken.

Meine zweite mail, die ich Ihnen vorhin geschickt habe, war noch einmal eine Erinnerung für Sie an das, was wir alles schon mehrmals besprochen haben und, wie ich erfahren habe, Ihnen mein Vorgesetzter, Herr xxxx, während meines Urlaubs auch noch einmal erklärt hat.

Eine beglaubigte Verlustanzeige auf einem Vordruck der Stadt Unna wird Ihnen sicherlich nicht weiter helfen. Was ich benötige, ist eine eidesstattliche Versicherung nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes, wie es in § 5 Straßenverkehrsgesetz vorgegeben ist.
Der § 25 StVZO, den Sie zitieren, ist nicht mehr existent, aber zu Ihrer Information: in der inzwischen gültigen Fahrzeugzulassungsverordnung steht in § 12 Abs. 6, dass die Zulassungsstelle keine privatrechtlichen Sachverhalte entscheidet.
Es ist richtig, dass die Zulassungsstelle im Zulassungsverfahren das Eigentum nicht prüft, wenn die Fahrzeugdokumente vollständig vorgelegt werden. Wenn jedoch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss, ist vorher sehr wohl die Verfügungsberechtigung zu prüfen. Das können Sie in § 12 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung nachlesen.

Die Frage, wie lange und wie oft sich noch gut verdienende Leute damit beschäftigten, sollten Sie sich selbst stellen. Vielleicht werden Sie sich jetzt einmal selbst in die Lage versetzen, die vollständigen Unterlagen hier vorzulegen.

So viel dazu. Wenn Sie sich also nachher auf den Weg hierher machen, sollten Sie eine ordentliche eidesstattliche Versicherung nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes mitbringen, und zwar eine, die von der Person, die den Fahrzeugbrief verloren hat, entweder bei der für diese Person zuständigen Zulassungsstelle oder einem Notar persönlich abgegeben wurde. Ansonsten kann ich ohnehin nichts für Sie tun.

meine Antwort

Ja, so ist das wohl.
Ich weiß nicht ob der Bürgermeister der Stadt Allendorf (Lumda) Notar ist, aber zuständig für den Bürger Steffan xxxx, ist er bestimmt.

Wenn Sie sich die Mühe machen und sich den Vordruck des Kreises Unna für die Eides statt anschauen, steht darauf zu lesen das die Personendaten amtlich beglaubigt sein müssen.


Sind Sie jetzt der Meinung das der Bürgermeister von Allendorf (Lumda) und dessen Verwaltungsangestellten nicht berechtig sind die Kopie eines Reisepasses amtlich zu beglaubigen?

Ich schildere ihnen jetzt mal meine Sicht der Dinge.

Ich bin bei Ihnen aufgeschlagen um einen Rover anzumelden.

Nach Durchsicht aller Unterlagen haben Sie mir mitgeteilt, dass ich noch einen Kaufvertrag und die Eidesstatt vorzulegen hätte, dann könnten Sie den Brief aufbieten. Darauf habe ich gesagt, dass ich die Eides statt ja selber unterschreiben könne, da ich keinen Brief habe, daraufhin haben Sie mich belehrt, das wäre nicht rechtens.

Durch die weitere Unterhaltung kam es durch mich zu der Aussage, es gäbe auch noch ehrliche Menschen, worauf Sie dann geantwortet haben, wer soll das denn sein.

Na ich, habe ich geantwortet, daraufhin haben Sie mehrmals laut geantwortet das wäre ja wohl die größte Lüge des Tages.

Mir war allerdings nicht zum Lachen und ich bin ruhig geblieben.

Der Kaufvertrag wurde innerhalb weniger Tage eingereicht.

Zur Beachtung: Mit genau dieser Menge an Unterlagen habe ich persönlich vor drei Jahren meinen 204 Peugeot angemeldet bekommen und so stand es auch bei meinem ersten Besuches, wegen dem Rover im Internet, leider wurde diese zwischenzeitlich geändert.

Also 21 Untersuchung, Kaufvertrag, AU/HU und Anfrage beim KBA durch das Amt.

Die Aufbietung wurde nach der Zulassung durchgeführt, deswegen hatten Sie immer noch den Brief [Harald Krutzki] von meinem 204 Peugeot in ihrer Schublade, die Frage lautet natürlich, warum habe ich auch einen?

In Ihren Vorschriften steht, dass der Brief persönlich abgeholt werden muss oder nach 14 Tagen kostenpflichtig zugestellt werden muss.

Zurück zum Thema.

Dann haben Sie vor ihrem Urlaub eine Anfrage nach Göttingen geschickt, obwohl Sie den Kaufvertrag vorliegen hatten, Anschrift Allendorf, das gehört zu Gießen.

