Neuzulassung

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
Yve1809

Neuzulassung

Beitrag von Yve1809 »

Hallo,irgendwie komme ich noch nicht ganz hinter das neue System der Zulassung für Deutschland eines Anhängers aus den Niederlanden? :ichdoof: wie läuft das jetzt genau? ich habe nun gelesen das man den Anhänger vorher schon mal wiegen lassen muss, das wäre jetzt nicht das Problem-aaaaber wir brauchen ja noch die komplett Abnahme nach §21 und wir haben ja soweit keine Papiere nur die vom Alko fahrwerk, reicht das dann aus oder braucht man noch was dafür? Und dann müssten wir uns praktisch einen grossen Anhänger leihen um damit zum TÜV - Nord zu kommen! Sehe ich das jetzt richtig oder hab ich da was falsch verstanden? danke im vorraus schon mal für die Antworten! Lg. :klapp:
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stefantom
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Beitrag von stefantom »

Mach dir ein TÜV Termin Bitte in Borken Bein TÜV nicht in coesfeld da geht das in die Hose als tipp von mir 1m
4 Packen weniger 3 Packen = einpacken

Ihr lacht über mich weil ich anders bin. Ich lache über euch, denn ihr seid alle gleich!

Jeder hat Schwächen, meine ist die Rechtschreibung
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Re: Neuzulassung

Beitrag von DerausSpenge »

Hallo

ja , Anhänger auf Anhänger da kein TÜV oder Zulassung zum §21 . Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV . Alles möglich an Unterlagen mit nehmen , besonders Kaufvertrag mit Adresse , Fahrgestellnummer , usw. .

Viel Vergnügen

Peter
...manchmal haut die Realität der Hoffnung auf´s Maul.
Yve1809

Re: Neuzulassung

Beitrag von Yve1809 »

Guten Morgen....habe heute moren mich schon durch die Seite von der Zulassungsstelle gewühlt und bin darauf gestossen das man den Anhänger mit einem Kurzzeitkennzeichen von A nach B fahren darf! das ist schon mal was :dhoch: somit braucht man sich keinen Anhänger mieten! Allerdings braucht man dafür eine Versicherungsbescheinigung also ebv Nummer.....das ist ja hin zu kriegen......nun hoffe ich das das andere so klappt dann bin ich sehr zufrieden :klapp: :hurra:
dann kann der Urlaub damit beginnen wir freuen uns schon das wir endlich damit losziehen können :camp1 lg.
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Re: Neuzulassung

Beitrag von rewinima »

Hoffentlich war die Seite der Zulassungsstelle schon auf dem neuesten Stand!
Denn seit 01.04.2015 gibt es das Kurzzeitkennzeichen nur noch[u]mit[/u] TÜV . Egal ob Anhänger oder sonstiges KFZ.


Problem haben wir nämlich auch gerade!

Gruß Wiebke
Gruß aus OHZ-Ohlenstedt. Wir wohnen dort, wo andere Urlaub machen
Reinhard und Wiebke
Yve1809

Re: Neuzulassung

Beitrag von Yve1809 »

Ich habe eine Lösung des Problems, ich bzw.Wir bringen den Anhänger erstmal zum durchgucken in eine Werkstatt und dann lassen wir den wiegen,weil der TÜV das so möchte, und dann bringen wir den zum TÜV.... somit schliesse ich gleich aus das der TÜV mir sagt das muss noch alles gemacht werden also heißt es Daumen drücken.... und die blöden Kurzzeitkennzeichen können da bleiben wo sie sind....also das ist jetzt alles ganz schön kompliziert und die EBV Karte kriegt man eigentlich nicht mehr ohne Fahrgestellnummer.....man man,das ging vorher einfacher... :winkend:
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Geisterfahrer
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Re: Neuzulassung

Beitrag von Geisterfahrer »

