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Mini-Falter

Verfasst: 09.01.2016 23:14
von Folkert
Eine eigenwillige Interpretation für einen Mini-Faltcaravan verkaufen die Holländer. Soll
auf der Caravana in Leeuwarden zu sehen sein.
https://www.youtube.com/watch?v=iptn53nTqVY#t=49
http://www.tourmaster.nl/nl/cm-air

Gruß Folkert

Re: Mini-Falter

Verfasst: 10.01.2016 11:34
von Adriana
Das Zeltmaterial wirkt billig, was ich gut finde, ist die Toilettenecke :dhoch:
Für 2 junge Leute mit kleinem Zugfahrzeug doch gar nicht so schlecht.

Adriana

Re: Mini-Falter

Verfasst: 10.01.2016 23:47
von Vilbel
Hab ich das auf der Seite richtig verstanden,
dass der 1m breit ist?
Wäre dann ja was für Motorräder, sofern Anhängekupplung vorhanden.

Gruß Olaf

Re: Mini-Falter

Verfasst: 11.01.2016 08:48
von Quiddje
Sehr speziel, das. Ein Anhänger ohne Faltzelt den man nur als Bett benutzen kann und den man dann noch durchs Zelt schieben muß. Und wie ist es mit dem vorgestellten Zelt ? Läßt man einfach nur die Luft raus und wartet 30 Minuten?
Oder ist eine Art erweitertes Kraftyoga notwendig um das Zelt zu verpacken?
Dann doch lieber einen Klaufix, den man auch anders nutzen kann, und ein beliebig gutes Zelt (ich mag Outwell) wo man sein Feldbett rein trägt, und gut ist.
Für Motorradfahrer gibt es richtige Falter, da muß man sich kein Provisorium ans Bein binden.
Finde ich...

Re: Mini-Falter

Verfasst: 11.01.2016 16:58
von Per
Vilbel hat geschrieben:Wäre dann ja was für Motorräder, sofern Anhängekupplung vorhanden.
Wobei Motorräder mit Anhänger nicht auf die Autobahn dürfen, so sie damit nur 60 km/h fahren dürfen.
Scheint in D aber niemanden zu stören.

Re: Mini-Falter

Verfasst: 11.01.2016 18:07
von Vilbel
Per hat geschrieben: Wobei Motorräder mit Anhänger nicht auf die Autobahn dürfen, so sie damit nur 60 km/h fahren dürfen.
Scheint in D aber niemanden zu stören.
Warum sollten sie nicht auf die Autobahn dürfen?
Sie dürfen halt nur 60 fahren.

StVO
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese.

So mein Roller hat 118km/h eingetragen, mein Anhänger 70km/h

Also darf ich auf die Autobahn, dort DARF ich dann nur 60 fahren, da kann ich auch nix für.
Ich vermeide Autobahnen aber trotzdem, bin doch nicht Irre...
Aber die Kraftfahrstassen in Frankfurt nutze ich, da darf man eh nur 50 fahren, muß aber (siehe oben) schneller als 60 fahren KÖNNEN um sie zu nutzen. :lol


So und nun wieder zurück zu der Faltschachtel

Gruß Olaf