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Re: Auflastung

Verfasst: 13.01.2014 17:18
von KSF
Was sagt diese Gravur aus:
4537
e2: § 21a
e im Kreis oder Kasten: Das Fahrzeugteile wurde eine europäische Typgenehmigung erteilt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21a.html
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Homologation

die Zahl 2: hier Frankreich:
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen

S60, wie schon beschrieben die Stützlast in kg.
00-8048 ist die Prüfnummer.
Typ: 650 T*, sicher die Typenbezeichnung für Trigano, mit einer 650kg Achse.

Die e-Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung oder auch Bauartgenehmigung.
Die Kontrolle dazu hat das Kraftfahrt-Bundesamt.
Die E-Kennzeichnung in Deutschland ist in §21a der StVZO geregelt.
Sie wird von einer staatlichen Aufsichtsbehörde erteilt, und basiert nicht auf einer Herstellererklärung.
Also, wenn der TÜV hier eine Herstellererklärung wünscht, hat er dann keine Ahnung.
Offtopic:
Keine Ahnung haben auch so manche Verkäufer und Händler, ich würde mich da nicht darauf verlassen. Hat sicher so mancher Niederländer seinen Urlaub unterbrechen müssen, da er über 3,5t nicht mit seinem Führerschein fahren darf, obwohl der Verkäufer das behauptet. Die Strafe oder auch Punkte wird sicher da kein Verkäufer für euch übernehmen. Das ist fahren ohne Führerschein. Die Stützlasten und zul. Gesamtgewicht werden bei Reiseverkehr auch mal überprüft. Bei einem Unfall sowieso, ob dann die Versicherung bezahlt, wenn man die Stützlast erheblich überschritten hat.....?? Da würde ich keinem Händler vertrauen, der behauptet, die Stützlast spielt keine Rolle, oder das ist nur die minimale Stützlast.....

Re: Auflastung

Verfasst: 17.09.2018 07:00
von andystore987
Guten Morgen zusammen,

Klaus könntest du vielleicht einmal eine Kopie deiner Zulassung (mit den entsprechend aufgelasteten Werten) zur Verfügung stellen, gerne auch per PM wenn dir das lieber ist... möchte die Sache mit der Auflastung auch angehen, aber wie Masine schon schreibt liegt halt doch viel beim Zutun des Prüfer's... was auch eine kurze online Recherche zum Thema bzw. die Erfahrung vieler mit Wohnwagen bestätigt, möchte deshalb bestmöglich vorbereitet sein :dhoch:

gruß Andy

Re: Auflastung

Verfasst: 19.12.2019 22:12
von Diekiehnes
Moin hab da auch ne frage zu:
Ich habe an allen Komponenten 750kg zul. Gesamt. und 75kg Stützlast stehen bis auf bei der Achse da habe ich zul Gesamt 650kg stehen komme ich dann auf 725kg🤔 zul. Gesamt?
Wäre für eine Antwort echt dankbar.
Mfg die Kiehne's

Re: Auflastung

Verfasst: 19.12.2019 22:28
von Fuzzy
Hallo,
Was steht denn als zulässiges Gesamtgewicht auf dem Fahrzeugtypenschild bzw in den Papieren? Vermutlich die 650Kg.
Seit ca. den 80ern ist die Achse dem eingetragenen Gesamtgewicht entsprechend.
Wie es hier aber schon gemacht wurde ist normalerweise eine Auflastung möglich wenn es die Komponenten hergeben und der Prüfer willig ist.
Früher war es üblicher dass Achslast+Stützlast extra gerechnet und auch so extra in den Papieren angegeben waren. So findet man auch heute noch alte ungebremste 800Kg Anhänger.(gibt es heute nicht mehr) Die bestanden dann aus 750kg Achsen und einer zusätzlichen Stützlast von 50 Kg. Hier müsste aber das Gesamtgewicht "bis zu 800Kg" heißen. Die maximale Achslast bleibt ja immer gleich und die variable Stützlast darf bis 50 Kg haben.

