Hallo Herbert,
ich halte die Verbreitung von Halbwissen grundsätzlich für nicht sinnvoll. Ggf. kann Halbwissen sogar gefährlich werden.
Herbert hat geschrieben:Der Transport von vollen ebenso wie leeren Behältern zum Befüllen mit Gefahrgut unterliegt auf jeden Fall der ADR-Verordnung, ist zwar nicht kennzeichnungspflichtig wegen einer Mindermenge, jedoch gelten auch hier die Vorschriften des ADR (Gefahrgutverordnung).
Kann gut sein, aber verlinke die Verordnung einfach mal, damit jeder selber nachlesen kann.
Herbert hat geschrieben:Danach müssen sie entsprechend gesichert sein, zum Transport mit einem Deckel versehen sein, der eine Beschädigung durch Gewalteinwirkung ausschliesst.
Klingt logisch!
Herbert hat geschrieben:Das Herausschrauben von Entnahmeventilen ist m.E. nicht zulässig. Und ob der einschraubbare Tragegriff als Sicherung durchgeht, weiss ich nicht.
Warum klärst du das nicht einfach bevor du so etwas schreibst?
Herbert hat geschrieben:Aber es gibt auch für diesen Transportbehälter ein Datenblatt und das würde ich mir beim Lieferant anfordern, bevor ich mindestens 500,- € an Geldstrafe auf mich nehmen würde.
Mindestens 500 € Geldstrafe? Wie ist das Vergehen definiert, gegen welche Rechstnorm wird verstoßen und wo kann ich den Strafrahmen nachlesen?
Herbert hat geschrieben:Auch bei den blauen Flaschen sind schon LKW's stillgelegt worden, weil sie ohne Ventil transportiert wurden.
Das wage ich zu bezweifeln!!! (s.u.)
Die hier gezeigte 2 kg-Alugasflasche verwendet die gleiche Technik wie die blauen Butangasflaschen Campingaz R907, R904, etc.. Die Flasche hat an der Stelle wo der Entnahmeadapter eingeschraubt wird ein Rückschlagventil, welches die Flasche verschließt, wenn der Adapter entfernt wird. Zusätzlich schraubt man für den Transport noch einen Verschluss auf, an dem auch der Henkel zum Tragen der Flasche befestigt ist.
Wenn diese Flasche
mit eingeschraubtem Entnahmeventil transportiert wird, besteht die Gefahr, dass das im Falle eines Unfalles der Adapter zwischem dem Gewinde und der Absperrmöglichkeit abbricht. Nun kann das Gas mit dem vollen Druck entweichen. Genau das soll jedoch vermieden werden.
Bei sonstigen Gas-Flaschen ist das Entnahmeventil i.d.R. fest mit der Flasche verbunden. Es muss also gesondert geschützt werden. Bei deutschen Propangas-Flaschen geschieht das mit einer Schutzkappe. In anderen Ländern (z.B. NL) verwendet man dazu Stahlkragen. Bei gefährlicheren Gasen (Azetylen, Sauerstoff, etc.) sind die Kappen massiver ausgeführt und aus dickem Stahl und mittels eines Gewindes mit der Flasche verbunden.
Gruß
Norbert
P.S.: Zusätzliche Lektüre zum Thema unter
Transport von Gasflaschen im Auto oder auch unter
Gasflasche im Camp-let.