Fahrzeugschein überprüfen

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Nautheimer
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Fahrzeugschein überprüfen

Beitrag von Nautheimer »

Hallo Camper,

habe gerade im Motorradforum folgendes gelesen:
XJR-Forum hat geschrieben: Huhu Männer´s
Ich war ja ne ganze Weile nicht hier und darum weiß ich auch nicht ob es schon bekannt ist,
Arbeitskollege wollte über Österreich nach Kroatien.
In Österreich wurde er kontrolliert und mußte 500 Euro bezahlen, weil in seinem KFZ-Schein ein Bindestrich zwischen den ersten und zweiten Buchstaben war.
Argument der Österreicher(die Italiener übrigens ebenso) "schauen sie mal auf ihr Kennzeichen,da ist nirgends ein Bindestrich."
Das ist seit Einführung der EU-Kennzeichen.

Ich habe mich mal bei der KFZ Zulassungstelle erkundigt ob das seine Richtigkeit hat und jetzt kommt´s.
Die haben mir das bestätigt

Sie bieten aber an, den Fahrzeugschein umzuändern.Ob das für Umme ist oder ob das was kostet habe ich wenn ich ehrlich bin vergessen zu fragen.

Ich wollte euch das nur mitteilen, falls ihr in den Süden fahrt könnte es zu problemen kommen.

Ach ja ,die Sache ist beim Anwalt,mal schauen was dabei heraus kommt
https://xjrforum.iphpbb3.com/forum/4530 ... 30803.html

Ich und die meisten von Euch haben ihren Urlaub leider schon hinter sich, aber hat jemand schon mal wegen dem Bindestrich in den Papieren Probleme im Ausland bekommen?

Wäre ja schon der Hammer, ich denke die meisten Zulassungsstellen schreiben nach alter Gewohnheit immer noch das Kennzeichen mit Bindestrich in die Papiere. Mal schauen ob das kostenfrei geändert wird.

Grüße
Ronald
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Dies ist nur meine persönliche Sicht der Dinge, Übereinstimmungen mit lebenden oder bereits verstorbenen Personen wären rein zufällig!
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Flori
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Re: Fahrzeugschein überprüfen

Beitrag von Flori »

Die Diskrepanz zwischen der Bezeichnung in den Unterlagen und auf dem Nummernschild ist im deutschen Zulassungsrecht enthalten. Beide Schreibweisen sind gleich gültig. Das gilt auch im benachbarten Ausland.

Wenn einer (Polizist/in) dich tatsächlich zur Kasse bittet, ist das reine Abzocke. ---> Anwalt

Quelle: ADAC
Susa**
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Re: Fahrzeugschein überprüfen

Beitrag von Susa** »

Hallo,

ich habe gestern zum erstenmal von diesem Problem gehört. Erst dachte ich, dass ist mal wieder so ein typischer Saure Gurkenzeit Thema
Nach etwas googeln war ich doch sehr erstaunt wie präsent das Thema schon in den Medien ist. Bild, SWR, ADAC,verschiedene Landratsämter....

Das dies im Ausland Abzocke ist, das ist uns alle klar. Hier in Deutschland ist die Rechtslage eindeutig: .....Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat bestätigt, "dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig."

Auch wenn die Rechtslage eindeutig ist, hilft es wenig, wenn ich im Urlaub an einen Polizisten geraten, der sagt "zahlen oder Auto stehen lassen". Ich muss zahlen, und kann mir hier in Deutschland mit einem Rechtanwamt mein Geld wieder erstreiten.

Von unserer Zulassungstelle (Landkreis Heilbronn) habe ich folgende Zeilen dazu bekommen:
Zunächst ist jedoch festzuhalten, dass das RECHT DES LANDES IN DEM DAS FAHRZEUG ZUGELASSEN IST gilt.
Das Bundesverkehrsministerium hat, im beigefügten Schreiben an das Auswertige Amt, eindeutigt darauf hingewiesen, dass beide Varianten (mit und ohne Bindestrich) gleichberechtig gültig sind. Aufgrund dieser Aussage ist eine Änderung der Fahrzeugpapiere nicht notwendig.

