Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
Vendömchen
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Re: Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Beitrag von Vendömchen »

Prima,
in Hagen haben die Sachverständigen anscheinend im Gegensatz zu z.B. Köln noch eine nicht ganz unwichtige Eigenschaft: nämlich Sachverstand.
Dafür könnte ich den Hänger in Köln aber auch samstags zulassen :lol: und am Sonntag losfahren.
Ihr könnt ja Samstag mit der Kurzzulassung den Hänger auf einen nahen Campingplatz fahren. Für die Zulassung braucht Ihr den Hänger selber nicht und auf dem Campingplatz kann er ohne Zulassung stehen :hurra:
Gruß
Thorsten

Spaß beiseite:
Das hat Herr Sparfeld zwar alles nicht benötigt, aber zur Beruhigung kannst du meine gesammelten Werke ja mitnehmen:

Die Auflaufbremse M1399 ist die ALKO Auflaufbremse 60S/2, die ist bei mir in 1995 verbaut mit der Radbremse 1636G und bei Euch mit Radbremse 1637.

Das Gutachten für 60S/2 trägt die EG-Prüfprotokoll-Nr. 150-98-07. Die 60 S/2 trägt somit die EG-Nr. 150-98-07

Das Gutachten für 1636G trägt die EG-Prüfprotokoll-Nr. 361-054-92 und ist am 21.März 1994 an das KBA gereicht worden.
Deshalb müßte es auch theoretisch von jedem Sachverständigen in Deutschland abgerufen werden können.
Die EG-Nr. für 1637 ist 361-060-86.

Hier http://www.hahn.co.at/pl/30_34.pdf findest du einen Katalog von ALKO mit dem Hinweis, daß die 60S/2 verbaut werden kann mit der 1636G oder der 1637 (Seite 2 , erste Zeile der Tabelle)

und hier http://www.slapvagnshuset.se/webkat/tsvreg.htm#eg ganz unten weitere Details von 60S/2 und 1636G/1637

Viel Spaß
Zuletzt geändert von Vendömchen am 11.08.2011 13:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Angel985342
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Re: Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Beitrag von Angel985342 »

Wir haben ja letztes Jahr unseren Oceane aus NL Importiert,und außer dem Kaufvertrag keine Papiere.Ich habe den Hänger dann beim Schrottplatz wiegen lassen,und dann ab zum TÜV.Der Tüv Prüfer wollte außer dem Kaufvertrag und dem Wiegeschein keine weiteren Papiere.Die Vollabnahme hatt keine 30min gedauert,und dann konnte ich zur Zulassung.
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Re: Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Beitrag von RiaBO »

Hurra, wir haben es geschafft :hurra:
Herr Schreiner vom Tüv in Hagen ist wirklich zu empfehlen. Aber wir hatten auch Glück. Er hat lange gesucht, um Daten über unsere Bremse zu finden. Und tatsächlich, auf seinem letzten Blatt, hatte er die nötigen Daten.
Wir haben nur leider keine 100er Zulassung bekommen. Auf der Deichsel steht zwar 750 kg zul. Gesamtgewicht und 75 kg Stützlast, Trigano hat am Anhänger ein Schild mit Fahrzeugnummer VG..., 600 kg zul. Gesamtgewicht und 30 kg Stützlast. Das wurde jetzt auch in den Fahrzeugbrief übernommen und das hat auch was damit zu tun, dass wir keine 100 fahren dürfen. Aber was solls.
Die Anmeldung beim Straßenverkehrsamt war danach zum Glück kein Problem mehr. Problemlos dürfen wir jetzt Steuern zahlen, na immerhin.
Jetzt können wir also zur Jungfernfahrt aufbrechen. Wir freuen uns schon!
Bis bald
Ria
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Re: Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Beitrag von Angel985342 »

Auf der Deichsel steht zwar 750kg,aber auf der Achse nur 600kg Traglast.Die Stützlast ist bei unserem Trigano mit 75kg eingetragen,so steht es auch auf der Deichsel :kopfklatsch: Die 100er Zulassung bekommst du nur mit Nachträglich eingebauten Stoßdämpfern und die Reifen dürfen nich älter als 7 Jahre sein.
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Re: Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Beitrag von RiaBO »

Wie auch immer...
Wir haben es geschafft. Alle anderen (technischen) Feinheiten im Klappcaravan-Dasein werde ich dann vielleicht auch noch irgendwann verstehen. Hauptsache wir können jetzt anfangen, Erfahrungen mit unserem Trigano zu machen.
Vielen Dank an alle. die uns bis hierher schon mal geholfen haben.
Grüße aus Bochum von
Ria
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Re: Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Beitrag von Jugger64 »

Hallo Ria,

schön, dass es so reibungslos geklappt hat, mit der Einbürgerung.

