Achtung beim Falterkauf

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Combi Camper
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Achtung beim Falterkauf

Beitrag von Combi Camper »

Hallo,

wie manche bestimmt wissen hatte ich schon etliche Falter und kaufe mir auch immer wieder was neues und möchte euch vor Gauner warnen.
Da ich mir einen Trigano Randger gekauft habe und dewegen meinen Coleman verkauft habe möchte ich euch vor solche Händler warnen.
http://www.quoka.de/wohnmobile-wagen/wo ... rande.html
der Käufer gaugelte mir von Familie usw. vor und wie klasse er doch ist. Ich sollte den Wagen nicht anderwertig verkaufen er will ihn. Daraufhin sagte ich 2 Käufer ab. Es dauerte 18 Tage bs er ihn abholte und wieder Familie usw. Ich dachte mir das es ein Händler ist ind wollte sehen wie lange es dauerte bis er auftaucht. Gerade 3 Tage sind vorbei und nun ist er da http://www.quoka.de/wohnmobile-wagen/wo ... rande.html
Was ein Preis wahnsinn. Ich selber habe 2800.- verlangt und er will 4980.- Mal sehen ob es einen Blöden gibt. Er bietet noch einen Paradisoan den er für 1000 Euro gekauft hat und jetzt 2400 Euro will. Solche Verkäufer ärgen mich und diese machen den Markt kaputt.
So jetzt habe ich erst mal abgelassen :hurra:

Gruss

Günther

Sein Laden
http://home.mobile.de/BATZER#ses
Zuletzt geändert von Combi Camper am 21.03.2012 17:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Famelymann
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Re: Achtung beim Falterkauf

Beitrag von Famelymann »

Hallo Günther,

ALDI kauft eine gewisse Menge Fernsehapparate ein und verkauft diese bestimmt mit einem Aufschlag von 100-200% weiter.
Was soll ich Dir sagen, die meisten davon werden verkauft, wenn nicht sogar alle, ohne das sich einer der Kunden darüber ärgert, mehr bezahlt zu haben als ALDI im Einkauf...

Bestimmt gibt es für Deinen Frust bessere Beispiele.

Und jetzt kommt es ganz dicke: Ich habe auch ganz gerne mal einen neuen WW im Garten zu stehen, habe bisher noch keinen mit Verlust weiter verkauft. Der ein oder andere ist mir auch, obwohl fest zugesagt, durch die Lappen gegangen, von den angesprochenen " ich suche schon solange für meine Familie" Händler, um ein paar Tage später für das doppelte bis dreifache erneut angeboten zu werden. Klar ist das ärgerlich!

Nun zur Frage ob mit den hohen Preisen der Markt kaputt gemacht wird.

Jeder von uns ist doch froh, für sein Gefährt, im Verkaufsfall, einen guten Preis zu erzielen.
Stellen wir uns mal vor, ein Esterel TV 39 Bj. 92 steht für 500€ zum Verkauf, aber nicht nur einmal sondern hunderte. Oh graus, werden all die sagen die gerade einen haben und viel mehr dafür bezahlt haben, alle anderen potenziellen Käufer wird es freuen. Aber nur für wie lange? Solange der Wert einer Sache auch über den Preis definiert wird, gehe ich auch entsprechend damit um! Kaufe mal ein seltenes Exemplar vom Erstbesitzer ( der den Neupreis bezahlt hat ) oder vom dritt oder viert-Nutzer, Alle wissen was ich meine.
Ich bin der Meinung das ein hohes Preisneveau, grundsätzlich nicht schadet.

Der nachhaltige Käufer macht sich schlau, sondiert den Markt und trifft dann seine Enscheidung. Da hat es so ein hoher Preis, wie von Dir angesprochen recht schwer zu bestehen.

Ich sehe Deinen Betrag auch als eine Aufforderung an Alle Käufer sich vor dem Erwerb entsprechend schlau zu machen. Das ist sicherlich auch ein Sinn und Zweck dieses tollen Forum.

Schöne Grüße vom Rande der sonnigen Hauptstadt

Jörg

Ach so, manchmal verliert man halt und manchmal gewinnen die Anderen... :zwinker:
Zuletzt geändert von Famelymann am 21.03.2012 18:54, insgesamt 1-mal geändert.
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Combi Camper
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Re: Achtung beim Falterkauf

Beitrag von Combi Camper »

Hallo Jörg.

