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Kein Kaufvertrag gemacht beim Export !

Verfasst: 26.02.2011 18:30
von Laralina
Hallo!

Wir haben heute einen Paradiso 325 Bj. 88 aus Holland geholt,

haben aber keinen Kaufvertrag gemacht!
Reicht der Eigentumsnachweis den wir mitbekommen haben zur Tüv Abnahme und Anmeldung? :oops:

Und müssen wir sonst noch was an Papieren haben?


Danke für die Antworten

Re: Kein Kaufvertrag gemacht beim Export !

Verfasst: 26.02.2011 19:28
von Dieseldoc
Hallo Laralina Bild

Für die §21 Abnahme braucht ihr ein Bremsdatenblatt und so viele Unterlagen über den Paradiso wie Ihr bekommen könnt. (Das sieht der Prüfer gern)
Natürlich sollte der Paradiso Technisch in Ordnung sein.

Für die Zulassung dann die Unterlagen die Ihr beim TÜV bekommen habt und den Eigentumsnachweis.
Dann sollte der Zulassung nix im Wege stehen.
Ich habe ein Bremsdatenblatt bei mir auf dem Rechner liegen. Ihr könnt aber auch hier mal schauen https://www.bpw.de/download/gutachten/index.html
An sonsten gern ne PN an mich.

Re: Kein Kaufvertrag gemacht beim Export !

Verfasst: 26.02.2011 19:36
von Laralina
Hallo!

Danke für die schnelle Antwort!

Im Eigentumsnachweis steht aber der Verkäufer / Vorbesitzer ! Macht dass nichts??

Könnte doch gestohlen sein,oder?

Re: Kein Kaufvertrag gemacht beim Export !

Verfasst: 26.02.2011 19:52
von Dieseldoc
Axoooooooo

Ja dann könnte es Probleme geben mit den damen und Herren von der Zulassungsstelle Bild

Wie willst Du denen beweisen, das es dein Paradiso ist Bild

Da hilft es nur noch den Verkäufer zu kontaktieren und einen Kaufvertrag zu machen.

Re: Kein Kaufvertrag gemacht beim Export !

Verfasst: 27.02.2011 08:38
von Laralina
Guten Morgen!

Danke Jürgen! :winkend:

Ich werde die gute Frau aus Holland gleich anrufen und ihr den Kaufvertrag zur Unterschrift durchfaxen.

Beim durchstöbern im Netz nach Paradiso ist mir aufgefallen dass das Modell "Beach" teuerer ist. Warum?

Was gibt es eigentlich alles für Modelle vom Paradiso?

Bis dahin

Anne

Re: Kein Kaufvertrag gemacht beim Export !

Verfasst: 27.02.2011 10:34
von KlappiRappi
Moin.

Einen Kaufvertrag benötigst Du auf jeden Fall, in deutscher Sprache... :!:

Ansonsten geht es Dir wie mir bei der Zulassung eines Belgiers...
http://www.klappcaravanforum.de/viewtopic.php?f=110&t=3628
Alles dabei:

Belgischen Fahrzeug Brief
Kaufvertrag
Gutachten §21
Gutachten 100er

Also rein und los.

Sie: Kann den Vetrag ja gar nicht lesen?!
Der Name im Brief ist ja anders als im KVertrag?

Ich: --Der Vetrag ist halt in belgisch und der Name im Brief ist der Mann, der ist Tod, der Name im Vetrag ist die Frau
--und in Belgien muss man den Namen des Mannes nicht annehmen!

Sie: Muss nachfrage.....telefoniert mit Kollegin.....legt auf.

Da wir den Kaufvertrag nicht lesen können und der Name anders ist können wir ihn nicht zulassen!

Ich: --Die Kollegin, mit der sie gerade telefoniert haben, hat meinen letzten Caravan aus den Niederlanden zugelassen
obwohl der Vertrag in Niederländsich war und ich noch nicht einmal einen Brief hatte, gibt es in NL nicht und jetzt
mit Brief gibt es Probleme???

Sie: Nein geht nicht, nehmen sie den Vertrag mit und lassen sie ihn übersetzen und der Name muss auch passen!

