Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Bereich für Themen, die sich mit den Zugfahrzeugen befassen.
Benutzeravatar
Jugger64
Site Admin
Site Admin
Beiträge: 3729
Registriert: 25.11.2008 12:22
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Skoda Fabia Kombi (1,0 95PS) EZ2020
Camper/Falter/Zelt: SK-Falter SK12 Bj. 2008
Wohnort: Essen

Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Beitrag von Jugger64 »

Hallo zusammen,

im Thema "abnehmbare AHK Schloss defekt" wird die Behauptung aufgestellt, dass Besitzer einer abnehmbaren AHK diese bei Nichtgebrauch abnehmen sollten. Andernfalls soll im Falle eines Auffahrunfalles die Gefahr bestehen, dass man eine Teilschuld bekommen könnte.

Kennt jemand stichhaltige Belege dafür, dass das wirklich gängige Praxis ist? Mir mag sich diese Logik nicht erschließen und ich habe das hier das erste Mal gehört/gelesen.

Gruß
Norbert
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
Suchender

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Beitrag von Suchender »

Mal aus einem anderen Forum.
Suchender
Benutzeravatar
Niels$
Meister-Camper
Meister-Camper
Beiträge: 3476
Registriert: 09.08.2007 22:41
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Ford S-Max 2019
Camper/Falter/Zelt: derzeit völlig faltenfrei ;-)
Wohnort: Heikendorf

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Beitrag von Niels$ »

Teilschuld ist sicher nicht ganz korrekt. Das natürliche Verhalten von Versicherungen ist ja, bei Schadensregulierungen so wenig wie möglich zu zahlen. So sind sie immer auf der Suche nach Möglichkeiten die Kosten hier zu reduzieren. Nun wird also davon ausgegangen, dass der Schaden ohne AHK geringer gewesen wäre. Mir hat ein Versicherungsgutachter auch schon gesagt, dass mein Auto ja 10 Jahre alt ist und die Versicherung mir die verzogenen Halter meiner Stoßstange nur teilweise ersetzt. Auf meine Nachfrage, wo ich denn nun Halter zu dem Preis bekommen solle wurde mir der Schrottplatz empfohlen :evil:
Einem Bekannten hat man die Stoßstange nicht voll ersetzt, da sie an einer nicht verunfallten Stelle Kratzer hatte, welche ja nun mit beseitigt werden.
So sind sie nun mal! Von daher kann ich mir sehr gut vorstellen, dass im Fall AHK auch kräftig diskutiert wird.

Niels
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Benutzeravatar
Alawir
Erfahrener Camper
Erfahrener Camper
Beiträge: 293
Registriert: 16.08.2009 13:07
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Opel Zafira
Camper/Falter/Zelt: Adria Unica 432PS + Heinemann Variomatic
Wohnort: 84056 Rottenburg a.d. laaber

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Beitrag von Alawir »

Hier hat Jemand den ADAC angeschrieben und foldende Auskunft erhalten:

ADAC-Antwort aus dem Freesoft-Board wie weiter oben schon mal verlinkt.

Ich glaube das sagt alles......
Zuletzt geändert von CT7 Fan am 09.05.2011 21:35, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Beitrag in Abstimmung mit der Verfasserin geändert (Urheberrechtsproblematik umschifft).
Benutzeravatar
Kampfhamster
Erfahrener Camper
Erfahrener Camper
Beiträge: 425
Registriert: 26.07.2009 11:07
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Opel Zafira A
Camper/Falter/Zelt: Camp-let GT
Wohnort: Wahlstedt

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Beitrag von Kampfhamster »

Moin Moin !!!

Da ich Verursacher dieses Thread`s bin, kann ich nur sagen wer den ärger nicht will, sollte den Haken abnehmen und in den Kofferraum packen !!! Da in meinen Augen abnehmbarer Haken teurer ist und man selber nicht möchte, das da ein unschöner Haken bummelt, wegen der Optik und den Haken dann dran lässt, sich die mehr Euros hätte sparen können ( Milchmädchen Rechnung ) ich will kein hässlichen Haken aber bin zu faul den abzunehmen !!!