Ich habe bestimmt kein Frust über den Preis den er da will. Ich habe ihn ja auch für einen Preis X gekauft :D
Was ich eigentlich damit sagen will . Man sollte auf dem Boden bleiben . Ein klapperfreund der wie ich immer ein paar Klapper auf dem Hof hat. Sagte es mal so. Für alte Klapper/Falter gibt´s keine Liste. aber man soll nicht übertreiben. Wann jemand sich ein wenig mit Faltern auskennt findet auch den richtigen Preis. Die anderen wollen nur abzocken und warten auf den Blöden der morgen aufsteht. Wie gesagt ich habe kein Frust. ich beobachte nur den Markt. Einer will für einen Rapido Export mal locker 3200 Euro der Andere 4900 für einen Coleman. In Holland bekomme ich einen 2003 für 6000 Euro :)
Also passt auf bei wo ihr einen Gebrauchten kauft.

Gruss

Günther
StarGoose

Re: Achtung beim Falterkauf

Beitrag von StarGoose »

ein händler der als privatperson auftritt handelt in meinen augen schlicht betrügersich
den er hat beim kauf andere rechte und pflichten als ein privatman einzuhalten.. und auch der verkäufer muss über diese aufgeklärt werden (z.b. gewährleistungsansprüche, später auftretende verdeckte mängel und und und)

und wer als privatman 3 mal im monat etwas aufkauft in der absicht es mit gewinn wieder zu verkaufen ist auch kein privatman mehr
das interessiert noch weit ab vom moalischen aspekt schlicht mal das finanzamt und bei verdacht des gewerbsmäßigen betruges wohl auch die staatsanwaltschaft
die muss bei kentnissnahme nämlich auch potentielle weitere käufer und verkäufer präventiv schützen wenn der händler offensichtlich geltendes vertragsrecht bricht
wenn es dir quer liegt zeige ihn schlicht an oder schreib der staatsanwaltschaft

und beim nächsten mal im kaufvertrag bestätigen lassen das er kein händler ist und im vorfeld verkäufe an solche ausschließen
denn mal ehrlich.. auch wenn er gerne sein geld damit verdienen kann und darf.. aber du hättest eventuell garnicht an ihn verkauft wenn es dir im vorfeld klar gewesen wäre?
(schon da geht der betrug ja los)
denn wenn alle privaten den kram immer für 50% der aufgerufenen händlerpreise verkaufen stimmen schlicht die händlerpreise nicht
am ende sind die Kunden die dummen
und in dem fall sind endkunde und ursprünglicher verkäufer wohl auf dem selben level angesiedelt und haben beide kein gesteigertes interesse mondpreise zu zahlen^^
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Combi Camper
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Re: Achtung beim Falterkauf

Beitrag von Combi Camper »

Hier geht es nicht ums anzeigen sondern um Moral und wenn es keiner so genau nimmt ist es halt so wie mit allem in der heutigen Zeit und hat auch das Campen ereicht. Für manche ist das wohl die Einnahmequelle .
Ich hoffe nur das keine auf solche Gauner reinfallt. Das sicherste ist immer noch wann der Falter angemeldet ist.

Es gab Zeiten da sind Leute hier für Vermittlung rausgeschmissen worden ( konnte ich nicht nachvollziehen ) und die haben kein Provit im Sinn gehabt und ihr findet solche Gaunereien für ok.
Wilkommen in der modernen Zeit :prost:
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Gegendarstellung

Beitrag von Jugger64 »

Combi Camper hat geschrieben:Es gab Zeiten da sind Leute hier für Vermittlung rausgeschmissen worden ( konnte ich nicht nachvollziehen ) und die haben kein Provit im Sinn gehabt ...
Gegendarstellung des Klappcaravan-Forum-Teams:

Die zitierte Behauptung ist haltlos und entbehrt jeder Grundlage. Es gab zu keiner Zeit einen Ausschluss von Mitgliedern des Klappcaravan-Forums aus dem oben angeführten Grund.

Euer Klappcaravan-Forum-Team

P.S.: Der Autor des zitierten Beitrages hat die Gelegenheit leider nicht wahrgenommen auf unsere Nachfrage konkrete Details zu dem seiner Behauptung zu Grunde liegenden Fall oder Fällen zu nennen.
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Re: Achtung beim Falterkauf

Beitrag von Kampfhamster »

Moin Moin

Wenn da mal der Combi Camper nicht auf Glatteis unterwegs ist .

