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Neues zumThema Zulassungen

Verfasst: 25.04.2008 17:21
von XLspecial
Moin,

habe ich gerade von nem Kollegen, der ist Versicherungsmakler:

ab 01.09.2008 haben die Bundesländer das Recht, auf die Umkennzeichnung des Fahrzeugs innerhalb des Bundeslandes zu verzichten (scheint also kein MUSS zu sein), wenn ein Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk stattfindet.

Das heißt, ein Halter der z.B. von Köln nach Düsseldorf umzieht, kann sein Kölner Kennzeichen behalten.

Damit werden die Regionalklasseneinteilungen der Versicherer hinfällig. Die ersten Versicherer reagieren bereits und stellen die Regionalzuordnung in den kommenden Monaten auf PLZ um.

Betrifft nicht nur Klappis, natürlich auch oder gerade die Zugfahrzeuge.