Import/Überführung aus den Niederlanden

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
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Klappfreund
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Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Klappfreund »

Ich mache dieses altbekannte Thema mal neu auf, denn es kommt ja jetzt die Jahreszeit, in der diese Frage wahrscheinlich öfter auf den Tisch kommt.
Wir wollen uns von unserem aktuellen Falter trennen und auf was kleineres und schneller Aufzubauendes umsteigen. Der Trigano Odyssee ist da in den Fokus geraten, ein Modell, das es in den Niederlanden des Öfteren auch und gerade bei Händlern zu finden gibt. CoC Papiere und damit eine Zulassung in Deutschland dürften keine allzu große Baustelle sein. Aber wie das Objekt der Begierde nach Hause bringen? Hänger auf Hänger ist eine Option, aber der Punkt Ladungssicherung verursacht mir leichte Bauchschmerzen. Zumindest für grenznahe Käufer habe ich einen aktuellen Sachstand auf der Grundlage von älteren Vorschlägen in anderen Threats.
Ich hatte mich an mein Versicherungsbüro vor Ort gewandt und die Lage geschildert, einschließlich dem Stichwort 'Anerkennung des EU Rechts' durch meine Versicherung. Heute bekam ich nun ein Schreiben von der Abteilung Vertragsservice meiner Versicherung mit folgendem Wortlaut: ... wunschgemäß bestätigen wir Ihnen, dass wir Versicherungsschutz für den in den Niederlanden zu überführenden Klappcaravananhänger gewähren, wenn dieser mit dem bei uns versicherten Zugfahrzeug aus den Niederlanden ausgeführt wird. Für den Anhänger muss eine EVB für das vorläufige Kennzeichen von unserer Versicherungsgesellschaft beim Straßenverkehrsamt hinterlegt sein. Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsüberprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks sowie Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sind mitversichert. D.h. ich kann mit einem beim Straßenverkehrsamt registrierten aber noch ungestempelten Wunschkennzeichen am Hänger vom Händler/Verkäufer in den Niederlanden bis zu mir nach Hause/zum TÜV fahren - und zwar versichert!! Da der TÜV am Wochenende nicht arbeitet, sollte man eine solche Überführung wohl werktags durchführen (was im Fall der Fälle die Diskussion mit der Rennleitung vereinfachen sollte - bin auf dem Weg zum TÜV).
Vielleicht hilft es dem Einen oder Anderen, ich sehe der weiteren Suche jetzt zumindest in diesem Punkt gelassener entgegen
Matthes

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Fuzzy
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Fuzzy »

Stellt sich nur die Frage, ob man mit einem ungestempelten Kennzeichen im Ausland fahren darf da dies ja kein "angrenzender Landkreis" ist. Das bezweifle ich zumindest.
Für die Vorabzuteilung benötigst du halt die Papiere des Anhängers.

Das Thema Ladungssicherung ist nicht tragisch, wenn am Boden des unteren Anhängers Zurrösen vorhanden sind.
Je links und rechts ein Gurt über die Achse/Schwinghebel und einen vorne quer über das Zugrohr/ V-Deichsel. Da bewegt sich nichts mehr.
Gruß Ralf
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Klappfreund
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Klappfreund »

Dann kommt in den Niederlanden das Kennzeichen vom Zugfahrzeug dran, das Prinzip ist dort ja bekannt. Auf jeden Fall ist aber der Falter auch in den Niederlanden versichert, solange er von dem in der Bescheinigung der Versicherung genannten Zugfahrzeug bewegt wird.
Matthes

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Fuzzy
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Fuzzy »

Das Kennzeichen vom Zugfahrzeug gehört auch an das selbige. Dann würdest du eher ein ungestempeltes Wiederholungskennzeichen benötigen. Da es diese aber in D nicht gibt dürfte es auch in den NL für ein deutsches Gespann nicht zulässig sein.
Zumindest bei Kurzzeitkennzeichen ist es so, dass die Fahrt in Deutschland beginnen muss. Wie das mit der Vorabzuteilung ist solltest du besser klären. Übrigens ist die Vorabzuteilung nur für den direkten Weg zur Prüfstelle oder Werkstatt gedacht. Strenggenommen darfst du auf diesem nicht mal kurz beim Aldi anhalten um noch deinen Wocheneinkauf zu erledigen.