Diesmal wird nicht gegrüsst
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Minimax
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Re: Achtung beim Falterkauf

Beitrag von Minimax »

StarGoose hat geschrieben:ein händler der als privatperson auftritt handelt in meinen augen schlicht betrügersich
den er hat beim kauf andere rechte und pflichten als ein privatman einzuhalten.. und auch der verkäufer muss über diese aufgeklärt werden (z.b. gewährleistungsansprüche, später auftretende verdeckte mängel und und und)

und wer als privatman 3 mal im monat etwas aufkauft in der absicht es mit gewinn wieder zu verkaufen ist auch kein privatman mehr
das interessiert noch weit ab vom moalischen aspekt schlicht mal das finanzamt und bei verdacht des gewerbsmäßigen betruges wohl auch die staatsanwaltschaft
Welche Rechten und Pflichten sollen das sein? Kannst du Quellen benennen? In welchem Gesetz steht das ein Händler nicht von Privat einkaufen darf? Es nicht weiterverkaufen darf? Was hat der Vorbesitzer damit zu tun wenn seine Ware irgendwann von einem Händler (der dann natürlich Gewährleistung geben muß) weiterverkauft wird?

Würde mich alles mal stark interessieren,viele Betriebe leben vom An und Verkauf von Gebrauchsgegenständen und ich schließe mich da jetzt mal zum Teil mit ein.Wußte garnicht das ganze Branchen scheinbar am Rande der Legalität operieren.

Bist du dir ganz sicher das es verboten ist Sonntags auf dem Flohmarkt ein altes,kaputtes Fahrrad zu kaufen,es zu putzen,zu reparieren und es zwei Wochen später im eigenen Fahrradladen wieder zu verkaufen?

Desweiteren denke ich das in diesem Fall das Finanzamt bescheid weiß,für mich sieht es nämlich so aus als ob er in größerem Still handelt und sein Gewerbe sicher angemeldet hat.

Ansonsten:Es ist sicher moralisch nicht OK sich als Privatman auszugeben um etwas günstig einzukaufen nur um später damit Gewinn zu machen.Das kann ich soweit nachvollziehen und verstehe darum den ärger von Combi-Camper.Es wäre fair gewesen zu erwähnen das man Händler ist,somit hätte der Verkäufer evtl. sagen können ich verkaufe nicht.Aber obwohl ich kein Jurist bin,bin ich mir ziemlich sicher das dies keine wirkliche Straftat darstellt.
Nehmen wir doch mal ein anderes Szenario:Die eBay Auktion,ich kenne den Käufer garnicht....wäre er vor Gebotsabgabe verpflichtet mir mittzuteilen das er Händler ist? Wenn ich einen für mich akzeptablen Preis ereicht habe kann es mir doch ziemlich egal sein was der neue Besitzer mit seinem Teil macht,oder?

Außerdem leben wir in einer Marktwitschaft,der Händler kann doch erstmal versuchen einen hohen Preis zu erziehlen.In diesem Fall finde ich den Preis übrigens viel zu hoch,es ist meiner Meinung nach fraglich ob er dafür einen Käufer findet.Aber wenn ist der neue Käufer selber schuld,er hätte sich informieren können,wieder kein Grund sich zu ärgern oder Betrug zu schreien.

Was bleibt:
Augen auf beim Gebrauchtkauf (nicht nur bei Faltern),Preise vergleichen und merke,der Kauf beim Händler ist meißtens teuer und es gibt Händler die viel zu teuer sind.
Vor solchen Händlern sollte man durchaus warnen und in diesem Zusammenhang hat dieser Tread auch eine Daseinsberechtigung,aber bitte immer schön sachlich bleiben und sich an Fakten halten. ;)
Gruß,
Mike
StarGoose

Re: Achtung beim Falterkauf

Beitrag von StarGoose »

auf dem flohmarkt werden verträge per handschlag sofort wie gesehen betrieben
hier geht es um ein größeres geschäft übers netz angebahnt und dann vor ort schriftlich abgeschlossen
an dem dann im realen auch gewisse öffentliche behörden involviert sind (und sei es zur ummeldung usw.)
und im schadensfall wohl auch klar sein sollte wer welche ansprüche hat auch eben wegen versteckter mängel

wie schon oben gesagt sind gerade bei mängeln zwischen privatpersonen und gewerbetreibenden doch unterschiede zu erkennen
und es ist wohl auch klar das der verkäufer in dem fall auch wissen solte wer eigentlich sein gegenüber ist
die ehrlichkeit im auftreten ergibt sich meines wissens auch aus dem handelsrecht und recht für gewerbetreibende
die dürfen mit sicherheit nicht schlicht lügen was ihren juristischen status angeht^^
das untergräbt ja auch das allgemeine vertrauen in gewerbetreibende und ist wohl auch deshalb nicht statthaft

und wer mal öfters auf flohmärkten mit gewerbetreibenden ist wird schnell feststellen das an deren ständen immer die steuernummer oder firmenadresse ausliegt und die mitnichten als privatpersonen auftreten!