Welchen Zweck und Inhalt diese Anfrage hatte, ist mir nach heutigem Kenntnisstand nicht klar, weil wenn es eine beglaubigte Eidesstatt gegeben hätte, diese in Urschrift bei ihnen hätte vorliegen müssen, um weitere Schritte zu unternehmen.

Zum damaligen Zeitpunkt war ich der Meinung, dass diese Anfrage gereicht hätte.
In ihrem Urlaub habe ich nachgefragt ob die Eides statt bei Ihnen im Amt angekommen ist .

So kam ihr Chef ins Spiel, Herr xxx wollte mir dann einreden, dass, nachdem mir die Verwechselung aufgefallen ist, für Göttingen/ Gießen das gleiche Straßenverkehrsamt zuständig ist.

Ich habe ihm dann versucht zu erklären das die beiden genannten Orte ca. 200 km weit auseinander liegen.

Auf weiterem Nachfragen, wie es den nun weiter gehen soll, wurde mir von Herrn xxx mitgeteilt, dass nach Vorliegen der Eidesstatt die Aufbietung durchgeführt werden kann.

Dass Sie einen Nachweiß über den Erhalt der Papiere an den Herrn xxx haben wollen, war weder von Ihnen noch von dem Herrn xxxx erwähnt worden.

Das ist der Sachverhalt, wie ich ihn kenne und darauf lege ich jeden Eid ab.

Jetzt, nachdem ich alle Papiere zusammen habe, soll ich noch mal den Verkäufer anbetteln, dass er mir den Besitz der Unterlagen bestätigt, obwohl er schon den Verlust eidesstattlich versichert hat??

Mal eine ganz persönliche Frage: „Warum können Sie mich nicht leiden, was habe ich Ihnen seit unserer ersten Begegnung getan??

Ja. ich war bei Ihrem Vorgesetzten ein Stockwerk höher, aber der hat nur Ihre Vorgehensweise bestätigt.

Das ist doch kein Grund für persönliche Schikane, als solche empfinde ich ihre Verhaltensweise nämlich.

Gruß Harald Krutzki


Es hat sich dann herausgestellt, dass ich nur eine kleine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust der ZB 1 hatte. Ich brauche aber eine grosse über den Verlust der ZB 2.

Ich weiß jetzt nicht mehr weiter

Gruß Harald
Harald
Echter Camper
Echter Camper
Beiträge: 85
Registriert: 26.07.2006 00:17
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: 2006er VW Caddy 1,9 TDI
Camper/Falter/Zelt: Camptourist CT7 (Alpenkreuzer Allure) 1988 / Knaus Südwind 395TK
Wohnort: 53129 Bonn

Beitrag von Harald »

Hallo Harald,
jetzt kann ich gut nachvollziehen, warum dein Ton zwischendurch etwas schärfer war.

Die zermahlen dich ja in der Bürokratiemühle.

Hast du eventuell die Möglichkeit den Wagen über einen Bekannten in einem anderen Kreis anzumelden, einen Kreis oder eine Stadt die nicht so bürokratisch ist? Könntest den Wagen ja nachher wieder ummelden.
Ist zwar teuer aber die Nerven werden geschont.

Gruss
Harald
Knaus Südwind 385TK hinter VW Caddy 1,9 TDI
88er CT7, vorher Alpen Kreuzer Allure. im Urlaub hinter Citroen Berlingo HD
Benutzeravatar
Haraldshotwheel
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 193
Registriert: 11.04.2006 13:45
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Was gerade da ist
Camper/Falter/Zelt: Rapido Export 1987
Wohnort: Unna
Kontaktdaten:

Beitrag von Haraldshotwheel »

Ja, ich habe die Karre schon verkauft.

Gruß Harald
Man könnte ja auch so vorgehen.
Wäre nett wenn sie noch mal darüber nachdenken würden.

Unbedenklichkeitserklärung der Zulassungsbehörde
Die Neuausstellung des Fahrzeugbriefes und die Durchführung des Aufbietungsverfahrens kann auch bei der für einen eventuellen neuen Halter oder der nach Umzug zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt werden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine schnelle Umschreibung des Fahrzeuges im neuen Zulassungsbezirk notwendig ist und man damit nicht die ca. 6 Wochen bis zum Abschluß des Aufbietungsverfahren warten möchte. Die Ausstellung der Unbedenklichkeitserklärung ist nur durch die kennzeichenführende(!) Zulassungsbehörde möglich.

Die Zulassungbehörde stellt dem Berechtigten eine Erklärung aus, dass sie nach Prüfung der Fahrzeugakte gegen die Neuausstellung des Fahrzeugbriefes in einer anderen Zulassungsbehörde keine Bedenken hat. Sie fügt dieser Erklärung ein technisches Datenblatt des Fahrzeuges bei.