Yve1809 hat geschrieben:....also das ist jetzt alles ganz schön kompliziert und die EBV Karte kriegt man eigentlich nicht mehr ohne Fahrgestellnummer...
Das ist eigentlich überhaupt nicht kompliziert und das Kurzzeitkennzeichen ist nach den neuen Regeln total überflüssig geworden.
Du kannst nach §10 Abs.4 FZV mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV, zum Wiegen und zur Werkstatt (wenn nötig) fahren.
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Vorher muss allerdings ein Kennzeichen von der Zulassungsstelle zugeteilt worden sein. Ich habe das schon einige Male so gemacht. Die haben zwar dumm geguckt auf der Zulassungsstelle, aber meine Kennzeichenzuteilung habe ich immer bekommen. Bei der Beantragung der EVB-Nummer solltest du allerdings nachfragen, ob Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen mitversichert sind. Bei mir waren sie das automatisch immer.
EVB-Nummer kriegt man auch ohne Fahrgestellnr., allerdings sollte dein Anhänger schon eine Nummer haben, selbst wenn er aus NL kommt.
Yve1809

Re: Neuzulassung

Beitrag von Yve1809 »

Na sowas da lernt man immer noch dazu....der Herr von der Zulassungsstelle hat mir sowas natürlich nicht gesagt.....aber ich gebe die Hoffnung nicht auf das wir das hinkriegen... :klapp:
Yve1809

Re: Neuzulassung

Beitrag von Yve1809 »

Ich hoffe das ich den Anhänger morgen über den TÜV kriege, er ist gewogen, geht morgen in die Werkstatt und anschliessend zum TÜV bitte bitte Daumen drücken das es klappt, dann kann ich in den nächsten Tagen zur Zulassungstelle gehen :klapp:
Yve1809

Re: Neuzulassung

Beitrag von Yve1809 »

So da das mit der Zulassung nicht geklappt hat du ich sehr unzufrieden war wie man mich dort behandelt hat habe ich mich dazu entschlossen den Termin für die Nachprüfung bei einer anderen Stelle vorzunehmen! :winkend:
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Re: Neuzulassung

Beitrag von 0901 »

Kurzzeitkennzeichen dürfen aber für Prüfungsfahrten, einschließlich des der Fahrt des Fahrzeuges zum Prüfungsort und zurück benutzt werden. Wenn die HU nicht gültig ist muss das Fahrzeug ja zum Ort gebracht werden wo es wieder eine gültige HU bekommen kann. Dies muss nach Auskunft der Zulassungsstelle nicht unbedingt nicht die kilometermäßig nächste sein.

Gruß Tobias
Ну заяц, ну погоди!
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Re: Neuzulassung

Beitrag von Geisterfahrer »

Testmichel hat geschrieben:Kurzzeitkennzeichen dürfen aber für Prüfungsfahrten, einschließlich des der Fahrt des Fahrzeuges zum Prüfungsort und zurück benutzt werden. Wenn die HU nicht gültig ist muss das Fahrzeug ja zum Ort gebracht werden wo es wieder eine gültige HU bekommen kann.
Das geht nach §10 FZV Abs. 4 auch ohne kostenpflichtiges Kurzzeitkennzeichen, wenn man sich vorher an der Zulassungsstelle ein Kennzeichen zuteilen lässt.
Mach ich eigentlich immer so, klappt!
Yve1809

Re: Neuzulassung

Beitrag von Yve1809 »

wir haben einen netten Nachbar der ist Autohändler... :dhoch: der hilft uns nun weiter auch mit der Zulassung für den Anhänger.... :klapp: ,ist ja total schlecht gelaufen, nun versuchen wir es nächste Woche nochmal bitte bitte Daumen drücken :zwinker: :winkend:
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Re: Neuzulassung

Beitrag von Gelbfüssler »

Hi
dann mal toi toi, werden alle Daumen drücken, sind 8 Stück, wird hoffentlich reichen.
Gruß Robbie :dhoch:
badische Grüßle, Robbie :-)

S`gibt nur badische und unsymbadische..............

Unterwegs mit Ford Touneo Courier.
Yve1809

Re: Neuzulassung

Beitrag von Yve1809 »

Dankeschön :winkend:
Antworten

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