Mit den 30 kg Stützlast könnte es jedoch etwas eng werden. Vor allem, wenn ihr eine Deichselbox haben solltet. Sicherlich ist es durch geschicktes Laden möglich immer ein gewisses Gegengewicht zu schaffen, um die maximale Stützlast von 30 kg nicht zu überschreiten. Leider ist es so, dass ihr nur eine Bandbreite von 24 - 30 kg bei der Stützlast habt, die es einzuhalten gilt.
Auf der anderen Seite ist es recht selten, dass die Rennleitung sich langweilt und beginnt einfach mal so ein Gespann anzuhalten, um die Stützlast zu kontrollieren. Eigentlich muss man, um wirklich angehalten zu werden, schon auf irgendeine Art und Weise auf sich aufmerksam machen. Solange ihr nicht mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, schlecht gesicherter Ladung oder anderweitig auffällig unterwegs seid, wird kaum jemand auf die Idee kommen euch raus zu winken.

Allzeit gute Fahrt und viel Spaß mit dem Falter.

Gruß
Norbert
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Re: Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Beitrag von Vendömchen »

Hallo Ria,
herzlichen Glückwunsch.
Times are changing und in 1995 hat Trigano auf das Typenschild die empfohlene Stützlast geschrieben. Dort steht ja nicht 'maximale Stützlast' sondern 'Stützlast'. Die maximale Stützlast ist 75 kg und steht auf der Deichsel und in den Papieren von AL-Ko und ist auch nicht in den neuen Fahrzeugpapieren zu finden, dort wird die tatsächliche Stützlast eingetragen und die ist im unbeladenen Zustand eben auch 30 kg.
Hätte der Herr aber wissen sollen, er hat ja schon mehrere Triganos eingebürgert.
Gruß
Thorsten
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Re: Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Beitrag von Jugger64 »

Hi Thorsten,

du hast es auf den Punkt gebracht. Dieses Thema hatten wir schon mehrfach im Zusammenhang mit eingebürgerten Faltern aus dem Trigano-Konzern. Nun hat Ria es leider in den Papieren stehen. Das hätte ich auch bei diesem hochgelobten TÜV nicht erwartet.

Gruß
Norbert
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Re: Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Beitrag von Niels$ »

Ich würde da noch mal hinfahren und mit den hier gegebenen Informationen nachfragen.

Niels
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Vendömchen
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Re: Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Beitrag von Vendömchen »

Hallo Norbert,
das macht ja nichts, weil in den neuen Papieren auch nicht maximale Stützlast steht, sondern Stützlast, dann passt es wieder ganz gut. :lol:
Thorsten
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Re: Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Beitrag von Jugger64 »

Hi Thorsten,

nun habe ich doch wirklich mal einen Blick in meine Zulassungsbescheinigung Teil I geschaut, und was sehe ich dort? Du hast recht, das steht nix von maximaler Stützlast, sondern nur "Stützlast in kg". Ich glaube, dass die meisten von uns, wie auch ich, davon ausgehen, dass dort der Maximalwert für die Stützlast angegeben wird. Genau genommen ist das aber nicht so.
Müssen wir nun wieder ein Fass zum Thema Stützlast aufmachen und unsere bisherigen Erkenntnisse zu dem Thema teilweise revidieren? Sollte die Messlatte für die maximale Stützlast nun, trotz des geringen Wertes im Feld 13 der Zulassungsbescheinigung Teil I, auf der Deichsel, dem Zugmaul oder der Anhängevorrichtung zu finden sein?