Das kann alles gut gehen. Bevor die Zulässigkeit jedoch nicht geklärt ist würde ich die Vorabzuteilung nicht als Tipp für eine Überführung aus dem Ausland sehen. (Diese geht ja nicht mal mit einem Überführungskennzeichen/ Kurzzeitkennzeichen legal)

Was ich nicht verstehe: Da kauft man in den NL einen Falter und spart dabei einiges, ist aber im Gegenzug nicht bereit, mal für 40 Euro oder weniger einen geeigneten Anhänger auszuleihen um den Transport legal und sicher durchzuführen.
Gruß Ralf
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Hagoe »

Wir haben letztes Jahr einen neuen Zeltanhänger in den Niederlanden gekauft. Das war alles ganz problemlos und lief (wenn ich mich recht erinnere) folgendermaßen ab:
1. Anschauen beim Händler, Kaufvertrag unterschreiben, Anhänger anzahlen, Abholtermin festlegen
2. ca. 14 Tage später kamen die CoC Papiere und eine Bescheinigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt
3. Zwischenzeitlich den restlichen Rechnungsbetrag überweisen
4. Mit dem Kaufvertrag und den Papieren aus dem Geschäft (CoC Bescheinigung und Bescheinigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt), sowie der Versicherungszusage konnten wir den Anhänger anmelden und die gestempelten Nummernschilder, sowie die deutschen Fahrzeugpapiere mitnehmen
5. Am Abholtermin sind wir mit den gestempelten Nummernschildern zum Händler gefahren. Die Nummernschilder wurden montiert, der Anhänger wurde uns vorgeführt und wir konnten ihn an unser Zugfahrzeug hängen und auf dem nächsten Campingplatz ausprobieren.

Grüße, Hanno
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Pegasus571 »

Sehe ich das jetzt richtig, das es bei einem gebrauchten Falter aus NL keine andere legale Möglichkeit gibt als das abholen mit einem Hänger?
Beim Strassenverkehrsamt sagte man mir ich solle niederländische Ausfuhrkennzeichen besorgen.
Der Händler bestätigte aber nochmals das das nicht Möglich ist, weil unter 750 kg zul. ges.gew.

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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von tomloddel »

Hagoe hat geschrieben: 05.04.2019 12:50.
Mit dem Kaufvertrag und den Papieren aus dem Geschäft (CoC Bescheinigung und Bescheinigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt), sowie der Versicherungszusage konnten wir den Anhänger anmelden und die gestempelten Nummernschilder, sowie die deutschen Fahrzeugpapiere mitnehmen
Das funktioniert aber nicht bei allen Straßenverkehrsämtern. Unseres wollte die Fahrgestellnummer sehen. Ging ja nicht, da wir ihn in den Niederlanden gekauft hatten und wir ihn dort abholen und auch direkt danach in den Urlaub wollten. Also fuhr der niederländische Händler nach D zum TÜV und dieser hat bescheinigt, dass Fahrgestellnummer+ Papiere übereinstimmen. Hat unser Amt nicht anerkannt…also fuhr unser niederländische Händler nach D zu einem anderen Straßenverkehrsamt und dieses hat das Gleiche wie schon der TÜV bescheinigt. Und abermals hat unser Amt die Bescheinigung nicht anerkannt, es wollte die Übereinstimmung am Hänger überprüfen. Ich saß auf heißen Kohlen, der niederländische Händler bei einem deutschen Straßenverkehrsamt und der Leiter des hiesigen Amtes saß auf seinen Regeln- die nicht bei jedem Amt gleich sind. :kopfklatsch: .. Irgendwann, so schilderte es später der Händler, hätten sich die Leiter der Straßenverkehrsämter nicht druckreif angebrüllt und ich hatte danach dann die Nummernschilder mitnehmen können. Das Thema hatte allen Beteiligten sehr viel abverlangt…eine Zeit lang hat der Händler deutsche Kunden gefragt, wer ihr zuständiges Straßenverkehrsamt ist. Unseres war auf der black list.
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Knebel24 »

Pegasus571 hat geschrieben: 07.08.2019 10:20 Sehe ich das jetzt richtig, das es bei einem gebrauchten Falter aus NL keine andere legale Möglichkeit gibt als das abholen mit einem Hänger?
Vielleicht kannst du den niederländischen Verkäufer zu einer Frei-Haus-Lieferung bewegen?
Liebe Grüße
Uwe (knebel24)
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Didi1403 »

....der Leiter des hiesigen Amtes saß auf seinen Regeln- die nicht bei jedem Amt gleich sind. :kopfklatsch:

Das würde ich mal stark bezweifeln. Die Zulassung erfolgt ja nach EU Recht.
Bei mir war es ein Import aus Frankreich. Die aufm Amt wollten sich auch querstellen, weil das CoC auf Französisch war. Nach verlangen des Amtsleiters ging es auf einmal doch. Ok, es war ein Neufahrzeug und ich hatte den Kaufvertrag dabei.