Re: Auflastung

Verfasst: 20.12.2019 16:59
von Caruso
Diekiehnes hat geschrieben: 19.12.2019 22:12 auf bei der Achse da habe ich zul Gesamt 650kg stehen
Damit ist leider alles gesagt.
Es sei denn,der Achshersteller stellt dir eine Freigabe für mehr aus.

Re: Auflastung

Verfasst: 23.12.2019 05:40
von Diekiehnes
Auf allen Bauteilen bis auf Achse stehen 750 kg auf der Achse selber 650kg.
Und Stützlast ist auf den Teilen 75kg angegeben

Re: Auflastung

Verfasst: 23.12.2019 06:39
von Diekiehnes
I'm Schein und auf dem Typenschild steht auch 650kg und Stützlast 75kg

Re: Auflastung

Verfasst: 23.12.2019 10:53
von Caruso
Diekiehnes hat geschrieben: 23.12.2019 06:39 I'm Schein ... steht auch 650kg
Als zulässiges Gesammtgewicht nehme ich mal an.
Das errechnet sich bei einem einachsigen Anhänger aus der Achslast und der Stützlast
und darf nicht überschritten werden.
Die eingetragene Stützlast wird bei der Steuerberechnung subtrahiert,
weil sie im Fahrbetrieb der Zuladung des Zugfahrzeugs zugerechnet wird.

Ich bin übrigens der Meinung,dass man sich auch weiterhin ungebremste Anhänger mit mehr als 750kg zGg. bauen kann.
Denn es ist die Achslast,die seit 1987? ungebremst,750kg nicht überschreiten darf.
Es gibt aber ungebremste Achsen mit höheren zGg.
Da könnte man zu den 750kg Achslast noch 150kg Stützlast dazuschreiben
und erhält 900kg zulässiges Gesammtgewicht.
Das muss aber so auf der Achse draufstehen.

Re: Auflastung

Verfasst: 23.12.2019 10:54
von KSF
Diekiehnes hat geschrieben: 23.12.2019 06:39 I'm Schein und auf dem Typenschild steht auch 650kg und Stützlast 75kg
Hallo,
Es gilt für TÜV, Landratsamt und Polizei immer, was in dem Fahrzeugschein eingetragen ist.
Wenn vorne auf dem Anhängerkupplung 75kg steht aber die Deichsel hat 60kg und im Schein steht 50kg, dann gilt hier 50kg.
Und da kommt meine Auflastung der Stützlast auf 60kg. Die muß vom TÜV abgenommen und im Schein eingetragen werden.

Re: Auflastung

Verfasst: 23.12.2019 13:02
von Fuzzy
Caruso hat geschrieben: 23.12.2019 10:53
Diekiehnes hat geschrieben: 23.12.2019 06:39 I'm Schein ... steht auch 650kg
Als zulässiges Gesammtgewicht nehme ich mal an.
Das errechnet sich bei einem einachsigen Anhänger aus der Achslast und der Stützlast
und darf nicht überschritten werden.
Die eingetragene Stützlast wird bei der Steuerberechnung subtrahiert,
weil sie im Fahrbetrieb der Zuladung des Zugfahrzeugs zugerechnet wird.

Ich bin übrigens der Meinung,dass man sich auch weiterhin ungebremste Anhänger mit mehr als 750kg zGg. bauen kann.
Denn es ist die Achslast,die seit 1987? ungebremst,750kg nicht überschreiten darf.
Es gibt aber ungebremste Achsen mit höheren zGg.
Da könnte man zu den 750kg Achslast noch 150kg Stützlast dazuschreiben
und erhält 900kg zulässiges Gesammtgewicht.
Das muss aber so auf der Achse draufstehen.
Das mit 900Kg Gesamtgewicht wird daran scheitern dass es nur Zugkugelkuplungen mit 75Kg Stützlast in der ungebremsten Ausführung (Lochbild) gibt.

Re: Auflastung

Verfasst: 23.12.2019 13:17
von Caruso
Das wäre kein Hinderungsgrund.
Um es auf die Spitze zu treiben,
würde ich eine gebremste Achse nehmen
und die Feststellbremse aktiv belassen.