Gruß
Norbert
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Re: Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Beitrag von Vendömchen »

Norbert, super Idee.
Fass aufmachen bin ich als Kölner immer mit dabei. :prost:
Ria hat ja schließlich 40 Euro gespart. :lol:
Vielleicht können wir uns in Ria's Thread erstmal drauf einigen, daß die Stützlast nichts mit der 100er Zulassung zu tun hat?

Die 600 kg wiederum haben Ihren Ursprung in der zulässigen Achslast der AL-Ko Achse B700-2 mit eben 600kg.
AL-Ko hat damals für diese 600 kg in Frankreich eine Technikprüfung für 140 km/h erhalten und somit eine Zulassung für französische Autobahnhöchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
Manch eine Zahl hat sich wohl unbestritten durch unterschiedliche und sich wechselnde Gesetzeslagen und mangelhafte Übersetzungen in die Papiere geschlichen, so auch unser 'eurokonformes' Feld 13, in das der deutsche Schalterbeamte, wenn er seine Ausfüllanleitung gelesen hat, die Stützlast/Aufliegelast :shock: des Hängers übernehmen soll. Bei Neuzulassungen wird er wohl eher die MAXIMALE Stützlast eintragen. Daß dies deutschlandweit nicht zu einer einheitlichen Handhabung führen kann, war wohl einkalkuliert und beschert zumindest dem TÜV einige Zusatzeinnahmen durch unnötige Umänderungen.
Die freie Interpretation des Feldes 13 durch manch einen Polizisten, der im Geiste ein 'max.' hinzufügt und einfach mal einen Strafzettel ausstellt, vergrößert diesen Gesetzesschwamm zusätlich, sowas spricht sich eben schnell herum.

Hier würde ich mir den ADAC mal zur Klärung herbeiwünschen, und nicht für schlecht recherchierte, einseitige 'Faltertests' bei denen die weitverbreitetsten Marken fehlen. Mal sehen, wer von den 8 berücksichtigten Herstellern eine Werbung in der Septemberausgabe schalten musste.
Gruß
Thorsten
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Re: Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Beitrag von Jugger64 »

Hi Thorsten,

wir können uns sehr leicht darauf einigen, dass die Stützlast, ob nun optimal, maximal oder sonstwas, nichts mit den Kriterien für die 100 km/h-Regelung zu tun hat. Sie findet, meines Wissens nach, keinerlei Erwähnung in den entsprechenden Bestimmungen. Allenfalls wird bei einigen Quellen, die sich dazu äußern, am Rande erwähnt, dass man die maximal zulässige Stützlast ausnutzen sollte.

Mich würde mal interessieren, ob es ein Gegenstück zum Feld 13 der Zulassungsbescheinigung Teil I in den alten deutschen Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) gibt, welches sich auch mit der Stützlast befasst.

Gruß
Norbert
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Re: Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Beitrag von Wappen12 »

Hallo Norbert

Habe meinen alten Fahrzeugschein ( 13 Jahre alt ) mal rausgesucht und dort folgende Ziffern gefunden, die evtl Interessant sein könnten, Zu eins, Ziffer 9 : Nutz - oder Aufliegelast( bei mir ist dort nur ein Strich und zu zwei Ziffer 26 : Anhängerkupplung DIN 740 - Form und Größe, wieder nur ein Strich bei mir. Da Ich keine Werksseitige, sondern ein Nachträglich Angebaute Anhängerkupplung habe.
Hoffe damit weitergeholfen zuhaben


Gruss Holger
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Re: Zulassung eines Trigano Oceane 2000

Beitrag von RiaBO »

Ich bin überrascht, was sich hier noch alles getan hat. Ich selbst habe, ehrlich gesagt, im Moment keine Lust mehr mich damit zu beschäftigen. Ich bin froh, dass ich immerhin den Unterschied zwischen Klapp- und Faltcaravan verstanden habe. Wir haben also einen Falter, nennen ihn aber vouwwagen, er ist ja auch Niederländer.
Wir packen gerade und fahren morgen mit unseren Kindern los. Nicht weit, nur in die Nähe von Münster zum Haddorfer See. Drückt uns die Wetter-Daumen!
Vielen Dank nochmal an alle.
Bis bald
Ria
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