Neuer 100er

Themen die sich um die 100 km/h-Regelung
Vendömchen
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Re: Neuer 100er

Beitrag von Vendömchen »

KSF hat geschrieben:
Vendömchen hat geschrieben:Bei nicht-französischen Faltern musst du jeweils beim Hersteller nachfragen, ob er für 130 zugelassen ist.
Für die Deutsche Versicherung gilt: Was in dem deutschen Fahrzeugschein steht, wenn nichts drin steht 80km/h bei 100km/h gilt 100km/h.
An sonst Stoßdämpfer anbauen und zum TÜV, dann zum Landratsamt und die 100-er eintragen lassen. Danach die 100-er-Palkette mit Stempel an den Hänger kleben.

Gefragt war ja was in Frankreich gilt, nicht in D. Und in Frankreich fährst du mit deinem Trigano mit deutschem Versicherungssegen 130 km/h (oder evtl. 120) OHNE Stoßdämpfer und ohne Aufkleber.
Bei SK oder Camp-let weiß ich es nicht, drum beim Hersteller nachfragen. Ist der Falter bauartbedingt nur für 100 zugelasen, solltest du in Frankreich oder Belgien natürlich auch nur 100 fahren.
Grüße
Thorsten
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Re: Neuer 100er

Beitrag von Per »

xxromi hat geschrieben:dass der Aufkleber nicht mehr nötig ist.
Das hatte ich auch gelesen und wollte es schin hier veröffentlichen. Leider habe ich weder die Quelle wieder- noch die entsprechende Gesetzesänderung finden können, um das nachzuweisen :(.
Gruss Per

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KSF
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Re: Neuer 100er

Beitrag von KSF »

Wie soll denn die Rennleitung sehen, ob man 100 fahren darf oder nur 80? Ohne den 100-er Aufkleber und Plakette ist es ja nicht zu erkennen.
Falls die Polizei doch Zweifel hat, wird man dann sowieso kontrolliert. Dann sollten die Reifen nicht älter sein als 6 Jahre und die Verhältnisse der zul. Gesamtgewicht des Anhängers und PKW sollten stimmen. ;)
An sonst bekommt man dann ein Ticket, wenn man schneller war als 80km/h. :evil:
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Re: Neuer 100er

Beitrag von Per »

KSF hat geschrieben:Wie soll denn die Rennleitung sehen, ob man 100 fahren darf oder nur 80?
Am 80er Aufkleber für ältere Fahrzeuge. (Fast) alle neu zugelassenen Anhänger dürfen 100, die Ausnahmen müssen die Plakette tragen. Für die "alten" gibt es Bestandsschutz (wie immer) und die 100 kann wieder ab, wenn man will.
Aber wie gesagt, leider ohne belastbare Quelle :?
Gruss Per

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Re: Neuer 100er

Beitrag von KSF »

Per hat geschrieben:Am 80er Aufkleber für ältere Fahrzeuge. (Fast) alle neu zugelassenen Anhänger dürfen 100, die Ausnahmen müssen die Plakette tragen. Für die "alten" gibt es Bestandsschutz (wie immer) und die 100 kann wieder ab, wenn man will.
Aber wie gesagt, leider ohne belastbare Quelle :?
Na, ja, dann bleibt es bei den Spekulationen, so was bringt nur die Falter-/Klapper- und andere Anhänger-Fahrer durcheinander. An solche Märchen möchte ich mich aber nicht beteiligen. Aber solange jeder Baumarkt "neu zugelassenen Anhänger" ohne Stoßdämpfer verkauft, ohne 80-er Aufkleber, ist diese Geschichte auch an den Haaren herbei gezogen. ;)
(Hauptsache auch etwas geschrieben.) :mrgreen:

PS: Hier ist auch nochmals was zum Nachlesen: http://www.aluliner.com/Anhaenger-Onlin ... :_:18.html
Zuletzt geändert von KSF am 18.04.2012 18:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neuer 100er

Beitrag von Per »

KSF hat geschrieben:Na, ja, dann bleibt es bei den Spekulationen
Dank Leuten mit besserem Gedächtnis als mir nicht mehr und die Haare sind auch ab :D.
StVZO §58 (3) 2 hat geschrieben: (3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
  • 2. Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h
Offtopic:
Cool, Link im Qoute geht!
Siehe auch §30a (2)
(2) Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.
Und dank der Gültigkeit:
§ 58 Abs. 3 Nr. 1 und 2 (Geschwindigkeitsschilder)
ist anzuwenden ab 1. Januar 1989 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge und am 1. Januar 1989 auf andere Kraftfahrzeuge.
gilt das nicht für Fahrzeuge vor 1989.
Und das Gesetz galt eigentlich schon bei meinem 100er Umbau, trotzdem musste ich das Mistschild (12,80€ :evil: ) bezahlen!