Gruss Olli
Benutzeravatar
SUBARU
Forums-SupporterIn 2012
Forums-SupporterIn 2012
Beiträge: 678
Registriert: 25.11.2008 07:40
Land: Schweiz
Zugfahrzeug: Subaru Legacy Kombi 2lt JG 02, Ford Escort MK IV Tournier 1.6 i CL Bravo JG 89
Camper/Falter/Zelt: Filou und Louis meine 2 Rapido Confort von 1979
Wohnort: Zollbrück

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Beitrag von SUBARU »

Hallo
Mein Senf dazu. In meinem FZG Brief vom Impreza stand ausdrücklich drinn.

" Der lösbare Kupplungsteil ist für Fahrten ohne Anhänger zu entfernen"

Auf anfrage beim Meister in der MFK Halle bekam ich folgende Antworten

" Wenn mit dem Auto ein Unfall gebaut wird und der Haken dennoch dran ist gibts es ärger mit der Versicherung und der Rennleitung."

"Der Kupplungskopf ist direkt im Nummernschild . Die Rennleitung will das Schild eindeutig lesen und Fotografieren können bei Kontrollen."

Das heist wenn ich mit Haken ohne Hänger einen Unfall baue hab ich ziemlich Probleme. :roll: und die Rennleitung kann mir ein Knöllchen aufdrücken wenn sie das Schild nicht lesen kann.

Leider hab ich das Auto nicht mehr. Dennoch möchte einen Lösbaren Haken nicht missen. Man schlägt sich das Schienbein nicht kaputt und bekommt keine Dreckigen Hosen :lol:

Gruss
CZ
Klappcaravan "Eine Leidenschaft die Leiden schafft"
Benutzeravatar
Piesel
Forums-SupporterIn 2012
Forums-SupporterIn 2012
Beiträge: 198
Registriert: 22.04.2011 10:30
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Opel Astra Sportstourer 2012
Camper/Falter/Zelt: SK-Falter SK14 Kallima 2011
Wohnort: Mölln / Schleswig-Holstein

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Beitrag von Piesel »

Hallöle,

@Kampfhamster: recht haste, wer ein neues Auto kauft steht tatsächlich vor dieser Entscheidung, ich habe meinen gebrauht geschossen und war froh das eine AHK dran war. Diese ist nunmal einklappbar, aber was solls. :D

Aus meinem Versicherungsverständniss heraus will ich das nochmal aufgreifen und denke:
Mit der Schuldfrage, hat die AHK meines Erachtens rein garnichts zu tun. Ist die Verursacherfrage geklärt, was schwierig genug ist, (da kein Versicherer gerne Zahlt, werden zwischen Versicherern gerne Teilschulden vereinbart um hohe Gerichtskosten zu sparen) kommt es auf den Schaden an. Und natürlich ist dieser Höher, als ohne AHK (wäre bei einklappen zu vermeiden gewesen), so kann dieser höhere Schaden dem mit AHK zugesprochen werden (wenn dieser von vornherein eine Teilschuld hat).

An der Verusacherfrage kann die AHK allerdings keinen Einfluss nehmen, denn schließlich hat ja auch nicht jeder Führer einer Landmaschine eine automatische Teilschuld, wenn ihm einer hinten drauf bratzt, nur weil die Ackerschiene nicht hoch eingestellt ist.!

Aber wie gesagt: deutsches Recht und Rechtsverständniss sind unterschiedlich, auch bei zwei Richtern, die das gleiche bewerten sollen.

mit verwirrenden Grüßen
Piesel
Zuletzt geändert von Piesel am 09.05.2011 18:55, insgesamt 1-mal geändert.
Eine Erfolgsformel kann ich dir nicht geben: aber ich kann dir sagen, was zum Misserfolg führt! Der Versuch jedem gerecht zu werden!
Benutzeravatar
KlappiRappi
Forums-SupporterIn 2014
Forums-SupporterIn 2014
Beiträge: 1490
Registriert: 11.08.2005 21:58
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: VW Tiguan 2.0 TD
Camper/Falter/Zelt: Rapido Club 32TLJ Evolution
Wohnort: Kreis GT, SHS
Kontaktdaten:

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Beitrag von KlappiRappi »

Ahhh bis zu dem Thread war ich noch gar nicht ;-)

mal aus "Meinem" kopiert ,-)

Beides ist richtig.
Man bekommt Ticket wenn Abnehmbare dran ist und Nummernschild verdeckt.
Sowie bei 1er BMW, hat nen Kollege von mir gezahlt!