Mit der Unbedenklichkeitserklärung und auf der Grundlage des technischen Datenblattes kann die neue Zulassungsbehörde den neuen Fahrzeugbrief ausstellen und ggf. das Aufbietungsverfahren durchführen. Es kann sofort die Zulassung auf den neuen Halter bzw. die Umschreibung erfolgen. Der Fahrzeugbrief wird nach Ablauf der Aufbietungsfrist ausgehändigt. Die Aushändigung kann dann auch auf den neuen Halter/Eigentümer erfolgen.


(1) Die Behörde darf bei der Ermittlung des Sachverhalts eine Versicherung an Eides statt nur verlangen und abnehmen, wenn die Abnahme der Versicherung über den betreffenden Gegenstand und in dem betreffenden Verfahren durch Gesetz oder Rechtsverordnung vorgesehen und die Behörde durch Rechtsvorschriften für zuständig erklärt worden ist. Eine Versicherung an Eides statt soll nur gefordert werden, wenn andere Mittel zur Erforschung der Wahrheit nicht vorhanden sind, zu keinem Ergebnis geführt haben oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Von eidesunfähigen Personen im Sinne des § 393 der Zivilprozessordnung darf eine eidesstattliche Versicherung nicht verlangt werden.

Versicherung an Eides statt
Die Zulassungsbehörde ist berechtigt, auf der Grundlage des § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt zu fordern, wenn bestimmte, zur Vorlage geforderte Dokumente verloren oder sonst abhanden gekommen sind.

Die Abgabe der Versicherung an Eides statt richtet sich nach den unten aufgeführten Bestimmungen des § 27 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG). Die Erklärung des Versichernden kann daher nur persönlich gegenüber einem Berechtigten abgegeben werden. Die Mitarbeiter des Bürgerservice sind dazu besonders ermächtigt worden.
Sie können diese Erklärung aber auch vor einem Notar oder anderen in § 27 ThürVwVfG aufgeführten Berechtigten abgeben und uns anschließend vorlegen.


Morgeeen

Da es sich um eine förmliche Versicherung an Eides statt handelt und wie der Name "förmlich" schon vorgibt, sollte es sich ja um einen Vordruck handeln.

Ich habe mal zwei raus gesucht, wenn sie mir bitte Mitteilen würden welchen Vordruck Sie bevorzugen wäre mir schon mal geholfen.


Guten Morgen Herr Krutzki,

Sie haben sich ja wirklich sehr viel Mühe gegeben. Aber leider entspricht nicht alles, was Sie so mühevoll erarbeitet haben, den aktuellen rechtlichen Vorgaben. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass seit dem 1.3.2007 ein neues Gesetz in für die Zulassung von Fahrzeugen gilt, und zwar die Fahrzeugzulassungsverordnung. Die bis dahin gültige Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ist stark verändert worden und gilt nun für einen vorübergehenden Zeitraum, und zwar bis zum Erlass einer Fahrzeugtechnikverordnung, nur noch für einige technische Belange.
Von Ihnen zitierte Vorschriften aus der "alten" Straßenverkehrs-Zulassungsordnung" sind daher nicht mehr gültig. Des weiteren führen Sie thüringisches Landesrecht an. Wenn das zur Anwendung kommen soll, dann muss die Angelegenheit auch in Thüringen, also in Chemnitz, bearbeitet werden. Da sie aber in Nordrhein-Westfalen bearbeitet wird, gilt hier nordrhein-westfälisches Landesrecht.

Zunächst beschreiben Sie den Vorgang, wie er zur Anwendung kommt, wenn zwei Zulassungsstellen beteiligt sind. Das haben Sie sehr richtig beschrieben und genauso habe ich es auch gehandhabt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Chemnitz liegt mir schon lange vor.
Dann aber unterliegen Sie einem Irrtum.
Die Zulassungsstelle kann nicht gleichzeitig mit der Aufbietung die Zulassung auf den neuen Fahrzeughalter durchführen.
§ 12 Abs. 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung besagt, dass eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist ausgefertigt werden darf. Dabei handelt es sich im übrigen um Bundesrecht, das gilt also in allen Bundesländern.

Bezüglich der Versicherung an Eides statt, die ja in Nordrhein-Westfalen abgegeben wird, kommt, wie schon beschrieben, nordrhein-westfälisches Recht zur Anwendung. Aber wie in Thüringen kann auch in NRW die Erklärung nur gegenüber einem Berechtigten abgegeben werden. Jedoch sind nicht die Mitarbeiter in den Bürgerbüros berechtigt, diese entgegen zu nehmen, sondern nur besonders ermächtigte Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros. Selbstverständlich kann die eidesstattliche Versicherung auch bei jedem Notar abgegeben werden.

