TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
Klaus1
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TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Beitrag von Klaus1 »

Hallo,
da mein Falti doch schon sehr in die Jahre gekommen ist und auch kaum noch genutzt wird (leider) überlege wie es weitergehen soll. Neben weiter in der Garage lagern oder verkaufen könnte ich mir auch eine Nutzung als Transportanhänger vorstellen.
Ich glaube schonmal von einem Umbau gelesen zu haben und hoffe auf Tipps vor allem zur TÜV-Abnahme. Der Betreffende hat soweit ich mich erinnere den kompletten Aufbau geändert was sicher vom TÜV abgenommen werden muss.
Wenn ich jedoch nur die Innereien entferne muss ich beim Tüv dann überhaupt die neue Nutzung melden?

Allerdings könnte es schon vorkommen dass für gelegentliche Transporte der Deckel abmontiert wird und ich offen fahre? Wie sieht es dann aus? Vermute stark das ist nicht zulässig.

Gruss Klaus
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KSF
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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Beitrag von KSF »

Hallo Klaus,

da bei deinem Anhänger alles was drauf ist: Zelt, Gestänge, Deckel... als Ladung zählt, kannst ja auch alles ausladen, was du nicht mehr brauchst. ;)

Nur bei der Versicherung kann es dann günstiger kommen, wenn anstatt Wohnwagen, dann Lastanhänger steht. :D

Aber bevor du alles auf den Müll wirfst, frage doch hier dann nach, ob jemand etwas gebrauchen kann, das noch gut wäre. Selbst Teile vom Zeltstoff, kann ja jemand gebrauchen um seine Risse oder Löcher ausbessern.
Zuletzt geändert von KSF am 25.02.2011 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
mfg Klaus :klapper:
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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Beitrag von Kampfhamster »

Moin Moin !!!

Du kannst ihn ohne weiteres komplett Umbauen auf Lastenanhänger !!! Beim Tüv lässt du einfach eine Nutzungsänderung Eintragen,nicht vergessen die alten Plaketten wieder anzuschrauben !!!

Gruss Olli
Sierra
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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Beitrag von Sierra »

Hallo,

welche Nutzungsänderung? SDAH bleibt SDAH.

Gruß
Michael
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Caruso
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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Beitrag von Caruso »

Sierra hat geschrieben:SDAH bleibt SDAH.
Da gehört aber noch ein Zusatz hinter.
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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Beitrag von Kampfhamster »

Moin Moin !!!

Genau SDAH offener Kasten, so ist unser Hobby zum Lastenanhänger gewandelt kosten 113 € , weil einen Eigenbau nach heutigen Stand der EU, ist kaum noch Finanziell tragbar !!!

Gruss Olli
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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Beitrag von Caruso »

Kampfhamster79 hat geschrieben:so ist unser Hobby zum Lastenanhänger gewandelt kosten 113 € ,
Nur TÜV ? :shock:
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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Beitrag von Kampfhamster »

Moin Moin !!!

Jap Tüv und halt die Änderung !!!

Gruss Olli
Sierra
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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Beitrag von Sierra »

Meine Piroschka ist SDAH offener Kasten. Und original.

Wie heißt das dann bei Euch?

Gruß
Michael
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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Beitrag von Jonny2002 »

:hi: Klaus1

habe seinerzeit mal diesen Umbau für mich realisiert, spart mir den zweiten Anhänger und Platz, Versicherung 13,-/Jahr
Abnahme durch den TüV und schon war mein Multifunktionsanhänger fertig.

siehe hier Umbau eines RAPIDO RECORD zum Anhänger
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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Beitrag von Caruso »

Sierra hat geschrieben: Wie heißt das dann bei Euch?
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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Beitrag von KSF »

jonny2002 hat geschrieben::hi: Klaus1

habe seinerzeit mal diesen Umbau für mich realisiert, spart mir den zweiten Anhänger und Platz, Versicherung 13,-/Jahr
Abnahme durch den TüV und schon war mein Multifunktionsanhänger fertig.

siehe hier Umbau eines RAPIDO RECORD zum Anhänger
Hallo Jonny,
nicht schlecht und gute Arbeit. ;) :prost:
mfg Klaus :klapper:
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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Beitrag von Jugger64 »

Hallo Michael,
Sierra hat geschrieben:Wie heißt das dann bei Euch?l
bei mir heißt der Falter auch SDAH Wohnwagen mit Klapp-/Faltaufbau.

Gruß
Norbert
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Beitrag von Sierra »

Jugger64 hat geschrieben:SDAH Wohnwagen mit Klapp-/Faltaufbau.
Was die Versicherungen ermächtigt, höhere Prämien zu verlangen?

Ich zahl 14 Euro Steuer und das gleiche fürs ganze Jahr an Vers.
"Anhänger im Privatverkehr bis 3,5 t".

Gruß
Michael
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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger

Beitrag von Caruso »

Vielleicht solltest du mal deine Versicherung wechseln.
Ich zahle für den Wohnwagen 14,70€ Haftpflicht p.A.
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