Seite 1 von 1

Gewicht leerer Camp-Let

Verfasst: 14.02.2012 14:20
von KamiSchami
hiho, ich bin der neue. wir haben zwar nur nen leeren camp-let, aber wir haben einen *ggg* wir waren nen vw bus t3 und wir brauchen platz, also haben wir duch zufall diesen anhänger aufgetan.

Bild

Bild

in meiner halle werde ich ihn seitlich lagern, seitenkippbügel hab ich schon geordert. da er leer ist, würde mich mal das ca. gewicht interessieren. bekomm ich den allein gekippt? danke schonmal gruss kami (frank :-)

Re: Gewicht leerer Camp-Let

Verfasst: 14.02.2012 14:31
von Mammut
Das merkst du doch schon wenn du ihn mal per Hand ziehst ob du mit dem Gewicht klarkommst
oder nicht.Diese Kiste voll Luft sollte doch wohl auf die Seite zu packen sein.

Grüße, Michael

Re: Gewicht leerer Camp-Let

Verfasst: 14.02.2012 14:33
von KamiSchami
hi, hab ihn doch noch net *ggg* hole ich zum we ab. wollt ich nur schonmal wissen :D

Re: Gewicht leerer Camp-Let

Verfasst: 15.02.2012 22:33
von Campingfamilie
Wir haben einen leeren und einen vollen Camplet: Beide sind einfach zu unhandlich zum alleinkippen.
Man sollte schon eine zweite Person dabei haben.
Gruß
Thomas

Re: Gewicht leerer Camp-Let

Verfasst: 16.02.2012 09:50
von KamiSchami
hi, ok alles klar. danke. dann werd ich meine frau mit einspannen *ggg* papiere sind auf dem weg und morgen meld ich ihn an und dann wird er abgeholt. gibt es sonst noch was bei den camplet zu beachten? gruss frank

Re: Gewicht leerer Camp-Let

Verfasst: 16.02.2012 22:56
von Campingfamilie
Tja, was willst Du wissen ?!
Ersatzteile sind kein Problem, Fahrradträger sind ein bisschen schwierig.
100er Zulassung geht übrigens auch. Zugfahrzeug muss nu 3x so schwer sein.
....und natürlich ein ABS besitzen- hatte ich glatt vergessen !

Gruß
Thomas

Re: Gewicht leerer Camp-Let

Verfasst: 16.02.2012 23:24
von KamiSchami
wie? dachte ich brauch abs dafür? Gruss Frank

Re: Gewicht leerer Camp-Let

Verfasst: 17.02.2012 06:56
von Jugger64
Hallo KamiSchami,

ja, da hast du recht. Das Zugfahrzeug muss zwingend mit einem automatischen Blockerverhinderer (ABS) ausgestattet sein. Siehe §1 Abs.1 StVOAusnV 9.

Gruß
Norbert