Möchten Sie trotzdem eine Änderung ihrer Fahrzeugpapiere, so können Sie diese gerne gegen eine Gebühr von uns ändern lassen.
Diese würde dann 10,90 € (GebOSt-Nr. 225) sowie 0,50 € KBA (GebOSt-Nr. 125), also insgesamt 11,40 €, bei der Änderung eines Fahrzeugscheines betragen.
Besitzen Sie noch alte Papiere, d.h. keine EU-Papiere, so fallen Gebühren in Höhe von 14,50 € an, da zusätzlich ein neuer Brief zugeteilt werden muss ( 3,60 € (GebOSt-Nr. 123))


Wir fahren in zwei Tagen nach Italien und wissen auch noch nicht was wir machen sollen. Beide Briefe für ca. 30 € ändern lassen oder es einfach darauf ankommen lassen.

Viele Grüße

Susa
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Wappen12
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Re: Fahrzeugschein überprüfen

Beitrag von Wappen12 »

Hi Susa** :hi:

Wenn Ich das in den Medien so verfolge , würde Ich glatt sagen " No Risk No Fun ", aber im Ernst. In Italien nehmen die mal eben 500€ dafür , nur weil ein Strich zuviel bzw zu wenig ist. Da sind die 30 Euronen eigentlich ein Kleks dagegen.

Falls Ihr öfters ins Ausland fahren möchtet und nicht jedes mal soviel Geld dort lassen weil ein " netter Polizist sagt das ein Strich zuviel bzw zu wenig ist " ist es eine Überlegung wert. :zwinker:

Gruss Holger
Zuletzt geändert von Wappen12 am 16.08.2012 11:40, insgesamt 1-mal geändert.
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zawiese
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Re: Fahrzeugschein überprüfen

Beitrag von zawiese »

Österreich ist bisweilen echt unglaublich, der "Deutsche Touri" sollte einfach einmal ein ganzes Jahr nicht über die Grenze zu unserem Nachbarn fahren und dort ein wenig Urlaub machen. Höchstens eine nette Ansichstkarte aus Bayern oder auch von der See mit netten Grüßen an seinen jahrelangen Gastgeber senden.
Da würde bestimmt ein Zucken durchs Reich gehen!

Ich war schon über zwanzig Jahre nicht mehr dort, diese Methoden schrecken mich echt ab!

Gruß
Thomas
Zuletzt geändert von zawiese am 16.08.2012 22:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Tessala
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Re: Fahrzeugschein überprüfen

Beitrag von Tessala »

Wappen12 hat geschrieben:Da sind die 30 Euronen eigentlich ein Kleks dagegen.
Servus,
mir persönlich geht es bei solchen Themen nicht um den Betrag, hier 30 Euro. Sondern um die Rechtslage. Und die ist bei einigen Dingen harmonisiert, bei anderen eben nicht. Und da gilt eben das Länderrecht.

Wo kommen wir den hin, wenn jeder gerade machen kann was er will. Das sind hier mal 30 Euro, da 40 Euro und dort dann 200 nur um es allen recht zu machen. Und was machen wir, wenn ein Ordnungsbeamter aus xyz sagt, hier zu lande muß der Auspuff blau sein? Oder der Dachträger darf hierzulande nur 73,4 cm abstand haben..... :evil:

Ne, ich würde es drauf ankommen lassen und dann mein Geld zurückholen. Notfalls gleich mit einem Anwalt vorort. Ich passe mich der Länderanforderungen gerne an, aber eine Zulassung die in Deutschland bestand hat muß auch im Ausland akzeptiert werden.

Gruß
Marck

P.S.: Kleiner Nachtrag gerade der Tageszeitung entnommen. Unser Landratsamt führ die Änderungen der KFZ-Papiere kostenlos durch. :) Vielleicht sollte ich es dann auch machen :oops:
Zuletzt geändert von Tessala am 17.08.2012 07:59, insgesamt 1-mal geändert.
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zawiese
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Re: Fahrzeugschein überprüfen

Beitrag von zawiese »

Und immer daran denken, ein zweireihiges Kennzeichen hatte diesen Bindestrich noch nie!!
Jeder Motorrad-, jeder Käferfahrer wäre hier mit im Boot ( und das schon immer ).

Vielleicht sollte das Auswärtige Amt einmal vor Reisen in diese Länder warnen!

Gruß
Thomas
Zuletzt geändert von zawiese am 17.08.2012 08:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Wappen12
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Re: Fahrzeugschein überprüfen

Beitrag von Wappen12 »

Nabends

@ zawiese Thomas, das versuch mal den netten Polizisten zu erklären das es in Deutschland so erlaubt ist. Der wird dich nett anlächeln und sagen " Aber hier nicht, Auto stehen lassen oder zahlen" heisst es dann evtl. Möchte nicht das Horrorzenarior herrauf beschwören, aber sage niemals nie. :zwinker:
Wünsche jeden Trotzdem ne Freie, sichere und Kostengünstige Fahrt in den Urlaub.

