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Re: 3dog und schweizer Zulassung

Verfasst: 07.04.2011 20:18
von KSF
Offtopic:
Vielleicht war meine Geschichte mit dem VW-Auto auch so: Da der Händler ja auch was verdienen muß, bekommt er ja eine Provision. Und die wäre ja im entgangen, wenn er das Auto dem VW-Konzern, abzüglich Überführungskosten, wieder zurück gibt. Dann dachte er, ich probier’s mal mit privatem Verkauf. :mrgreen:

Re: 3dog und schweizer Zulassung

Verfasst: 07.04.2011 20:28
von Kamikaze
Reagieren sollte 3dog aber schon, jetzt nicht unbedingt mit einer öffentlichen Stellungsnahme aber immerhin gibt es einen fabrikneuen Anhänger von ihnen, der so wie er geliefert wurde nicht zugelassen werden kann. Ich sehe sie da schon in der Pflicht alles in ihrer Macht stehende zu tun, damit das Problem aus der Welt geschafft wird. Sich auf den Standpunkt zu stellen, dass ein identischer Anhänger beim TÜV-Nord eine Zulassung bekam und somit der Händler/Käufer sich darum kümmern soll wie er seinen örtlichen TÜV dazu bringen kann ebenfalls eine Zulassung auszustellen, ist in meinen Augen eine Frechheit. Die Mängel sind objektiv belegt und gehören abgestellt, alles andere wäre unbefriedigend.

vg Ralph (der froh ist einen tollen Händler und einen guten Hersteller zu haben)

Re: 3dog und schweizer Zulassung

Verfasst: 07.04.2011 20:38
von Caruso
Kamikaze hat geschrieben:immerhin gibt es einen fabrikneuen Anhänger von ihnen, der so wie er geliefert wurde nicht zugelassen werden kann.
Ob der wirklich so geliefert wurde,weißt du nicht.

Kamikaze hat geschrieben:Sich auf den Standpunkt zu stellen, dass ein identischer Anhänger beim TÜV-Nord eine Zulassung bekam
In der Ebay-Auktion steht "ähnlicher",nicht "identischer".

Re: 3dog und schweizer Zulassung

Verfasst: 07.04.2011 21:00
von awh2cv
Der Spekulationen gibt es viele
:hurra: Hier noch eine... :hurra:
Und Wenn der Wagen nur als Austellungsstück gedacht war :hmpf:
und nie für eine Straßenzulassung geplant war? :idea:

mit spekulativen Grüßen
armin
PS. wozu zerbrecht ihr euch ander Leuts Kopf :roll:

Re: 3dog und schweizer Zulassung

Verfasst: 07.04.2011 22:45
von Niels$
So, jetzt denke ich auch mal laut:
Prüfer bei TÜV und Co. haben sicher einen Ermessensspielraum, der ist aber IMHO nicht so groß, dass der Eine ein Fahrzeug durchwinkt, bei dem der Andere solche Mängeln aufzählt. Nun bleibt also bei meinen Gedanken nur noch übrig, dass hier ein Einzelstück geliefert wurde, oder nachträglich dran geschraubt wurde. Ich tendiere ja zu Variante 2, denn warum sollte 3Dog jeden Falter anders bauen?
Ich denke, das 3Dog hier wirklich schlechte Karten hat, wenn jemand auf diesem Wege mit "Feuer aus allen Rohren" versucht, was auch immer zu bewirken. Das ist der berühmte Kampf gegen Windmühlenflügel. Über das Internet mit irgendwelchen Statements wird das nichts. Aber auch bei allen übrigen Wegen macht die Überschreitung der EU-Grenzen die Sache sicher nicht einfacher.
Niels
Offtopic:
[justify]PS: Ich finde es echt toll, wie hier trotz der nebulösen Thematik ohne 'echte' Fakten in einem guten Stil diskutiert wird. Das ist ja leider nicht immer so, kann aber ein gutes Beispiel dafür sein, wie ein Thema und damit auch ein Forum funktionieren kann![/justify]

Re: 3dog und schweizer Zulassung

Verfasst: 07.04.2011 23:41
von Tombaz
also ich auch noch.....