Trotzdem viel Erfolg und hartnäckig bleiben. LG Didi
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von tomloddel »

Didi1403 hat geschrieben: 07.08.2019 17:43
Das würde ich mal stark bezweifeln. Die Zulassung erfolgt ja nach EU Recht.
Vielleicht wird auch gleiches Recht unterschiedlich ausgelegt. Laut Händler gibt es - Stand 2017-zwei Straßenverkehrsämter, welche die Fahrgestellnumer persönlich überprüfen müssen oder wollen und keinerlei Bescheinigungen anderer Stellen akzeptieren. Eines davon war, leider selber erlebt, unseres
Didi1403

Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Didi1403 »

oh du armer.
Wenn die selbst keine Bescheinigungen vom deutschen Tüv anerkennen - tz tz tz . Am Ende wollen die noch eine Testfahrt machen und Probewohnen. :?
Viel Glück.
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Munatacker
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Munatacker »

Pegasus571 hat geschrieben: 07.08.2019 10:20 Sehe ich das jetzt richtig, das es bei einem gebrauchten Falter aus NL keine andere legale Möglichkeit gibt als das abholen mit einem Hänger?
Beim Strassenverkehrsamt sagte man mir ich solle niederländische Ausfuhrkennzeichen besorgen.
Der Händler bestätigte aber nochmals das das nicht Möglich ist, weil unter 750 kg zul. ges.gew.

Grüße vom Pegasus
Aus dem Ausland kannst du eigentlich nur legal mit einem Hänger einen gebrauchten Falter holen.
Ich habe meinen selbst aus DK geholt und dann hier zum TÜV gebracht und angemeldet nach bestehen
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mfg. Jörg
Wenn Ihr mich nicht leiden könnt, dann müßt Ihr eben noch an Euch arbeiten.
Ich bin eigentlich ganz nett und wenn ich Freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Pegasus571 »

Knebel24 hat geschrieben: 07.08.2019 17:39
Vielleicht kannst du den niederländischen Verkäufer zu einer Frei-Haus-Lieferung bewegen?
So nett wie sie da auch sind, aber ich fürchte für knapp 250 km verdienen die an mir nicht genug.



Grüße vom noch faltenfreien Pegasus
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Pegasus571 »

Munatacker hat geschrieben: 07.08.2019 20:16

Aus dem Ausland kannst du eigentlich nur legal mit einem Hänger einen gebrauchten Falter holen.
Ich habe meinen selbst aus DK geholt und dann hier zum TÜV gebracht und angemeldet nach bestehen
der Abnahme nach 21. :camp1


mfg. Jörg
Ich habe mich inzwischen damit abgefunden das es wohl keinen einfacheren weg gibt.

Einen Leih-Anhänger habe ich schon reserviert. Der Verleiher hat zwar erst ziemlich verständnislos geguckt als ich ihn fragte was seine Anhänger wiegen aber mein Berlingo ist halt ein wenig schwächlich.

Die Firma Holtkamp war auch sehr kooperativ und hat mir einen Musterbericht für den TÜV zugesandt. Eine COC ? gibt es wohl für den 2003er Spacer noch nicht.
Grade sehe ich jedoch dass dieser Bericht für den Flyer ist :shock:

Es grüsst das faltenlose Pegasus
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von männi »

hallo,
etwas spät mein Beitrag, aber ich mache das ganze gerade durch.

Rapido Export aus Holland. Kaufvertrag vom Verkäufer zum Händler in Deutschland liegt vor. Kaufvertrag vom deutschen Händler zu mir liegt auch vor.
Nach drei Std. diskutieren und etlichen Telefonaten hab ich bei der Zulassung wenigstens ein Überführungskennzeichen bekommen.

Vor zwei Std. zur Dekra, das Problem geschildert. Wo ist die Fahrgestellnummer ?. Wir haben dann die Nummer 2236 auf der Deichsel vorne rechts gefunden. Dieselbe Nr. steht auch auf dem Typenschild.

Sagt der von der Dekra, " ne vierstellige Fzg.Nr. gibt es nicht, und auch in Holland gibt es Zulassungen für Anhänger. Ich hab versucht Ihm zu erklären, das das dann Anhänger über 750 kg sind.
Das war Ihm wohl nicht recht, das ich was wußte und erklärte mir in einem barschen Ton, das er auch sowas schon gesehen hat.
Auf die Frage wie ich den Anhänger nun zugelassen bekomme, bekam ich zur Antwort, "kommen Sie wieder, wenn Sie ne Fahrgestellnummer haben. Ansonsten haben Sie wohl einen Haufen Schrott gekauft."
Damit war ich bei der Dekra entlassen. Kann mir jemand sagen ob und wo die Fahrgestellnummer zu finden ist ?
Mit dieser Antwort gebe ich mich natürlich zufrieden.
Ich werde berichten wie es weiter geht.

Herzlichen dank schonmal, falls mir jemand mit der Fgst.Nr. weiterhelfen kann.

lieben Gruß
Wolfgang
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