Gruss Holger
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Re: Fahrzeugschein überprüfen

Beitrag von Cagalj »

Danke für den Tip !

Ich habe noch Kennzeichen ohne EU-Logo (blau). Da ist der Strich im KFZ-Schein und auch auf den Kennzeichen selbst.

Wenn ich also einmal auf Kennzeichen mit EU-Logo wechsle, dann muss ich darauf achten, dass der Strich im KFZ-Schein weggemacht wird !

Frage: Kann man bei neuen Kennzeichen auf ohne EU-Logo bestehen ?
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Wappen12
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Re: Fahrzeugschein überprüfen

Beitrag von Wappen12 »

Hi Cagaji

Das sollte meines Wissens nach möglich sein. Kostet evtl ein paar Euronen mehr, muss aber nicht. Du musst dann aber ein D - Schild am Fahrzeug bzw Anhänger anbringen. :zwinker:
Aber Sie werden Dich gleich bei der Zulassung sicherlich fragen " Warum es denn so sein sollte und nicht das mit dem EU - Zeichen ? " Überraschen lassen :mrgreen:

Gruss Holger
Zuletzt geändert von Wappen12 am 19.08.2012 14:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Tessala
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Re: Fahrzeugschein überprüfen

Beitrag von Tessala »

Cagalj hat geschrieben:Frage: Kann man bei neuen Kennzeichen auf ohne EU-Logo bestehen ?
Servus,
ich meine das die EU-Kennzeichen für Deutschland ab dem 1.11.2000 verpflichtend eingeführt worden sind.

Gruß

Marck
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zawiese
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Re: Fahrzeugschein überprüfen

Beitrag von zawiese »

Cagalj hat geschrieben: Frage: Kann man bei neuen Kennzeichen auf ohne EU-Logo bestehen ?
Das sollte eigentlich seit ca. 2000 Geschichte sein. Bis dahin konnte man noch das "alte" Kennzeichen wählen. Steht auch in Zusammenhang mit der neuen Schrift.

D-Schild: Anfangs hat die Länderkennung auf den neuen Kennzeichen nicht ausgereicht, vielleicht haben auch dies schon die Österreicher genutzt um .....

;o)))

Habe die Tage ein Motorrad zugelassen, das steht der Bindestrich auch nicht mehr im Schein.


Gruß
Thomas
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Re: Fahrzeugschein überprüfen

Beitrag von Bohle »

Moin,

ich arbeite bei der Hermes Logistik in Hamburg. Folgende Mail ging heute vom „Fuhrpark“ an alle Mitarbeiter:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit kurzem werden deutsche Kraftfahrer mit Euro-Kennzeichen im Ausland mit Bußgeldern belegt, wenn in der Zulassungsbescheinigung der automatisiert eingedruckte Bindestrich noch vorhanden ist, obwohl er auf den neuen Euro-Kennzeichen fehlt (siehe Anlage).
Ich empfehle Ihnen, vor einer Auslandsfahrt diesen Sachverhalt zu überprüfen, um unnötige Bußgelder zu vermeiden.
Sollte Ihr Dienstfahrzeug betroffen sein, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden für eine kurzfristige Korrektur sorgen.

Mit freundlichen Grüßen
Xxx Xxxxxxxx


Als Anlage war ein Dokument mit folgendem Inhalt beigefügt:


