"Freies" Campen in Deutschland

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Vendömchen
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"Freies" Campen in Deutschland

Beitrag von Vendömchen »

Das habe ich gerade bei wikipedia gelesen:


"In einigen wenigen Bundesländern (z.B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) erlauben die Landesnaturschutzgesetze jedoch nicht motorisierten Reisenden (Wanderer, Radfahrer, Kanufahrer etc.) eine einmalige Übernachtung im Zelt in freier Natur, sofern diese außerhalb von Naturschutzgebieten stattfindet."


Hat da jemand Erfahrungen mit , oder kann das jemand bestätigen oder widerlegen?

Hört sich ja für eine kleinere Tour sehr verlockend an, aber wenn ich mir vorstelle mit Rucksack oder Rad die deutsche Natur zu bestreifen, wären das Interessante doch vermutlich gerade die Naturschutzgebiete. Das wäre ja blöd, wenn man abends zum Schlafen jeweils das nächste Gewerbegebiet aufsuchen müsste, oder ?


Gruß :winkend:
Thorsten
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Re: "Freies" Campen in Deutschland

Beitrag von Furmannsky »

Kann mir nicht vorstellen das ein ein- oder mehrmaliges Campen in Naturschutzgebieten je erlaubt würde.
Was wären denn die Folgen:Hunderte von kleinen bis großen Zelten inmitten der geschützten Natur?
Womöglich mit Lagerfeuer, Waldbrände nicht ausgeschlossen?
Muß ja nicht gleich das nächste Gewerbegebiet sein, gibt doch bestimmt einen Bauern wo man mal fragen kann auf der Weide zu nächtigen.

Gruß
Gunter
hewau
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Re: "Freies" Campen in Deutschland

Beitrag von hewau »

Das eine ist, was man sich vorstellen kann, das andere, was rechtlich zulässig ist. Und da ist die Gesetzeslage und Rechtsprechung nicht nur in Europa, sondern auch in den einzelnen Bundesländern zwar recht unterschiedlich, aber im Prinzip eindeutig. In Bezug auf Campen gibt es dazu auch eine Übersicht des ADAC: http://campingfuehrer.adac.de/ratgeber/files/cam21_freies_campen.pdf.
Im öffentlichen Bereich ist in Deutschland "Freies Campen" generell nicht erlaubt, also alles, was irgendwie nach Camping riecht und mit entsprechendem Equipment auch darauf hinweist. Das ist nur auf dafür ausgewiesenen Flächen, z.b. Campingplätzen, Womostellflächen, Zeltwiesen zulässig.

Zur Wiederherstellung der körperlichen Tüchtigkeit ist jedoch Übernachten im öffentlichen Raum sehr wohl gestattet. Das gilt für motorisierte Verkehrsteilnehmer (z.B. Wohnwagenfahrer, Wohnmobilisten, Motorradfahrer), aber auch für Radfahrer, Paddler und Wanderer.

Deshalb kann man z.B. auf öffentlichen Parkplätzen mit seinem Fahrzeug Rast machen und schlafen, darf aber z.B. keine Campingstühle draußen aufstellen. Das wäre eine unzulässige Nutzung. Und das ganze gilt bis zur Wiederherstellung der körperlichen Tüchtigkeit, ist also einmalig an einer Stelle, und als längste Spanne werden bis zu 10 Stunden angesehen.

Entsprechend darf man eigentlich im öffentlichen Raum außerhalb eines Campingplatzes kein Zelt aufstellen, wohl aber "biwakieren", also z.B. in einem Schlafsack unter einer gespannten Plane schlafen. Man muss allerdings äußerste Rücksicht auf die Natur und Umgebung nehmen und z.B. seinen Müll wieder mitnehmen.Die Naturschutzgesetze von Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erlauben aber auch das Biwakieren im Zelt, sind also ein wenig offener als die Gesetze anderer Bundesländer, aber auch eindeutig auf nichtmotorisierte Personen ausgerichtet.
In Naturschutzgebieten allerdings ist dieses alles nicht zulässig.
Immer aber gilt: Je weniger Aufsehen man erregt, desto weniger wird man in Konflikte geraten. Deshalb würde ich abraten, auf Basis dieser dünnen Gesetzeslage eine größere Tour zu planen. Paddler übernachten z.b. häufig auf Vereinsgeländen anderer Kanuclubs, Radfahrer oder Wanderer bei Bauern. Und damit kommt eine andere Seite der Medaille ins Deutschland ins Spiel.

