Hallo Moordragon,
da die Küche an der Heckklappe montiert ist, musst Du sie von der Heckklappe abbauen, da Du die Klappe ja für die Beleuchtung benötigst. Ob eine Küche im Faltwohnwagen ist oder nicht, hat den Tüv nicht zu interessieren, da er nicht für eine Gasinstallation zuständig ist. Außerdem ist eine Gasinstallation im Faltwohnwagen nicht abnehmungspflichtig, da sie nicht fest verlegt ist
Gruß
Udo