Eigentlich kennen wir alle die wir uns in diesem Forum den Kopf über Sinn und Unsinn dieser seltsamen ebay Auktion den Kopf zerbrechen keine wirklichen Fakten ausser den Auktionstext selbst. Wer sagt die Wahrheit, wer lügt, wer hat geschludert, wer hat verbastelt usw....

Fakt ist jedoch das hier einer unzufrieden ist, sei es mit dem Hänger selbst, mit einem etwaigen Konkurrenten, mit was auch immer.....
Das was der(die)jenige bezweckt hat ist zwar sehr eigenartig in der Vorgangsweise, ist aber scheinbar voll und ganz aufgegangen, in jedem Forum das auch nur im entferntesten mit Outdoor, Zelten usw. zu tun hat wird über die Geschichte diskutiert.......

Ich finde es generell schade das sowas überhaupt zur Debatte kommen muss, meiner Meinung nach hätte 3Dog alles tun müssen um den Kunden zufrieden zu stellen und nachzubessern wenns den wirklich der Auslieferungszustand ist der in der Schweiz zugelassen hätte werden sollen, laut ebay Autktionstext und das ist der einzige Text an dem wir uns halten können war es auch so. Spätestens nach Erscheinen der ersten threads hätte 3Dog öffentlich Stellung nehmen müssen, Foren sind nun einmal meinungsbildend, soviel ich weiss liest 3Dog ja hier auch mit, ehrlich gesagt empfinde ich das Nichtstellungnehmen sogar als Geringschätzung des Forums.

Etwas off topic: Dieses ominöse TÜV Gutachten habe ich schon seit meinen ersten postings in denen ich Interesse an Zeltanhängern deklariert hab per email geschickt bekommen und zwar von einer uns allen wohlbekannten Firma die ebenfalls Zeltanhänger vertreibt bzw. produziert......das war mehr als seltsam und ist für mich Grund genug diese Firma in Hinkunft zu meiden (den Konkurrenten - nicht 3Dog).....

Mein Fazit:
1. es ist Zeit das der Frühling kommt, das heisst mehr in der Natur als vorm PC..... :hurra:
2. Ich finde die in Rede stehenden Zeltanhänger, bzw. deren Herstellerfirma müssten über jede Mängelrüge erhaben sein und sofort mit aller Konsequenz nachbessern wenn irgendwas auftritt, in dieser Preisklasse darf es für mich keine Kompromisse geben, hier muss allererste Qualität geliefert und auch nach dem Kauf nachgesorgt werden, punktum........
3. Auch im kleinen Nischenbereich - eben dem Zeltanhängermarkt gibt es scheinbar kein Pardon wenns um Konkurrenz geht, das ist mir eigentlich unsympathisch und will ich für mich nicht haben.....
4. Ich weiss immer noch nicht welchen Falter ich mir kaufen soll..... :shower: ....und solche Diskussionen erleichtern mir die Entscheidung auch nicht im geringsten, aber das ist wohl nur mein Problem.....

Es grüßt
Thomas

Re: 3dog und schweizer Zulassung

Verfasst: 08.04.2011 00:45
von Caruso
tombaz hat geschrieben: Spätestens nach Erscheinen der ersten threads hätte 3Dog öffentlich Stellung nehmen müssen, Foren sind nun einmal meinungsbildend,
Ich kenne eine Firma,die tatsächlich auf jeden Pups reagiert,
der ins Netz gestellt wird.
Irgendwann werden die Reaktionen unglaubwürdig.

Re: 3dog und schweizer Zulassung

Verfasst: 08.04.2011 12:35
von KlappiRappi
Mahlzeit.....
2. Ich finde die in Rede stehenden Zeltanhänger, bzw. deren Herstellerfirma müssten über jede Mängelrüge erhaben sein und sofort mit aller Konsequenz nachbessern wenn irgendwas auftritt, in dieser Preisklasse darf es für mich keine Kompromisse geben, hier muss allererste Qualität geliefert und auch nach dem Kauf nachgesorgt werden, punktum........
Aber nur wenn der Hersteller es auch verbaselt hat! 8) ;)

War der Hänger nur zur Austellung gedacht - Nein
Wurde der Hänger vom Händler verbastelt - Nein
Wurde der Hänger vom Käufer verbastelt - Nein
Wurde der Hänger so geliefert - Ja!

