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Deichselkasten: TÜV-Abnahme notwendig?

Verfasst: 22.03.2019 17:19
von TommiB
Hallo zusammen,
ich habe für unseren Trigano Lagun einen Deichselkasten bei Fritz Berger bestellt. Der Vorbesitzer hatte eine Alubox mit Spanngurten auf die Deichsel geschnallt, aber ich wollte eine größere Box haben und diese auch mit U-Bügeln an der Deichsel fest verschrauben. Nun erst kommt mir: Muss ich dann, weil fest verschraubt, das alles neu vom TÜV abnehmen lassen?

Sonnige Grüße! Und ab ins WE (Leider noch nicht in den ersten Kurzurlaub, der Garten will gepflegt werden...)

Thomas

Re: Deichselkasten: TÜV-Abnahme notwendig?

Verfasst: 22.03.2019 17:24
von Didi1403
Hi,
ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und sage, es ist kein TÜV notwendig, wenn.....
...du die Stützlast oder das zul. Gesamtgewicht nicht überschreitest.
... die Box fest angeschraubt ist.

Wichtig mit Bügeln fest schrauben , nicht bohren und in die Deichsel Schrauben ! Mit U-Bügeln gilt die Box als Ladung, sonst gehört sie zum Hänger und das wäre abnahmepflichtig.

Die Deichselfahrradträger werden ja auch nur geschraubt.
Und deine Lösung die Box zu verschrauben ist auf jeden Fall sicherer als die Version mit Spanngurten.

Re: Deichselkasten: TÜV-Abnahme notwendig?

Verfasst: 22.03.2019 18:33
von wurzelprumpf
Moin Thomas,

die Box ist Ladung.
Wichtig ist eine stabile Befestigung, ohne zusätzliche Löcher in die Deichsel zu bohren.
U-Bügel sind bei ausreichender Dimensionierung gut geeignet.

Gruß
Michael

Re: Deichselkasten: TÜV-Abnahme notwendig?

Verfasst: 22.03.2019 19:36
von TommiB
Hallo zusammen,
danke für eure Antworten. Prima, wenn's auch ohne geht. Klar muss ich das Gesamtsystem mit Schwerpunkt und Stützlast beachten, aber das sollte schon klappen. Der Lagun hat 'ne Heckküche, ich denke, da tut ein bisschen Ausgleich vorne gar nicht schlecht. Aber natürlich wird alles schön ausprobiert und auch gemessen!
Der Boden ist leider eine recht dünne Pressspanplatte. Ich überlege, da noch ein Blech o.ä. zur Verstärkung einzulegen, damit die U-Bügel nicht ausreißen. Aber wahrscheinlich mache ich mir da schon fast zu viele Gedanken.
Freue mich schon total auf die erste Probeübernachtung an Ostern, und an Pfingsten geht's dann nach Zeeland, https://www.julianahoeve.nl/de

Re: Deichselkasten: TÜV-Abnahme notwendig?

Verfasst: 22.03.2019 20:02
von Fuzzy
Soll da dann eine Gasflasche rein? Dann bitte gleich an die Entlüftung im Boden und eine Halterung denken bevor du montierst.

Re: Deichselkasten: TÜV-Abnahme notwendig?

Verfasst: 22.03.2019 21:56
von TommiB
Hallo Ralf,
danke auch dir für deinen Hinweis. Eine Halterung ist bereits werksseitig montiert (Spanngurte in der Box), und das Teil hat an der Rückwand (allerdings nicht ganz unten, sondern geschätzt ca. 5 cm oberhalb der Bodenplatte) mehrere Öffnungen. Die Verbindung von Pressspanboden und Plastikwänden scheint mir außerdem nicht wirklich luftdicht. Ich denke, Belüftung ist damit auch kein Problem.
Hoffentlich reicht's mir morgen noch für die Fahrt zum Baumarkt...
Danke nochmal allen!

Re: Deichselkasten: TÜV-Abnahme notwendig?

Verfasst: 22.03.2019 23:25
von gerdnx
Tüv nicht notwendig ,das intressiert da keinen ,zu mindest bei mir nicht

Re: Deichselkasten: TÜV-Abnahme notwendig?

Verfasst: 23.03.2019 08:30
von Vilbel
Ich hab bisher nur einmal Probleme beim TÜV mit dem Deichselkasten bekommen.
Der Prüfer konnte die ersten beiden Buchstaben der Fahrgestellnummer nicht lesen,
da der originale Camp-let Deichselkasten diese verdeckte.
Als ich daraufhin meinen Ratschekasten auspackte ließ das der Prüfer durchgehen und
schrieb als Mangel eine schlecht lesbare Fahrgestellnummer auf.

Eine Lösung laut ihm wäre gewesen die Nummer durch eine
FACHWERKSTATT an der Seite der Deichsel einzuschlagen, dieses dann durch
ein TÜV-GUTACHTEN bescheinigen zu lassen und dann bei der
ZULASSUNG eintragen zu lassen, nachdem es in HESSEN noch durch die
BÜNDELUNGSBEHÖRDE genehmigt wurde.

