Bremsberechnung oder Zulassungteil II
Bremsberechnung oder Zulassungteil II
Hallo,
der dritte versuch hier was rein zustellen.
Ich war gestern beim TÜV und habe mal ganz unverbindlich gefragt was ich für meine Vollabnahme benötige.
Also er hat was vom Datensatz gefasselt wenn ich eine Zulassung Teil II besorge für meinen Belgier Rapido Orline 39L Bj 1992
Ansonsten brauche ich eine Bremsenberechnung von ALKO wird die eigentlich expliziet auf das Fahrwerk ausgestellt oder geht auch eine andere.
Dann hat er noch gesagt wenn auf dem Belgier eine ABE Nummer irgendwo auf der Seite oder in der Deichselbox stehen würde, kann er auch direkt den Datensatz ziehen und die Vollabnahme machen.
Wenn ich mit der Nummer nicht klar komme soll ich ein Bild machen und noch mal Vorbeikommen.
Für die Gasprüfung soll ich die Leitung und Druckminderer erneuern. Das war mir auch klar die sind noch weiß
Es soll auch eine Absperrhahn innen eingebaut werden, das währe Vorschrift sagt er, stimmt das ??
Meine Frage ist nun kann mir einer mit der Zulassungsschein Teil II oder Bremsenberechnung helfen.
Gruß
Markus
der dritte versuch hier was rein zustellen.
Ich war gestern beim TÜV und habe mal ganz unverbindlich gefragt was ich für meine Vollabnahme benötige.
Also er hat was vom Datensatz gefasselt wenn ich eine Zulassung Teil II besorge für meinen Belgier Rapido Orline 39L Bj 1992
Ansonsten brauche ich eine Bremsenberechnung von ALKO wird die eigentlich expliziet auf das Fahrwerk ausgestellt oder geht auch eine andere.
Dann hat er noch gesagt wenn auf dem Belgier eine ABE Nummer irgendwo auf der Seite oder in der Deichselbox stehen würde, kann er auch direkt den Datensatz ziehen und die Vollabnahme machen.
Wenn ich mit der Nummer nicht klar komme soll ich ein Bild machen und noch mal Vorbeikommen.
Für die Gasprüfung soll ich die Leitung und Druckminderer erneuern. Das war mir auch klar die sind noch weiß
Es soll auch eine Absperrhahn innen eingebaut werden, das währe Vorschrift sagt er, stimmt das ??
Meine Frage ist nun kann mir einer mit der Zulassungsschein Teil II oder Bremsenberechnung helfen.
Gruß
Markus
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Re: Bremsberechnung oder Zulassungteil II
Moin Markus,
was ist denn mit dem esterelclub.eu los gibt es den nicht mehr??
Hast eine Nachricht von mir bekommen.
Gruß aus LEV
was ist denn mit dem esterelclub.eu los gibt es den nicht mehr??
Hast eine Nachricht von mir bekommen.
Gruß aus LEV
Re: Bremsberechnung oder Zulassungteil II
Habe dir eine PN geschickt gehört nicht hier hin.
Gruß
Markus
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Markus
- WomoIII
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Re: Bremsberechnung oder Zulassungteil II
Moin Markus,
1. Frage: hast Du meine Nachricht erhalten?
2. Frage: hast Du mir schon eine geschickt? Da ist nichts gekommen!
Gruß Tim
1. Frage: hast Du meine Nachricht erhalten?
2. Frage: hast Du mir schon eine geschickt? Da ist nichts gekommen!
Gruß Tim
Re: Bremsberechnung oder Zulassungteil II
Guten Morgen Tim
Ich habe keine Nachricht von dir erhalten.
Gruß
Markus
Ich habe keine Nachricht von dir erhalten.