Genau wie Du schreibst kennen wir nur den eBay Text und fadenscheinliche Äußerungen von neuen Usern in mehreren Foren.
Auf eBay textegebe ich gar nichts und auf "1 Post User" auch erst Mal nichts.......

Dirk

Re: 3dog und schweizer Zulassung

Verfasst: 08.04.2011 15:25
von Nenette
tombaz hat geschrieben:also ich auch noch.....

Etwas off topic: Dieses ominöse TÜV Gutachten habe ich schon seit meinen ersten postings in denen ich Interesse an Zeltanhängern deklariert hab per email geschickt bekommen und zwar von einer uns allen wohlbekannten Firma die ebenfalls Zeltanhänger vertreibt bzw. produziert......das war mehr als seltsam und ist für mich Grund genug diese Firma in Hinkunft zu meiden (den Konkurrenten - nicht 3Dog).....

Es grüßt
Thomas
Hallo Thomas,
so off-Topic finde ich das nicht und mich würde der Name der Firma interessieren.
Viele Grüße,
Nenette

Re: 3dog und schweizer Zulassung

Verfasst: 08.04.2011 21:40
von Minimax
Habe jetzt mal den ganzen Tread überflogen,schade das man die Wahrheit über die ganze Geschichte und das wer,warum und wann mit wem wahrscheinlich nie erfahren wird.
Meiner Meinung nach kann das alles von hinten bis vorne nicht stimmen.
Die Aussagen über die angebliche Qualität oder eben nicht Qualität und Mängel des Hängers sowie alle Diskussionen und Spekulationen darüber lasse ich mal aussen vor das kann ich alles nicht beurteilen.Vor allem nicht von meinem Bildschirm aus,aber allein wenn man die Sache mal nüchtern von der zullassungstechnischen Seite her sieht ist das alles äusserst dubios.

Auf der 3Dog Homepage heißt es "Wir liefern selbstverständlich inklusive EU-Zulassung und 100 km/h für Deutschland".Und auch ich halte es für Selbstverständlich das wenn man ein Neufahrzeug kauft es eine Betriebserlaubniss dazu gibt.Und zwar völlig ungeachtet der Qualität oder des Zustandes des Fahrzeugs,das ist eine ganz andere Geschichte.Selbst Anbieter die billige Chinamotorroller in Kisten verpackt als Bausatz an Endkunden verkaufen geben eine EG Betriebserlaubniss mit.Auch einen preiswerten 750Kg Lastenanhänger aus dem Baumarkt kann man einfach so anmelden.

Also selbst wenn die Schweiz eine Zullassung verweigert,hätte spätestens ein deutsches Straßenverkehrsamt den Hänger zulassen müßen und zwar ohne irgendeine TÜV Vorführung.Spätestens hier wäre die Geschichte jetzt eigentlich zu Ende.Ich gehe nämlich davon aus das 3Dog als seriöser Hersteller nur zulassungsfähige Fahrzeuge verkauft.Das könnten doch eigentlich die 3Dog Besitzer hier aus dem Forum aufklären,oder wart ihr alle erst noch beim TÜV bevor es zum Strassenverkehrsamt ging?

Das einzigste was ich mir vorstellen könnte ist das es sich bei dem Hänger um ein "Showobjekt",eine "Studie" handelt die nie dafür ausgelegt war zugelassen zu werden.Sowas hätte folgerichtig auch keine Betriebserlaubniss und könnte sicher auch TÜV relevante Mängel haben.Wenn mir soetwas im Glauben ich kaufe/"überhnehme" eine Campinganhänger angedreht wird ist das zwar tragisch,aber zu 100% meine eigene Schuld.

Also so sehen für mich die Fakten aus,alles andere finde ich sehr fragwürdig und skurril um nicht zu sagen für mich ist das alles quatsch.Wer weiß was wirklich dahinter steckt und welchen Sinn die Aktion haben soll.Ich finde das garnicht bewiesen ist ob es einen direkten Zusammenhang zwischen dem Hersteller 3Dog und dem eBay Angebot bzw.den dort angeprangerten Unzulänglichkeiten gibt.
Von daher sehe ich auch keinen Grund warum 3Dog sich dazu äussern sollte.