Ich hab dann kurz im Kopf übersschlagen und kam auf 200+€
Also ungefähr zwei Ratschekästen- :D
Und bis die abgenutzt sind kann ich viele Jahre die Kiste
ab und wieder anschrauben.

Also schau zu das die Nummer lesbar bleibt,
oder schraub die Kiste zum TÜV wieder ab.

Gruß Olaf

Re: Deichselkasten: TÜV-Abnahme notwendig?

Verfasst: 23.03.2019 12:26
von Grandpa
Vilbel hat geschrieben: 23.03.2019 08:30
Ich hab dann kurz im Kopf übersschlagen und kam auf 200+€
Also ungefähr zwei Ratschekästen- :D
Und bis die abgenutzt sind kann ich viele Jahre die Kiste
ab und wieder anschrauben.

Also schau zu das die Nummer lesbar bleibt,
oder schraub die Kiste zum TÜV wieder ab.

Gruß Olaf
Um die 200 Euro habe ich für eine Vollabnahme beim Tüv bezahlt.
Da der Hänger aus England keine Fahrgestellnummer im Rahmen eingeschlagen hatte, musste ich diese neu
durch den TÜV einschlagen lassen.
Ich hatte da 5,90 Euro für die Beantragung durch die Zulassungsstelle für die Einschlagung bezahlt, sowie
um die 30 Euro für den TÜV für das Nachschlagen der Nr. Ich hatte das im Rahmen der Vollabnahme machen lassen.
Ich fand das nicht zu teuer (trotzdem wäre es eine Überlegung wenn jemand Schlagzahlen hat diese vielleicht selber
einzuschlagen, ich hatte zwar Zahlen aber fehlte der Stern und die Raute.=ist ein nicht ernst zu nehmender Rat ) :lol:
Die neue durch den TÜV eingeschlagene Nr. wird durch eine Raute oder Stern begrenzt und wird dann in
die Fahrzeugpapiere übertragen.

Re: Deichselkasten: TÜV-Abnahme notwendig?

Verfasst: 24.03.2019 08:15
von Torfrocker
Bei manchen Deichseln sind bereits Löcher für einen Deichselkasten vorgesehen. So war es bei unserem Falter auch. Diese habe ich dann genutzt und eine Siebdruckplatte in Boxform darauf befestigt um einen stabileren Unterbau für die Alubox zu haben. Die Box habe ich dann auf die Platte geschraubt.

Re: Deichselkasten: TÜV-Abnahme notwendig?

Verfasst: 25.03.2019 16:05
von Neandertaler
Alles, wofür du Werkzeug zum befestigen/lösen benötigst zählt definitiv nicht als Ladung. Da aber die Box weder die Fahrzeugmaße verändert noch darüber hinaussteht und/oder die Sicht einschränkt, solltest du keine Probleme erwarten (außer natürlich die oben schon erwähnten Punkte).

Viele Grüße
Stefan

Re: Deichselkasten: TÜV-Abnahme notwendig?

Verfasst: 25.03.2019 17:29
von Didi1403
Neandertaler hat geschrieben: 25.03.2019 16:05 Alles, wofür du Werkzeug zum befestigen/lösen benötigst zählt definitiv nicht als Ladung.
Na dann wären ja die Fahrradschienen mit U-Bügeln auf Deichseln illegal, die geschraubten Dachgepäckträger auf Auto auch nicht ok (weil für meinen brauch ich Werkzeug) ....

Im Gesetzestext steht was von baulicher Veränderung, d.h. laut übereinstimmenden Kommentaren von Rechtsexperten: Löcher in die Deichsel bohren , da ggf. Material Schwächung, oder Achsen versetzten u.ä.. ..

Re: Deichselkasten: TÜV-Abnahme notwendig?

Verfasst: 05.04.2019 13:29
von Neandertaler
Didi1403 hat geschrieben: 25.03.2019 17:29
Neandertaler hat geschrieben: 25.03.2019 16:05 Alles, wofür du Werkzeug zum befestigen/lösen benötigst zählt definitiv nicht als Ladung.
Na dann wären ja die Fahrradschienen mit U-Bügeln auf Deichseln illegal, die geschraubten Dachgepäckträger auf Auto auch nicht ok (weil für meinen brauch ich Werkzeug) ....

Im Gesetzestext steht was von baulicher Veränderung, d.h. laut übereinstimmenden Kommentaren von Rechtsexperten: Löcher in die Deichsel bohren , da ggf. Material Schwächung, oder Achsen versetzten u.ä.. ..
Bitte nicht verwechseln: ich sagte "zählt nicht als Ladung", das hat aber nichts mit Legalität zu tun sein. Natürlich darf man auch anschrauben, antackern, kleben, nieten oder was auch immer. Ist dann aber eben keine Ladung mehr. Irritierenderweise werden z. B. Dachträger / Fahrradträger i. d. R. mit einem "Spezialschlüssel" (Vielzahnschlüssel z. B.) befestigt. Dieser zählt aber zum einen nicht als Werkzeug (Motorradfahrer die Koffer montiert haben wissen genau was ich meine). Zum anderen ist ein Gepäckträger auch keine Ladung.