Gruß
Markus
Re: Bremsberechnung oder Zulassungteil II
Die Zuordnungsberechnung der Auflaufbremse macht dir ein guter Anhängerservice für jede Bremse. Dazu brauchst du das zul. Gesamtgewicht, die Reifengröße, Hersteller und Typ der Radbremse sowie Hersteller und Type der Auflaufvorrichtung.Wombads hat geschrieben:Hallo,
Ansonsten brauche ich eine Bremsenberechnung von ALKO wird die eigentlich expliziet auf das Fahrwerk ausgestellt oder geht auch eine andere.
Ich habe gerade so etwas für meinen Combi-Camp bei Hofmeister und Meincke beauftragt. Die nehmen dafür 20€ + MWSt. Anrufen und E-Mail-Addresse mitteilen, dann bekommst du ein Formular zum Ausfüllen.
Zuletzt geändert von Geisterfahrer am 02.03.2015 12:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bremsberechnung oder Zulassungteil II
Salut Markus
Frage mal Dirk (Klappi Rappi) wie er seinen Belgier Orline hier angemeldet hat vielleicht kann er dir helfen
Grüsse CZ
Frage mal Dirk (Klappi Rappi) wie er seinen Belgier Orline hier angemeldet hat vielleicht kann er dir helfen
Grüsse CZ
Klappcaravan "Eine Leidenschaft die Leiden schafft"
Re: Bremsberechnung oder Zulassungteil II
Hallo
Nächsten Donnerstag ist es so weit. Es geht zur Vollabnahme, es ist schon erstaunlich wie es die Prüfer halten.
Prüfer 1 nein da brauchen wir bremsen Berechnung von der bremse
Prüfer 2 jo das geht schon aber ...........…... Das führe ich nicht weiter aus
Prüfer 3 ja kommen sie vor bei brauche nur unterlagen inder die Fahrgestell Nummer steht das wars
Warum gibts keine einheitliche Regelung
Gruß
Markus
Nächsten Donnerstag ist es so weit. Es geht zur Vollabnahme, es ist schon erstaunlich wie es die Prüfer halten.
Prüfer 1 nein da brauchen wir bremsen Berechnung von der bremse
Prüfer 2 jo das geht schon aber ...........…... Das führe ich nicht weiter aus
Prüfer 3 ja kommen sie vor bei brauche nur unterlagen inder die Fahrgestell Nummer steht das wars
Warum gibts keine einheitliche Regelung
Gruß
Markus
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Re: Bremsberechnung oder Zulassungteil II
Moin,
es ist wie im wahren Leben!
Man kann sich zu 110% an alle Vorgaben halten und auch alles nach Regelwerk ausschöpfen.
Dazu hat der Prüpfer das Recht.
Man kann das Regelwerk auch auslegen.
Warum sollte ein Anhänger, an dem nichts verändert wurde und auch für den französischen Markt
so konzipiert wurde ( die da 120km/h fahren dürfen ) auf einmal daran zweifeln, dass die Bremsen Achse etc. die deutschen 80, bzw. 100km/h
nich schaffen?!
Eigentlich sind die AlKo oder FTF Komponenten bekannt.
Solange an allen wichtigen Bauteilen die notwendigen Plaketten bzw. Prüfzeichen drauf sind ist alles kein Problem.
Zumindest bei manchen Prüfern.
Funktionieren tut eine Vollabnahme allerdings nicht, wenn z.B. auf Achse, Aufaufeinrichtung oder Zugmaul ein Prüfzeichen fehlt.
Dann kann man nur auswechseln. Da wird sich kein Prüfer bereiterklären sein "letztes Hemd" herzugeben, damit man eine Abnahme bekommt.
Sicherlich sind 700 - 900 kg kein Pappenstiel an der Anhängerkupplung vom PKW, aber in dem Bereich kann der Prüfer auch eine Vollabnahme machen,
ohne alle ihm rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, wenn er meint dies verantworten zu können.
So zumindest meine bisherige Erfahrung.
Gruß aus LEV
es ist wie im wahren Leben!
Man kann sich zu 110% an alle Vorgaben halten und auch alles nach Regelwerk ausschöpfen.
Dazu hat der Prüpfer das Recht.