Re: 3dog und schweizer Zulassung

Verfasst: 08.04.2011 21:57
von Massif
Hallo zusammen

Ich bin überzeugt dass die Elektronen die Grundlage unseres Strom und EDV Netz überall bei uns den selben Weg durch Rechner und Programm machen so dass bei allen von Euch auf dem Bildschirm das gleiche stehen muss, und zwar in unserem Fall die ebay Anzeige da steht doch in blau/roter Schrift ungebrauchten OffRoad Anhänger von 3DOG camping an (Faltzelt-Anhänger), im Originalzustand, wie vom Werk geliefert.
Wenn die Angaben bei ebay erfunden oder nicht der absoluten Wahrheit entsprechen, oder der Besitzer den Anhänger verändert hätte, wie lange glaubt Ihr wäre dieses Angebot im Netz geblieben? Solch grobe Vorwürfe lässt keiner auf sich sitzen, ausser es sei denn die Angaben entsprechen der Wahrheit! Nehmt doch mal an dass das was im ebay steht die Wahrheit ist. Ihr könnt später wieder mal an was Anderes glauben.

Hier ein paar Tip’s, Hinweise und ev. Fachwissenaufbesserung
Hier in Deutschland wie übrigens auch in allen anderen europäischen Ländern inkl. Schweiz und auch Ostblock Länder gelten für Bremsen dieselben EU Richtlinien für den Bau von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhänger.
In der EU Richtlinie 71/320 (die übrigens seit 1971 besteht) werden technische Vorschriften für die Bremsanlage aller Fahrzeuge festgelegt. Alle M1,M2,M3 alle N1,N2,N3 und alle O1,O2,O3,O4 also jeder PKW auch z.B. ein VW, jeder LKW, und jeder Anhänger egal ob es ein 40to oder ein 1500kg Gesamtgewicht 3dog camping Offroad ist.
Ein wichtiger Punkt in dieser Richtlinie ist die Bremsberechnung oder Zuordnugsberchnung gem. 71/320EWG. In dieser Bremsberechnung wird die Zuordnung der einzelnen Komponenten für die Auslegung der Bremsanlage berechnet.
Ein sehr wichtiger Punkt in dieser Bremsberechnung ist der max. dyn. Reifenradius R.
Wenn an einem 3dog camping Offroad eine Bremse von Alko mit der Typennummer 2361 (Prüfprotokoll 361-057-86) verbaut ist dann darf bei einer Einpresstiefe von 20-30mm ein Reifen mit Reifenradius von 0.253-0.36m moniert sein was ein höchstzulässiges Bremsmoment von 2200Nm ergibt. Bei Verwendung von einer anderen Reifengrösse kann die Bremse überhitzen und Schaden nehmen und nicht mehr zuverlässig funktionieren. Diese tech. Daten sind z.B. bei Alko auf der Internetseite nachzulesen Seite 158/159 ist Bremse 2361 dokumentiert.
http://www.al-ko.de/catalog/de-01-06/
In unserem Fall ist eine Zugdeichsel von BPW verbaut und somit ist BPW als Systemlieferant für die Bremsberechnung zuständig. gem. dieser Bremsberechnung darf bei einem max. Gesamtgewicht von 1500kg der Reifen einen max. dyn. Reifenradius von 0.358m betragen.
Einfach nachzumessen mit einem Zollstock auf ebenen Boden, Reifen mit korr. Luftdruck, Boden bis Zentrum Reifen/Felge/Radnabe. Kann jeder nachmessen bei seinem 3dog Offroad.
Für einen TÜV Prüfer gibt es da keinen Spielraum den er muss prüfen ist die benötigte Bremsberechnung vorhanden ja oder nein. Er muss die Bremsberechnung und die einzelnen Komponenten auf Richtigkeit hin überprüfen (ja oder nein) und das gibt kein Spielraum.