Vllt. kann jemand in einer gedruckten Variante nachschauen, wie der Paragraph vor 2009, der letzten Änderung, aussah.
Gruss Per

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Re: Neuer 100er

Beitrag von KSF »

Es ist doch ein Unterschied, ob Anhänger mit einer Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit gebaut werden, oder ob ich die gesetzliche Geschwindigkeit einhalten muß.
Man kann auch Anhänger bauen mit 200km/h, aber nach den gesetzlichen Bestimmungen darf ich auf der deutschen Autobahn 80 oder 100 nicht überschreiten.
Wenn ich ein Anhänger aus F habe, der sicher für 130km/h gebaut wurde und ich keine 100-er Zulassung habe, darf ich auch keine 100 hier fahren.
Bauart und 100-er Zulassung ist nicht das gleiche. Aber für die 100-er-Regel sollte die Bauart schon gleich oder mehr als 100km/h haben.

http://www.vbg.de/apl/gv/stvzo/30a.htm
http://www.google.de/imgres?q=geschwind ... s:21,i:163
Zuletzt geändert von KSF am 20.04.2012 10:23, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Neuer 100er

Beitrag von Per »

KSF hat geschrieben:Man kann auch Anhänger bauen mit 200km/h, aber nach den gesetzlichen Bestimmungen darf ich auf der deutschen Autobahn 80 oder 100 nicht überschreiten.
Dein Argument zieht nicht: die 130 km/h gelten nur in F und dort darfst du auch ohne Plakette. In D ist er SO nicht für 100 zugelassen (obwohl: 3499 kg * Faktor 0,3 (keine Stoßdämpfer) sind immerhin 1049,7 kg mögliche Anhängelast!). Musst nur die Dame von der Zulassung davon überzeugen, dass sie es dir einträgt. Damit ist auch erklärbar, warum die Baumarkt-Anhänger nicht per se eine Plakette brauchen. Brauchst nur das passende Zugfahrzeug, schon darfste.
Ich habe aktuell nur 2 Anhänger, welche beide auf 100km/h hochgerüstet wurden, ich weiss daher nicht, wie "normale" 80er und 100er in der Zulassung vermerkt werden. Eine Fahrzeug-ABE liegt mir leider auch für beide nicht vor.
Gruss Per

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Re: Neuer 100er

Beitrag von Vendömchen »

Hallo Per,
und wenn du den ersten von dir zitierten Paragraphen zuende liest, dann kommt noch:

(5) Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden.

So einen Falter/ Anhänger habe ich ehrlich gesagt noch nicht gesehen. :zwinker:

Im Ernst, wie Klaus schon schrieb, verwechselst du bauartbedingte Geschwindigkeit mit gesetzlich vorgeschriebener Geschwindigkeit.

Meine Meinung

Thorsten
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Re: Neuer 100er

Beitrag von Per »

Ich wiederhole einfach mal meine Bitte:
Per hat geschrieben:Vllt. kann jemand in einer gedruckten Variante nachschauen, wie der Paragraph vor 2009, der letzten Änderung, aussah.
Vorher brauchen wir gar nicht über:
Vendömchen hat geschrieben:(5) Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden.
zu diskutieren. Denn DU vergisst §30a (2)
(2) Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.
Und das dürfte vor 2009 auch SO nicht drin gestanden haben.
Vendömchen hat geschrieben:verwechselst du bauartbedingte Geschwindigkeit mit gesetzlich vorgeschriebener Geschwindigkeit.
:? Versteh' ich nicht :(
Gruss Per

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Re: Neuer 100er

Beitrag von Vendömchen »

Nee Per,
hab nix vergessen.
Ich versuchs mal mit einem Beispiel.
Ein Beispiel für deinen obigen §30a wäre ein Bauwagen, und der hat auch immer 3 Aufkleber/Schilder mit z.B. 25 km/h dran.
Wie vorgeschrieben.
Das war auch vor 2009 nicht anders.
Anderes Bsp.: Ein Dethleffs Wohnwagen ist bauartbedingt schon immer für 100 km/h geeignet, durfte aber laut deutschen Gesetzen auf deutschen Autobahnen nur 80 fahren.
Da hat sich auch nichts dran geändert.
Neu war eine Ausnahmegenehmigung für 100 auf deutschen Bahnen, die bis letztes Jahr befristet war, und nun unbefristet weiter gilt. Mehr hat sich nicht geändert.

Gruß
Thorsten
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Re: Neuer 100er

Beitrag von Per »

Vendömchen hat geschrieben:Ein Dethleffs Wohnwagen ist bauartbedingt schon immer für 100 km/h geeignet
Der Unterschied ist der, damals war das aber nicht Standard, inzwischen ist es das. Und das "schon immer" würde ich auch nicht unterschreiben. Wozu, wenn in D ohnehin nur 80 erlaubt waren? Für F? Dann müsste er ja für 130 geeignet sein. Die Frage ist auch: wurde er, auch wenn es die Ingenieure dafür geplant hatten, auch dafür abgenommen? Wenn nicht, hatte er auch keine Zulassung dafür.

Mein Fazit: Meine beiden Esterel haben Stoßdämpfer und einen entsprechenden Eintrag in der Zulassung, der kleine ein Schild, der große nicht. Ich belasse es einfach so, weil ich keine Lust habe, dass Schild wieder abzumachen. Zumindest nicht in nächster Zeit.
Gruss Per

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