Denn auf Privatgelände sieht das allerdings ganz anders aus. In Deutschland ist das Zelten auf Privatgelände mit dem Einverständnis des Eigentümers nicht verboten, im Gegensatz z.B. zu den Niederlanden. Man ist also immer auf der sicheren Seite, wenn man den Grundstückeigentümer um Erlaubnis bittet. Das hat auch den Vorteil, dass man vielleicht eine gewisse Infrastruktur mitnutzen darf.

Ich glaube allerdings auch, dass der Stressfaktor einer solchen Tour ungleich größer ist als eine Tour von Campingplatz zu Campingplatz, die ja auch in erklecklicher Zahl als naturnahe und einfache Plätze vorgehalten werden.

Wie auch immer, mit einem Falt-oder Klappwohnwagen hat man da eher schlechte Karten, den stellt man besser auf entsprechend beschaffenem Gelände auf...

meint jedenfalls hewau, der sein Grundstück gerne auch für Übernachtungen zur Verfügung stellt.
Zuletzt geändert von hewau am 16.08.2011 23:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Freies" Campen in Deutschland

Beitrag von Per »

hewau hat geschrieben:Denn auf Privatgelände sieht das allerdings ganz anders aus. In Deutschland ist das Zelten auf Privatgelände mit dem Einverständnis des Eigentümers nicht verboten, im Gegensatz z.B. zu den Niederlanden.
Darf ich in NL gar nicht zelten oder brauche ich kein Einverständnis?
hewau hat geschrieben:Wie auch immer, mit einem Falt-oder Klappwohnwagen hat man da eher schlechte Karten, den stellt man besser auf entsprechend beschaffenem Gelände auf...
Wenn ich meinen Esterel auf dem Parkplatz aufklappe, habe ich zwar in dem kurzen Moment ein paar Zuschauer, anschließend wird aber kein Nicht(ein)geweihter :D Verdacht schöpfen, wenn ich darin übernachte (natürlich ohne Vorzelt und Campingtisch draußen).
Beim Falter stelle ich mir das nicht so einfach vor. :zwinker:
Gruss Per

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Re: "Freies" Campen in Deutschland

Beitrag von hewau »

Kurze Frage, kurze Antwort: In NL ist das Zelten außerhalb dafür vorgesehener Gelände auch auf Privatgelände nicht gestattet.

Auch mit einem Klapper oder Falter darf man zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf öffentlichen Plätzen übernachten. Da Gespanne z.b. auf Autobahnplätzen oft eigene Stellflächen haben oder auf den Lkw-Plätzen stehen, ist der Platz eigentlich nicht das Problem, wenn der Falter technisch auch klein aufzufalten ist. Mit einem Rechts-Links-Falter mit angenähtem Vorzelt dürfte das allerdings wirklich schwierig werden, mit einem Combi-Camp oder Camplet eher nicht. Es ist allerdings unerheblich, ob man Aufsehen erregt. Man veranstaltet ja keine verbotene Aktivität.
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Re: "Freies" Campen in Deutschland

Beitrag von Hoppel »

Als Ergänzung noch ein Wort zu Mecklenburg Vorpommern.

Dort gibt es auch innerhalb der Naturschutzgebiete ausgewiesene Biwakplätze für Wasserwanderer.
Diese sind auf den Wasserwanderkarten und den kombinierten Rad/Wasserkarten auch ausgewiesen, also eigentlich gut zu finden 8) kommen allerdings für den gemeinen motorisierten Anhängerbenutzer leider normalerweise nicht in Frage. Man erreicht sie nämlich oft nur auf verbotenen Pfaden...

Gruß von Doris
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