Ähnliches gilt bei den Distanzscheiben Nabe zu Felgen. Jede Distanzscheibe bedarf eines Teilegutachtens mit min. Dauerfestigkeit. Bei diesem Teilegutachten darf die vom Achshersteller resp. Bremshersteller freigegebene Einpresstiefe in unserem Fall von 20-30mm nicht auf keinen Fall unter oder überschritten werden. Eine zu kleine Einpresstiefe in unserem Fall 0mm führt zu einer Überbelastung des äusseren Radlager und das ist bei einem Offroad Einsatz und das noch in Verbindung mit zu grossen Reifen sowieso schon stark belastet. Also für jede verbaute Distanzscheibe bedarf es einem Teilegutachten mit Dauerfestigkeitsnachweis und korrekter Einpresstiefe.
Einpresstiefe von seinem Anhänger kann jeder selber nachrechnen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einpresstiefe
Einpresstiefe anhand von Alko tech. Daten gleiche Seite wie oben und Einpresstiefe der Felge steht auf der Felge nach der Dimension. (in unserem Fall 17x7J H2/ET30)ET30 steht für Einpresstiefe 30mm!


Bei der Befestigung der Zugdeichsel und Achse müsste ein Prüfer wenn er vom Anhängerbau resp. Fahrzeugbau eine Ahnung hat, und davon gehe ich aus, schon sehr grosse Fragen und Zweifel haben. Aufhängungsteile, Deichsel, Fahrgestell, Achse befestigt man nicht mit Schlossschrauben oder auch Flachrundschrauben mit Vierkantansatz an einer Holzplatte.
So etwas macht man einfach nicht und vorallem nicht bei einem Offroader wo der Schwerpunkt noch sehr hoch ist und das Gewicht durch den Zeltaufbau auf den Bordwänden aufliegt. Das ist keine korrekte Verbindungsart für Achsen und Aufhängungen, zumal Alko 4 Verschraubungen pro Seite vorsieht. Die Befestigung von Achse und Deichsel an seinem 3dog Offroader kann jeder selber nachschauen, und wenn das so ist, kontrolliert zumindest diese Verbindung auf festen Sitz von Eurer nächsten Fahrt.

Meine Tip’s und Hinweise könnt Ihr gerne bei jeder TÜV Stelle, Alko Achshersteller, BPW Systemlieferant überprüfen lassen.

Besitzer von einem 3DOG Offroader geht doch mal her und überprüft doch das bei Euren Offroad Anhänger!
Zukünftige die noch einen 3DOG Offroader kaufen überprüft doch das vor der Auslieferung!
Verlangt die Bremsberechnung vom Systemlieferant, die Freigabe für die Distanzscheiben mit der Einhaltung der Einpresstiefe, achtet auf genügend Freigängigkeit zu Karosserieteile wichtig bei einem Offroader, achtet dass das Stützrad die Bremse nicht am Lösen hindert, und zu guter letzt überprüft die Achs und Deichselbefestigung.

Es ist ja gut dass man zu einem Hersteller Vertrauen hat aber Kontrolle ist bekanntlich besser, und wenn zwei amtliche Prüfer zum gleichen Resultat gelangen und jeder eine Bremsberechnung machen lassen kann – wie viele Fakten sind dann noch notwendig? Oder geht es ev. bei euch gar nicht um Fakten?

Grüsse und schöne Offroadferien

Re: 3dog und schweizer Zulassung

Verfasst: 08.04.2011 22:49
von wurzelprumpf
Lieber "Massif",

es ist schön, wie du uns hier mit den kleinsten Details und Spezifikationen des fraglichen Anhängers versorgst.
Auch deine Argumentationen sind umfassend und wohlformuliert und machen einem Juristen alle Ehre. Respekt!

Und trotzdem werde ich das Gefühl nicht los, daß irgendwas nicht stimmt.

Du willst dir "demnächst einen Offroader" zulegen. Du hast dir den in der fraglichen eBay-Auktion angebotenen Anhänger beim Verkäufer angesehen. Und bei diesem Besuch beim Anbieter hast du dir bis ins kleinste Detail alle Typnummern und Hersteller genauestens notiert. Das finde ich sehr aufmerksam! Bestimmt hast du, als du deinen vorgeblichen "Iveco Massif" gekauft hast, auch Hersteller und Typnummern von Bremse, Lenkung, Anhängerkupplung, Aufbau und was weiß ich noch notiert.

