Faler mieten in Holland

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
Nenette
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Faler mieten in Holland

Beitrag von Nenette »

Liebe Falter-Fomis,

mal eine rein theoretische Frage: in Holland kann man Falter für einen Urlaub mieten.
weiß jemand, ob man überhaupt mit einem deutschen Auto einen holländischen Falter ziehen darf?

Dann wäre das ja eigentlich eine schöne Möglichkeit, seinen Traumfalter mal zu probieren.

Liebe Grüße,
Nenette
Toledo2006
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Re: Faler mieten in Holland

Beitrag von Toledo2006 »

Hallo Nenette,
nach meiner Info darf man in den Niederlanden mit deutschem Auto keinen niederländischen Anhänger bewegen. Ich glaube, das dieses ein Versicherungsproblem ist. Wir sind viel in den Niederlanden unterwegs, letztes Jahr wollte sich unser Bekannte auch einen WW in den Niederlanden mieten und mit seinem in Deutschland zugelassenem Auto den WW ziehen. Dies wurde aber von unseren niederländischen Freunden vehement untersagt. Ich glaube zu wissen, daß niederländische Wohnanhänger über das Auto versichert sind. Früher hatte der WW sogar die gleiche Nummer wie der PKW, seit ca 2 -3 jahren haben Hänger eine eigene Nummer. Am besten mal den ADAC fragenm, die müßten das doch wissen.
Gruß achim
Christiaan

Re: Faler mieten in Holland

Beitrag von Christiaan »

Toledo2006 hat geschrieben:Ich glaube zu wissen, daß niederländische Wohnanhänger über das Auto versichert sind. Früher hatte der WW sogar die gleiche Nummer wie der PKW, seit ca 2 -3 jahren haben Hänger eine eigene Nummer. Am besten mal den ADAC fragenm, die müßten das doch wissen.
Gruß achim

Stimmt nicht ganz was da geschrieben ist.
Also noch einmal:
Anhänger/WoWa/Klapper/Falter bis 750 Kg haben normal bei uns kein eigenes Kennzeichen und haben ein Weisses Kennzeichen die gleich ist wie das Zugfahrzeug.
An 751 Kg benötigen die ein eigenes Kennzeichen und die dazu gehörende Papiere. Eine Art von Prühfung ist kein Pflicht bei uns kann mann aber bekommen von unseren ADAC, die ANWB, ist aber freiwillig. Ein NL Hänger ziehen mit ein Deutsche Fahrzeug ist nicht gestattet, obwohl es da vielleicht eine Ausnahme gibt bei den Hänger die ein eigenes Kennzeichen haben, hab mich da aber nie nach erkündigt.
Da ein Falter immer unter die Grenze von 751 Kg liegt hat ein Falter also kein eigenes Kennzeichen und kann mann also als Deutsche bei uns auch nicht mieten.
Ein Option gibt es aber, Rote Nummernschild mitnehmen. :mrgreen:
Straßensteuer und Versicherung für Hänger kenne wir auch nicht. Versicherung ist möglich, aber die meiste Versicherungen machen das nur wenn der Hänger nicht älter ist als 15 Jahre. Die normale Versicherung (Haftpflichtversicherung) laüft über die Versicherung des Zugfahrzeug. Ein Vollcaskoversicherung haben die meisten bei uns uns nicht weil das nur löhnt bei neue und junge Hänger, so ein Versicherung kossttet schnell mal 150 euro pro Jahr.
Nebelschlußlicht ist bei uns mittlerweile auch Pflicht bei Hänger. Nur wenn der vor 1995 ist und über 750 Kg ist es noch kein Pflicht. Hört sich blöd an ist es auch. Die Regel ist: Alle Hänger ab den 1. Januar 1995 brauchen ein Nebelschlußlicht.
Da die leichtere Hänger nie einen eigenes Kennzeichen haben und die älter deshalb nicht genau fest zu stellen ist brauchen halt alle Hänger unter 751 Kg ein Nebelschlußlicht und die schwerere ab Baujahr 1995.

Christiaan
Zuletzt geändert von Christiaan am 27.03.2010 11:01, insgesamt 3-mal geändert.
Toledo2006
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Re: Faler mieten in Holland

Beitrag von Toledo2006 »

Hallo Christian,
natürlich hast Du recht, besser als du kann man es nicht beschreiben. Ich wußte lediglich, daß es in den Niederlande nicht möglich ist, aus Versicherungsproblemen einen niederländischen Hänger zu ziehen.
Gruß Achim
Per
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Re: Faler mieten in Holland

Beitrag von Per »

Christiaan hat geschrieben:und haben ein Weisses Kennzeichen die gleich ist wie das Zugfahrzeug.
Gibt es bei euch keine Mietanhänger oder hat jeder Holländer ein extra Nummernschild für solche Zwecke?
Gruss Per

Zwinge keinen zu seinem Glück
Christiaan

Re: Faler mieten in Holland

Beitrag von Christiaan »

Es gibt Mietanhänger aber derjen der den zieht soll selbst für ein Kennzeichen sorgen, nur wenn der Hänger ein Zulasiges gesamtgewicht von mehr als 750 Kg hat ist an den Hänger ein eigenes kennzeichen dran.
Jeder der ein AHK hat hat normalerweisse auch immer ein Kennzeichen für ein Hänger. Ich hab nur ein Kenzeichen die ich verwende für mein Esterel und mein Lastenanhänger.

Christiaan
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