Man bekommt eine "Teilschuld" bei einem Auffahrunfall da die abnehmbare AHK den Schaden verringert hätte.
Nicht beim Auffahrenden, da zählt wer auffährt hat Schuld.
Aber bei Dir!
Die AHK muss bei Unfall ersetzt werden und unter Umständen verzhiehen die Kräfte den Rahmen!

Wenn sie nicht ab müsste würde ich mir keine Gedanken machen wegen dem Schloss :idea:

Dirk
Benutzeravatar
Noordlicht
Interessierter Camper
Interessierter Camper
Beiträge: 32
Registriert: 25.03.2011 23:12
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Volvo V40 1.8, Bj.1998
Camper/Falter/Zelt: IFA Camptourist CT 6-2, Bj.1979
Wohnort: Elbe-Weser-Dreieck

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Beitrag von Noordlicht »

KlappiRappi hat geschrieben: Man bekommt eine "Teilschuld" bei einem Auffahrunfall da die abnehmbare AHK den Schaden verringert hätte.
Nicht beim Auffahrenden, da zählt wer auffährt hat Schuld.
Aber bei Dir!
Die AHK muss bei Unfall ersetzt werden und unter Umständen verzhiehen die Kräfte den Rahmen!
Ich würde nicht davon ausgehen dass der am Rahmen montierte Teil der AHK bei einem durchschnittlichen Auffahrunfall intakt bleibt, selbst wenn man den Haken entfernt hat. Und einen verzogenen Rahmen hast du meisstens auch, gerade am Heck geht das leichter als vorn zumal eine AHK dies begünstigt da sie eine zusätzliche Starre Verbindung zwischen beiden Längsträgern dastellt (schiebst du links, ziehst du rechts...). Zumindest bei den meissten Fahrzeugen so konstruiert.
Gruß Thorsten
Zuletzt geändert von Noordlicht am 14.05.2011 08:03, insgesamt 2-mal geändert.
...alle Rosen gäb Ich gerne, gegen Nordlands Steine...
Benutzeravatar
zawiese
Forums-SupporterIn 2013
Forums-SupporterIn 2013
Beiträge: 631
Registriert: 01.08.2007 18:31
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Ford Kuga
Camper/Falter/Zelt: Outwell Dakota 6 (das passt neben die R100GS in einen Anhänger!), Quechua 2 Seconds III
Wohnort: Hanau

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Beitrag von zawiese »

Kampfhamster hat geschrieben:Moin Moin !!!

Da ich Verursacher dieses Thread`s bin, kann ich nur sagen wer den ärger nicht will, sollte den Haken abnehmen und in den Kofferraum packen !!! Da in meinen Augen abnehmbarer Haken teurer ist und man selber nicht möchte, das da ein unschöner Haken bummelt, wegen der Optik und den Haken dann dran lässt, sich die mehr Euros hätte sparen können ( Milchmädchen Rechnung ) ich will kein hässlichen Haken aber bin zu faul den abzunehmen !!!

Gruss Olli
Im privaten Bereich mag das stimmen, es gibt aber Situationen, in denen man an einem Tag mehrere Fahrten mit und ohne Hänger unternimmt, da würde ich den Haken auch dran lassen. Oder über den gesamten Urlaubszeitraum zum Beispiel.

Na ja, wie Subaru schon schrieb, hängt es ganz sicher mit den Fahrzeugen zusammen, bei denen zum Beispiel der Haken das Kennzeichen verdeckt. Da wird man auch feststellen, das für ein solches Fahrzeugmodell gar keine starre Variante angeboten wird.

Gruss
Thomas
Benutzeravatar
zawiese
Forums-SupporterIn 2013
Forums-SupporterIn 2013
Beiträge: 631
Registriert: 01.08.2007 18:31
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Ford Kuga
Camper/Falter/Zelt: Outwell Dakota 6 (das passt neben die R100GS in einen Anhänger!), Quechua 2 Seconds III
Wohnort: Hanau

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Beitrag von zawiese »

Thema Teilschuld,

was auch immer auf der Strasse passiert ist - das wichtigste ist Teilschuld - dann gehen beiden mit den Versicherungsbeiträgen nach oben.

Juhuuuuuuuu!!