Du hast dich dann zu Hause hingesetzt und genauestens recherchiert, welche Vorschriften und Bestimmungen bei der Herstellung des fraglichen Anhängers einzuhalten waren. Was für eine Arbeit für einen Anhänger, den den du ja doch nicht kaufen willst. Weil er eben so viele Mängel hat.

Aber du wirst auch nicht müde, uns hier mit den Ergebnissen deiner Ermittlungen zu beglücken. Was willst du damit erreichen?
Du verweist darauf, daß in der eBay-Auktion "im Originalzustand, wie vom Werk geliefert" steht. Das ist für dich die einzige, wahrhaftige Wahrheit. Weil es ja im Internet steht.

Wenn das mit der einzigen, wahrhaftigen Wahrheit so einfach ist, schreibe ich auch mal etwas ins Internet:
  • Du willst dir demnächst keinen Offroader zulegen.
  • Weil du schon einen auf deinem Campingplatz stehen hast.
  • Genau den, der in der eBay-Auktion angeboten wurde.
  • Darum könntest du auch einfach rausgehen und die Typnummern und Hersteller ablesen.
  • Das brauchst du aber nicht, weil du die Argumentation schön von den Einlassungen deines Rechtsbeistandes abschreiben konntest.
So, nun habe ich auch Wahrheit ins Internet geschrieben.
Massif hat geschrieben:Oder geht es ev. bei euch gar nicht um Fakten?
Doch, natürlich geht es um Fakten.
Der einzige Fakt in dieser Angelegenheit ist doch, daß hier nur die halbe Wahrheit erzählt wird!

Und warum?

Wenn die volle Wahrheit bekannt würde, dann hat der Anbieter des Anhängers ja keinen Grund mehr, seine Märchen über die Qualität der 3Dog-Produkte zu verbreiten.

Apropos Fakten: Ich packe dann mal echte, nachweisbare Fakten auf den Tisch (bzw in Internet, weil es da ja wahr ist):

Ich habe mir vom Anbieter der eBay-Auktion das TÜV-Protokoll schicken lassen.
Das Protokoll kam vo Frau A. Trulson von der Hegau-Familien-Camping GmbH & Co. KG, An der Sonnenhalde 1, 78250 Tengen.
Die eMail wurde vom Account von Herrn Ueli Lieberherr verschickt.

In SK-Forum (http://www.zeltcaravan.info) schreibt ein User "jowa62" ahnliche Texte. Dieser User hat in seinem Profil als Name "Trulson" angegeben. (Stand 08.04.2011; 22:45, ich habe eine Bildschirmkopie ;-)

So, und nun sollte dieser Spuk langsam aufhören! Es nervt!

Michael

Re: 3dog und schweizer Zulassung

Verfasst: 09.04.2011 00:06
von OGLU
Hallo Michael,
auch du nervst und ich hoffe dass diese Geschichte mit den Mutmaßungen und dem NICHTWISSEN aber
all den Gedanken was wäre wenn etc endlich aufhören würde.
So was ist nicht sachlich !! Habt ihr denn nichts anderes um euch aufzugeilen ?
Schaltet mal euer Gehirn ein.
Rudi

Re: 3dog und schweizer Zulassung

Verfasst: 09.04.2011 00:15
von KSF
OGLU hat geschrieben:Schaltet mal euer Gehirn ein.
Hallo Rudi, genau, da muß ich dir zustimmen, mach du das mal. ;)

Re: 3dog und schweizer Zulassung

Verfasst: 09.04.2011 00:43
von CT7 Fan
Niels$ hat geschrieben:PS: Ich finde es echt toll, wie hier trotz der nebulösen Thematik ohne 'echte' Fakten in einem guten Stil diskutiert wird. Das ist ja leider nicht immer so, kann aber ein gutes Beispiel dafür sein, wie ein Thema und damit auch ein Forum funktionieren kann![/justify][/ot]
Bitte verlasst nicht den bisherigen Stil. Unterlaßt bitte persönliche Angriffe.