In Ihrer zweiten email schicken Sie mir verschiedene Vordruck-Muster, die für eidesstattliche Versicherungen verwendet werden können. Diese entsprechen weitestgehend der nicht den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes NRW entsprechenden "kleinen" eidestattlichen Versicherung, wie Sie sie ja auch vorliegen haben.
:P
Ihre Auffassung, das Wort "förmlich" weise darauf hin, dass eine Erklärung auf einem Vordruck abgegeben werden kann, ist nicht richtig. "Förmlich" bedeutet, dass eine gewisse Form einzuhalten ist, also eine Erklärung nicht formlos (mit eigenen Worten) abgegeben werden kann. Das bedeutet nicht, dass ein Vordruck verwendet wird. Gerade die große eidesstattliche Versicherung ist etwas umfangreicher, da vor allem der Erklärungstext individuell auszufüllen ist. Auch diese ist im Grunde genommen ein Vordruck, da sie äußerlich immer gleich aussieht. Sie kann aber nicht von der abgebenden Person selbst ausgefüllt werden, sondern von der entgegennehmenden Person. Das ist der gravierende Unterschied. :oops:

Die eidesstattliche Versicherung, die Ihnen mit beglaubigter Unterschrift vorliegt, bezieht sich auf den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I. Da das Fahrzeug offensichtlich schon vor 2005 außer Betrieb gesetzt wurde, ist davon auszugehen, dass der Fahrzeugschein seinerzeit bei der Außerbetriebsetzung eingezogen wurde. Abhanden gekommen ist neben dem Fahrzeugbrief dann wohl nur die Abmeldebescheinigung.

Es ist also nach wie vor die eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefes abzugeben. Diese eidesstattliche Versicherung ist von dem letzten Fahrzeughalter abzugeben oder von der Person, der nachweislich die Fahrzeugpapiere durch den Fahrzeughalter ausgehändigt wurden und die den Fahrzeugbrief verloren hat. Das ist in Ihrem Fall lt. Ihren Aussagen geschehen. Der Nachweis darüber, dass eine andere Person, als der letzte Fahrzeughalter die Fahrzeugdokumente in Besitz hatte, wird i. d. R. durch Vorlage des Kaufvertrages erbracht, in dem ein Vermerk über die Übergabe der Fahrzeugdokumente enthalten ist.

Ihr Hinweis darauf, dass die eidesstattliche Versicherung nur gefordert werden soll, wenn andere Mittel zur Erforschung der Wahrheit nicht vorhanden sind, zu keinem Ergebnis geführt haben oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, ist richtig. Aber genau das trifft in Ihrem Fall zu. Es liegen keine Fahrzeugdokumente mehr vor und es kommt erschwerend hinzu, dass sie nicht beim letzten Fahrzeughalter verloren gegangen sind. Wie wollen Sie den Beweis erbringen, dass diese tatsächlich nur verloren gegangen sind? Sie selbst können es doch auch gar nicht wissen, da nicht Sie den Fahrzeugbrief verloren haben. Es ist also nur wie von mir beschrieben möglich. Auf die Vorlage des Kaufvertrages bei mir verzichte ich, wenn Herr Esser ihn bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in der für ihn zuständigen Behörde in Gießen bzw. bei einem Notar vorlegt.

Ich denke, Sie sollten nun doch diesen Weg beschreiten, damit die Angelegenheit endlich ein positives Ende nehmen kann. Es ist nicht sinnvoll, weitere Zeit für Diskussionen aufzuwenden. Im übrigen habe ich einen Ausdruck meiner email vom 17.9.07 vorliegen, in der ich Sie bereits schriftlich an das Erfordernis der eidesstattlichen Versicherung erinnert habe. Sie können mir also wirklich nicht nachsagen, ich hätte Ihnen das nicht alles schon einmal erklärt.

Meine Frau mein ja ich soll eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.
Benutzeravatar
Haraldshotwheel
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 193
Registriert: 11.04.2006 13:45
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Was gerade da ist
Camper/Falter/Zelt: Rapido Export 1987
Wohnort: Unna
Kontaktdaten:

Beitrag von Haraldshotwheel »

Ich habe mal einen Blog erstellt.

Wer Interrese und langeweile hat aber das meiste steht schon hier.

https://haraldshotwheel.blogspot.com/

Gruß Harald
Benutzeravatar
Jonny2002
Hardcore-Camper
Hardcore-Camper
Beiträge: 1061
Registriert: 13.09.2006 22:11
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Citroën C5 Kombi 2007
Camper/Falter/Zelt: Rapido Record 1986
Wohnort: 47623 Kevelaer
Kontaktdaten:

Beitrag von Jonny2002 »

:hi: Harald,

da wird einem ja schon vom bloßem nachlesen ganz schlecht :krank:
Antworten

Zurück zu „Zulassung - Versicherung - TÜV - Vollabnahme - Import“