Man kann das Regelwerk auch auslegen.
Warum sollte ein Anhänger, an dem nichts verändert wurde und auch für den französischen Markt
so konzipiert wurde ( die da 120km/h fahren dürfen ) auf einmal daran zweifeln, dass die Bremsen Achse etc. die deutschen 80, bzw. 100km/h
nich schaffen?!
Eigentlich sind die AlKo oder FTF Komponenten bekannt.
Solange an allen wichtigen Bauteilen die notwendigen Plaketten bzw. Prüfzeichen drauf sind ist alles kein Problem.
Zumindest bei manchen Prüfern.
Funktionieren tut eine Vollabnahme allerdings nicht, wenn z.B. auf Achse, Aufaufeinrichtung oder Zugmaul ein Prüfzeichen fehlt.
Dann kann man nur auswechseln. Da wird sich kein Prüfer bereiterklären sein "letztes Hemd" herzugeben, damit man eine Abnahme bekommt.
Sicherlich sind 700 - 900 kg kein Pappenstiel an der Anhängerkupplung vom PKW, aber in dem Bereich kann der Prüfer auch eine Vollabnahme machen,
ohne alle ihm rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, wenn er meint dies verantworten zu können.
So zumindest meine bisherige Erfahrung.
Gruß aus LEV
Re: Bremsberechnung oder Zulassungteil II
WomoIII
ich bin dir zu einen fetten Dank verpflichtet.
ich bin dir zu einen fetten Dank verpflichtet.
Re: Bremsberechnung oder Zulassungteil II
Es gibt im Prinzip eine einheitliche Regelung, nämlich die, dass alles irgendwie nachgewiesen werden muss. Auslegungssache ist nur, was als Nachweis gilt.Wombads hat geschrieben:Hallo
Prüfer 1 nein da brauchen wir bremsen Berechnung von der bremse
Prüfer 2 jo das geht schon aber ...........…... Das führe ich nicht weiter aus
Prüfer 3 ja kommen sie vor bei brauche nur unterlagen inder die Fahrgestell Nummer steht das wars
Warum gibts keine einheitliche Regelung
Und damit ist der Prüfer (aaS), mit dem man zu tun hat, nicht alleine. Seit einiger Zeit werden - weil es in einigen Fällen Missbrauch gegeben hat - alle Abnahmen zentral dahin gehend geprüft, ob ausreichend und die richtigen Unterlagen vorhanden sind. Der aaS muss sich also evtl. nachträglich rechtfertigen, das Gutachten kann evtl. sogar zurück gezogen werden.
Deshalb verlangen die Prüfer in letzter Zeit mehr Unterlagen als früher und sind vorsichtiger mit ihrem Ermessensspielraum.
Zuletzt geändert von Geisterfahrer am 13.03.2015 08:44, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Bremsberechnung oder Zulassungteil II
Hallo
ich wollte euch mal auf neusten Stand bringen
Mittwoch: Zulassungsstelle und Kurzzeitkennzeichen holen, Gas Installation fertig machen und abdrücken, Spüle neu befestigen und Lampen montieren.
Donnerstag: Vollabnahme und den restlichen kleinkram machen wenn es nicht zu spät ist wird er noch zugelassen
Freitag: Zulassungsstelle und anmelden wenn ich es am Donnerstag nicht geschafft habe.
Dann den ersten Trip in die Eifel am Ostern und die Vorzelte testen.
Gruß
Markus
ich wollte euch mal auf neusten Stand bringen
Mittwoch: Zulassungsstelle und Kurzzeitkennzeichen holen, Gas Installation fertig machen und abdrücken, Spüle neu befestigen und Lampen montieren.
Donnerstag: Vollabnahme und den restlichen kleinkram machen wenn es nicht zu spät ist wird er noch zugelassen
Freitag: Zulassungsstelle und anmelden wenn ich es am Donnerstag nicht geschafft habe.
Dann den ersten Trip in die Eifel am Ostern und die Vorzelte testen.
Gruß
Markus