Hallo zusammen,
ich lebe in Konstanz 300 m vom Grenzübergang und habe bis zu 4 schweizer Vignetten an verschieden Fahrzeugen (Motorrad, Anhänger, Autos).
Wenn z.B. eine Autoscheibe kaputt geht, dann lösen die hiesigen Autoreparaturbetriebe mit Föhn und Rasierklinge die "alte" Vignette und kleben Sie auf die neue Autoscheibe.
Autovermieter in Konstanz geben mir manchmal eine Vignette mit, die ich mit Tesafilm an der Autoscheibe befestige, damit ich sie wieder entfernen kann.
Mit einem Wort: Nichts ist aus meiner Sicht klar
Auf der "
Bedienungsanleitung" der Vignette steht ausdrücklich nur beschrieben, wo man die Vignette am vorderen Autofenster befestigt (Links unten, Links oben, Mitte oben).
Nirgends auf der Vignette steht beschrieben, ob und ev. wo ich die Vignette auf dem Anhänger zu kleben habe
Also klebe ich die Vignette zukünftig für den Anhänger auch am vorderen Autofenster (Links unten, Links oben, Mitte oben).
Sehe ich das falsch und verhalte ich mich rechtswidrig, wenn ich mich an die Bedienungsanleitung auf der Vignette halte
Gruss
Velibor