und auch wenn man als privatperson sachen einer firma anbietet ist es selbstredent klar das die firma nicht als privatperson auftritt^^
und DAS ist das was ich hier so kritisch sehe garnicht die gewinn absicht später oder überhaupt der handel

ein gewerbetreibender hat diverse pflichten und steht unter einigen anderen rechtlichen regeln z.b.:
"der gesteigerte Verkehrs- und Vertrauensschutz,"
"die zügige Abwicklung der Rechtsgeschäfte, etwa durch das Erfordernis der unverzüglichen Mängelrüge (§ 377 HGB)"
(quellewiki)

das ist hier mit 2 wochen verzögerung wohl definitiv nicht geschehen und er verschweigt auch seinen gewerbehandel vorsätzlich und täuscht damit den verkäufer

klar wo kein ankläger da kein richter
aber wie man hier sieht wurmt es den verkäufer schon sehr schlicht getäuscht worden zu sein
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Re: Achtung beim Falterkauf

Beitrag von Campingfreak »

Diese Verfahren ist doch schon lange gang und gebe......vor allem im Kfz. Gewerbe. Was glaubt Ihr wohl wovon die unzähligen Hinterhofhändler leben? Genau von dieser Praxis. Sicherlich ist es ärgerlich, aber rechtens, zumindestens wenn alles sauber abläuft.

Gruß Dirk
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Re: Achtung beim Falterkauf

Beitrag von Vendömchen »

Moin,
der Knackpunkt scheint doch hier, daß der Händler privat eingekauft hat, drei Tage später die Ware aber auch PRIVAT wieder anbietet, und das ist nicht rechtens.
Wer regelmäßig Ware kauft, nur um sie zu verkaufen, handelt gewerblich, ob auf dem Trödelmarkt, bei Quoka, oder eba*.
Wer ein Gewerbe als Fahrzeughändler hat, und dies, wie hier offensichtlich geschehen, sowohl beim Einkauf alsauch beim Verkauf verschweigt, darf meiner Meinung nach ungestraft als Gauner bezeichnet werden.
Warum schaukelt das hier gleich wieder hoch, war doch gar kein 3dog? -Duck und weg-
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Re: Achtung beim Falterkauf

Beitrag von KSF »

Als Händler kommen ja dann noch Mehrwertsteuern drauf, die er dann beim Verkauf an das Finanzamt abführen muß.
Dann hat er auch sicher das Geld vorfinanziert, oder möchte für das geparkte Geld auch Zinsen haben, dann noch die Platz-Kosten, er braucht ja auch ein Gelände, für die Waren und muß für jeden Kunden Zeit investieren und will ja auch was verdienen an seinem Beruf.
(Wenn er als Händler das Vollzeit macht, muß er noch Krankenversicherung, Altersvorsorge, Unfallversicherung, Krankentagesgeld, Erwerbsunfähigkeit.....bezahlen, das alles ist auch noch im Verkaufspreis drinnen.)
Und bei Mängeln soll er auch noch gerade stehen.
Der Verkäufer hat ja das Recht, ein anderes Angebot anzunehmen.
OK, der Händler, wenn er einer ist, hätte sich als Händler erkennen geben müssen.
Aber für den Verkauf spielt das keine Rolle, wenn Verkäufer und Käufer sich mit dem Preis einig werden, ist der Vertag gültig.
Du hast den Falter für x€ los, mit dem Preis, den du ausgehandelt hast, ob er Privatperson oder Händler ist, er kann dann mit seinem Fahrzeug machen was er will.
Zuletzt geändert von KSF am 23.03.2012 12:32, insgesamt 1-mal geändert.
mfg Klaus :klapper:
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Re: Achtung beim Falterkauf

Beitrag von Spinoza »