Gruss Thomas
Benutzeravatar
Jugger64
Site Admin
Site Admin
Beiträge: 3729
Registriert: 25.11.2008 12:22
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Skoda Fabia Kombi (1,0 95PS) EZ2020
Camper/Falter/Zelt: SK-Falter SK12 Bj. 2008
Wohnort: Essen

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Beitrag von Jugger64 »

Hallo Thomas,

ich habe mal, wegen der zweiten Rückschaupflicht, eine Teilschuld bekommen. Schuldiger blieb der andere, ich habe nur meinen Schaden nicht komplett ersetzt bekommen.
Es ging bei dieser Sache also nicht darum, dass auch ich einen Teil des Schadens am anderen Fahrzeug zu bezahlen hatte oder ähnliches, somit hatte meine Versicherung keinen Grund mich hoch zu stufen.

Gruß
Norbert
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
Benutzeravatar
Bernie
Interessierter Camper
Interessierter Camper
Beiträge: 31
Registriert: 08.09.2011 12:20
Zugfahrzeug: VW Tiguan 2010
Camper/Falter/Zelt: SK 16 Monarch ab April 2012
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Beitrag von Bernie »

zum Thema AHK:

Da vor dem Gesetz alle gleich zu behandeln sind, kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand im Falle eines Unfalls bestraft wird, nur weil er seine abnehmbare AHK nicht entfernt hat.
In der StVZO ist kein Paragraph zu finden, der dies vorschreibt. Die abnehmbare AHK ist dafür vorgesehen, dass man das Teil abnehmen KANN, nicht abnehmen MUSS.
Nicht zuletzt bietet das Horn auch einen gewissen Schutz, wenn einem der Hintermann auffährt. Genau diesen Fall hatte ich vor drei Jahren, als mir an einer Ampel ein unachtsamer Zeitgenosse mit seinem Wagen ins Heck rollte.
Durch das Horn der AHK blieb mein Fahrzeug unbeschädigt. Das des Gegners hatte an er Stoßstange eine dicke Beule.
Übrigens haben die PKW heutzutage in den wenigsten Fällen noch einen "Rahmen".
Ausnahmen wären z.B. der VW Käfer oder die Fahrzeuge der Marke "Jeep".
Bei den meisten PKW ist die Karosserie selbsttragend und bei der nachträglichen Montage einer AHK wird meist nur noch der hintere Querträger ausgetauscht, und durch einen wesentlich stabileren mit Halterung für die AHK ersetzt. :idea:
Dadurch wird der Heckbereich des Autos verstärkt, was sich im Falle eines Unfalls bestimmt nicht negativ auf die Folgen auswirken wird.

Gruß, Bernie :winkend:
Benutzeravatar
KlappiRappi
Forums-SupporterIn 2014
Forums-SupporterIn 2014
Beiträge: 1490
Registriert: 11.08.2005 21:58
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: VW Tiguan 2.0 TD
Camper/Falter/Zelt: Rapido Club 32TLJ Evolution
Wohnort: Kreis GT, SHS
Kontaktdaten:

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Beitrag von KlappiRappi »

Mahlzeit.

Ui ui ui.....
In der StVZO ist kein Paragraph zu finden, der dies vorschreibt. Die abnehmbare AHK ist dafür vorgesehen, dass man das Teil abnehmen KANN, nicht abnehmen MUSS.
Das sach mal dem freundlichen Schutzmann der dir nen Strafzettel gibt wegen nicht lesbarem Nummerschild!

Dirk
Zuletzt geändert von KlappiRappi am 19.10.2011 12:29, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
Tessala
Forums-SupporterIn 2019
Forums-SupporterIn 2019
Beiträge: 313
Registriert: 14.06.2009 20:41
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Ford S-Max / Fiat Ducato Mostvanted-Umbau
Camper/Falter/Zelt: SK-Falter SK14 Kallima
Wohnort: Im Schwabenland

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Beitrag von Tessala »

KlappiRappi hat geschrieben:Mahlzeit.
Das sach mal dem freundlichen Schutzmann der dir nen Strafzettel gibt wegen nicht lesbarem Nummerschild!

Dirk
Servus,
also bei mir müsste der Schutzman eine Armbinde mit 3 Punkten tragen, wenn er das Kennzeichen nicht mehr lesen kann :D

Gruß
Marck
Antworten

Zurück zu „Zugfahrzeuge“