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Re: HILFE Deichselerhöhung nur am Zugmaul vertikal!!!!

Verfasst: 20.05.2017 09:11
von Per
RWBrf hat geschrieben:Das gibt beim Ziehen und Bremsen dann aber gehörige Scherkräfte an den Schrauben.
Das sind die gleichen, welche auch jetzt schon an den beiden vorhandenen Schrauben wirken. Außerden ziehst du die Schrauben ja fest, d.h., dass den größten Teil der Kräfte über den Kraftschluss (Haftreibung) abgefangen wird.

Re: HILFE Deichselerhöhung nur am Zugmaul vertikal!!!!

Verfasst: 29.05.2017 07:44
von WomoIII
Moin zusammen,

der Nachbar hat sein Wohnwagen nun beim Anhängerbauer.
Dieser wird wohl die Achse unten vom Chassis trennen und "Zwischenstücke" einbauen, damit das Teil höher kommt.

Ich habe schon sehr nette und hilfsbereite TÜV Prüfer,
aber ohne eine Berechnung, können und wollen sie nichts eintragen.
Also auch die Lösung mit der Schubstangenerhöhung ist ohne Berechnung nicht eintragungsfähig,
da es eine Veränderung an der Zugeinheit ist.

( Frage mich nur, warum bei einer auf einer V Deichsel aufgesetzten Auflaufeinrichtung niemand etwas dagegen hat,
wenn ich da Stahlprofile drunter Schraube und somit ja auch eine baurtliche gemacht worden ist???? )

Danke also für eure Hilfe!

Gruß aus LEV
PS: Wenn einer eine Berechnung für den TÜV machen DARF, so möge er sich doch bitte bei mir melden.