Ich: ---Denken sie mal nach, ich setze mich jetzt mit dem Vertrag ins Auto, schreiben den Vertrag neu in deutsch
und ändere den Namen, unterschreiben tue ich auch ;)

Sie: Sie gibt mir die Sachen und lächelt verschmizt, nehmen sie ihre Sachen und machen sie was sie meinen.....

Ich: ---Mal im Ernst, Der Vertrag ist nen 2 Zeiler den jeder, der ein wenig Platt kann, lesen kann.
Wem ist geholfen wenn ich jetzt so'n Mist mache?
Einen anderen Namen gibt es nicht da die Ehefrau den Caravan verkauft bei dem ihr toter Mann als Halter eingetragen ist
und ich bekomme hier wirklich mehr Pobleme mit Brief als Ohne????!!

Sie noch mal ans Telefon: Der Kunde sagt er hätte bei Dir nen NL-Hänger zugelassen ohne Brief......Dir fällt da was ein....
Eucaris-Abfrage nachen....OK.
Meine Kollegin meint wir können es dann mal Ausnahmsweise machen, muss nur eine Eucaris machen.

Ich: ---Ist das was Schlimmes? Dieses Eucaris ;)

Sie: Neee nix Schlimmes.

Nach ein paar Minuten kommt sie wieder und ich bekomme die Zulassung.
Gruß
Dirk

Re: Kein Kaufvertrag gemacht beim Export !

Verfasst: 27.02.2011 11:33
von Laralina
Jau!

Aber ich glaube daas ich mich getäuscht habe...

Steht da überhaupt der Name eine Vorbesitzers drin oder nur das Modell und Typ usw.??

Es ist auch so.

Wenn ich ein Auto etc. kaufe muss ich für den Tüv doch auch nur den Brief dabeihaben,oder?


Gruss Anne

Re: Kein Kaufvertrag gemacht beim Export !

Verfasst: 27.02.2011 12:13
von KlappiRappi
Hi

Für den TÜV, Ja.
Für die Zulassung, Ja wenn aus Deutschland ;)
Bei Import immer Kaufvertrag wegen Beurkundung des rechtmäßigen Bestitzes...

Dirk

Re: Kein Kaufvertrag gemacht beim Export !

Verfasst: 01.03.2011 15:58
von Laralina
So,

wir waren heute morgen beim Tüv Nord mit dem 88er Paradiso :(

der erste Tüv vor Ort hatte kein Termin frei :hmpf: (hatte noch zuviel kaffee zu trinken oder kein Bock..
Dann zur nächsten Tüvstation gehetzt (sowas geht ja nur morgens und dann noch mit Kurzzeitkennzeichen was heute abläuft) :evil:

fast sofort drangekommen :hurra:

Mit dabei:

Eigentumsnachweis
Kaufvertrag (nur bei Zulassung nötig)
Geld/Karte :)

Alles top,Bremsen leicht fest aber dann liefs :hurra:

Alle Typenschilder drauf und der Prüfer hat sogar für und ein Bremsgutachten rausgesucht!
Und ne Wiegekarte mussten wir noch schnell besorgen , also schnell bei Raiffeisen um die Ecke wiegen lassen.

War richtig begeistert der Prüfer!
Von unten wie neu etc! :prost:

Nun muss er nur noch sauber :flower:

Re: Kein Kaufvertrag gemacht beim Export !

Verfasst: 01.03.2011 17:19
von ceegee
Im Allgemeine Sinne,

Wenn ein Formummitglied in NL ein Dolmetscher braucht oder Hilfe von andere Art kan mann immer ein PN senden.
Ich vermitlle nicht, kaufe und verkaufe auch nichts ( nur frische Tomaten im Sommer und Eier ),
Ich berechne keine Kosten aber mache auch keine Kosten.
Zeit gibts fast immer und kostet nichts.
So ein bisschen ein Klappi (An) Stützpunkt :prost: in Holland ( ADACeegee )

Groet, Cees

Re: Kein Kaufvertrag gemacht beim Export !

Verfasst: 01.03.2011 19:07
von Jugger64
Hallo Cees,

hier ja nicht mehr nötig, aber gut zu wissen. ;)

Gruß
Norbert