Hallo,
Combi Camper hat geschrieben:Ich sollte den Wagen nicht anderwertig verkaufen er will ihn. Daraufhin sagte ich 2 Käufer ab.
Günthers Ärger ist mir irgendwie verständlich, der ist aber auch nur die eine Seite der Medaille. Und es passiert ihm ja auch nicht zum ersten Mal. Als Günther damals seinen CC Venezia hier im Forum angebot, haben er und ich telefonisch eigentlich schon alles - außer den Abholtag - klar gemacht. Ich war gerade am Organisieren der Reise (immerhin einmal quer durch die Republik, darum gleich auch noch Freunde in Mannheim und Darmstadt besuchen und ein bisschen Kultur) da plumpste 3 Tage später eine E-Mail in mein Postfach "Habe den Venezia gerade verkauft!" Ärgerlich, aber okay, ist ja sein WW und Bargeld lacht. Aber als genau dieser Venezia wenige Tage später für deutlich mehr Geld in einem einschlägigen Online-Marktplätzen stand, unter derselben PLZ und mit Fotos die IMO noch bei Günther auf dem Hof gemacht worden waren - da war ich richtig ärgerlich :evil: . Klar wollen und sollen Händler von was leben. Wen das aber stört, der soll eben an privat verkaufen.
Na ja, nun hab ich ja meinen "Eigenimport" aus Dänemark....
Gruß,
Spz
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Re: Achtung beim Falterkauf

Beitrag von Tombaz »

Ich verstehe zwar die Verwunderung, bzw. womöglich den Ärger über den Preisaufschlag, wohl aber nicht wo das Problem ist. Der Mann hat dir den Preis bezahlt mit dem du einverstanden warst, was er dann mit seinem Eigentum macht ist vollkommen wurscht. Ihm deswegen als Gauner hinzustellen, ja das halte ich rechtlich für bedenklich und würde ich in dieser öffentlichen Form nicht tun, das könnte eine böse Überraschung nach sich ziehen....

Dies als Rat zu verstehen
Thomas
StarGoose

Re: Achtung beim Falterkauf

Beitrag von StarGoose »

wenn sich der gegenüber entgegen der "händlerehre" nicht als händler zu erkennen gibt kann der verkäufer auch nicht frei entscheiden weil er schlicht getäuscht wurde
und da er auch nicht das geschäft zügig abgewickelt hat wie es einem händler eigentlich ansteht kommen dann halt solche sachen zustande wie das 2 weitere käufer abgewiesen wurden und der verkäufer sich ärgert

andersrum.. wenn ein händler sich als solcher zu erkennen gibt und der verkauf klar ist... würde der verkäufer es eventuell auch nicht mehr wagen trotz eigentlicher verkaufszusage das gefährt trotzdem schnell vor ort gegen bares zu verkaufen
der damit geprelle erstkäufer könnte in dem fall schadenersatz verlangen und bei einem händler ist die chance das der da wirklich nen anwalt rannholt auch recht hoch
alles umstände die man sich schnell denken kann und die jeweils mit klarer ansage was los ist kein problem mehr darstellen

wie das ganze allerdings jemandem 2 mal passieren kann muss ich nicht verstehen^^ (und auch nicht wie man sich dann darüber aufregt)
und man könnte wohl auch anmerken das auch eine fernmündlich gegebene zusage des verkaufs eigentlich bindend sein müsste (mit freisprechausrüstung hätte man in dem fall einen zeugen bei der hand)
erst recht eine verkauszusage per email!
wenn es nurnoch an der organisation des abholens liegt und da paar andere sachen mit dran hängen wären in dem fall im vorfeld aufgelaufene verausgabte kosten wohl ebenso einforderbar
aber das ist ein anderes thema^^

im übrigen laufen in anderen foren verkäufe ganz offen ab.. preisabsprachen außerhalb des forums sind nicht erlaubt alles muss offen komuniziert werden (inkl sofortkaus und mindespreis inkl etwaiger versandkosten)
verkäufe außerhalb sind zwar ok MÜSSEN aber sofort in den thread eingefügt werden UND vorher d.h. im ersten beitrag kommuniziert werden
aber forenmitglieder die dann eine kaufzusage machen haben auch den zuschlag
wenn da einer 2 sekunden später aufschlägt hat er eben pech das ist so und fertig

und wenn sich da verkäufer und käufer daran halten und ehrlich sind entsehen auch keine probleme.. inkl zuweilen zurücksteckender erstkäufer wegen mitleid oder guten argumenten des anderen ;)
aber die ehrlichkeit ist ja auch hier das problem gewesen... tja selbst dran schuld anscheinend
nach dem beitrag über das schon einmal aufgetretene unsaubere verhalten des verkäufers weine ich dem ganzen nun nurnoch eine halbe träne hinterher... die noch fließende halbe ist für den potentiellen käufer der nun viel mehr geld auf den tisch legen muss und für den ganzen gebraucht markt der mit solchen machenschaften immer wieder torpediert wird.. egal in welcher branche
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