Hallo,
genau darum habe ich mich neulich auch gekümmert, da ich die Sichtbarkeit des Anhängers optimieren wollte. Mir ging es dabei insbesondere um das Kenntlichmachen der Breite, denn was zuerst gesehen wird ist die Alu-Rückwand und nicht, dass das Zelt links und rechts 20 cm übersteht.
Bezüglich Reflektorfolien habe ich den folgenden Beitrag gefunden:
https://reflexfolie.de/info/Reflexfolie ... enger.html
Für mich hört sich das leider so an, dass die Reflektorfolie nicht am Heck verwendet werden darf, aber eine Seitenmarkierung wie Du sie machen magst erlaubt wäre. Lese es aber besser nochmal selber durch
Generell finde ich die Regelungen der lichttechnischen Einrichtungen wirklich unübersichtlich. Das Gesetz sagt, dass ein Anhänger hinten die Dreieckigen Reflektoren haben muss, das ist klar. Weitere Reflektoren werde nicht erwähnt. Mein Humbaur Anhänger hat ab Werk noch zwei zuätzliche Reflektoren hinten, somit müssten sie ja legal sein. Nur wo diese montiert werden dürfen und ob noch weitere Reflektoren zulässig sind ist scheinbar nirgendwo geregelt. Sehr komisch ....
Viele Grüße
Dirk
P.S.: Viel Spaß beim Zelt abholen heute!!!
![Zwinker ;-)](./images/smilies/icon_e_wink.gif)