Bindestrich für € 500 zu vergeben
Achtung bei Fahrten ins Ausland; der kleine Bindestrich auf dem Kennzeichen
kann teuer werden
Datum 13. August 2012
Sachbearbeiter Norbert Becker (-3234)
Unsere europäischen Nachbarn sind findig. Bußgelder in Italien und Österreich
für „falsche“ Zulassungsbescheinigungen.
Seit kurzem werden deutsche Kraftfahrer mit Euro-Kennzeichen im Ausland mit
Bußgeldern belegt, wenn in der Zulassungsbescheinigung der automatisiert eingedruckte
Bindestrich noch vorhanden ist, obwohl er auf den neuen Euro-Kennzeichen
fehlt. Bekannt sind Fälle aus Österreich und Italien, wo Bußgelder bis 500 € kassiert
wurden. Wer noch ein altes Kennzeichen hat, ist nicht betroffen. Seit dieses Verhalten
der ausländischen Behörden bekannt ist, werden bei der Zulassungsstelle neue
Zulassungspapiere generell ohne Bindestrich ausgestellt. Bei Umschreibungen erkundigt
sich die Zulassungsstelle, welche Art von Schildern angebracht ist, und stellt
die Papiere entsprechend aus. Die Rechtslage indes ist eindeutig:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat bestätigt, "dass
das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich
geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig." Aber es
muss mit dem Kennzeichen zusammen passen. Also entweder beide weisen den
Bindestrich aus (alte Art) oder beide weisen keinen Bindestrich auf (neue Art). Auf
einen Zulassungsfehler kann man sich in der Regel nicht berufen. Das Bußgeld
bleibt am Fahrer bzw. Halter des Fahrzeugs hängen.
Wer sich umfangreicher informieren möchte, wird im Internet fündig. Die Foren sind
Regierungspräsidium Freiburg
Landespolizeidirektion
Bindestrich für € 500 zu vergeben
Doku-Nr. - / 13.08.2012 10:21 / Norbert Becker / 2 von 2
dort voll von Betroffenenberichten und länderspezifischen Unterschieden. So soll in
Belgien der selbe Verstoß wenigstens „nur“ € 200 kosten, während Österreich und
Italien mit € 500 da sehr kräftig zulangen.
Unser Rat: Wer ein Euro-Kennzeichen hat (neue Art ohne Bindestrich) und ins Ausland
reisen will, sollte seine Zulassungspapiere überprüfen. Wenn in den Papieren
der Bindestrich noch enthalten ist, empfiehlt sich der Weg zur Zulassungsstelle. Dort
wird die Änderung in der Regel zum Materialpreis (1 €) durchgeführt.
Und noch ein Tipp: Es wird schwerlich nachweisbar sein, dass der Zulassungsbeamte
einen Zulassungsfehler begangen haben soll; das Abwälzen der Strafe aus
dem Ausland auf die Behörde wird in aller Regel nicht funktionieren. Das macht die
Sache im Einzelfall extrem ärgerlich und treibt den Blutdruck hoch – aber vorsorgen
muss wohl jeder Auslandsreisende selbst.
Quellen:
Dietmar Matteis, Polizeidirektion Freudenstadt
Und weiter Landratsamt Tübingen unter
http://www.kreis-tuebingen.de/,Lde/Kfz_Zulassungsstelle.html
Gez.: Norbert Becker


Ich bin daraufhin zur Zulassungsstelle (ist bei mir um die Ecke). Die Dame bei der Information guckte mich ziemlich verwirrt an, als sie mein Anliegen hörte. Ich hatte zum Glück das Schreiben der Polizeidirektion Freudenstadt dabei, welches sie aufmerksam las und lachte. „Ich muss mal kurz zu meinem Vorgesetzten“ sagte sie und verschwand. Als Sie wiederkam sagte sie mir, ich hätte recht.

Jetzt habe ich für meinen PKW eine Zulassung ohne Strich, bin um € 11,20 ärmer und um eine Erfahrung reicher.

Mein Dank an die Zulassungsstelle Hamburg-Nord! Das ganze hat nur 20 Minuten gedauert und wurde sehr freundlich abgewickelt. Nötig ist nur die Zulassung, ein Personalausweis des Halters und (Falls man selber nicht der Halter ist: Eine Vollmacht.).

Das ganze ist zwar ärgerlich, aber was nützt es mir im Ausland wenn ich zwar recht habe (die Zulassung mit Strich gilt definitiv) aber z.B. den Wagen stehen lassen oder € 500 auf den Tisch des Hauses legen muss. Ganz abgesehen von einem unguten Gefühl, daß einen beim Fahren begleitet!

Heute Abend werde ich mir jedenfalls die Zulassung unseres „Hundes“ mal genauer angucken….

Gruß aus Schilda

Thomas
Zuletzt geändert von Bohle am 23.08.2012 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
Der Weg ist das Ziel
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Re: Fahrzeugschein überprüfen

Beitrag von Bulldog2011 »

Hat bestimmt nichts mit dem Verhalten der deutschen Regierung in der EURO Krise zu tun...
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Re: Fahrzeugschein überprüfen

Beitrag von Cagalj »

Für einen fehlenden oder zuvielen Strich im KFZ-Schein 500,- € Strafe zu kassieren ist einfach krank ! :(

Leider hört man aus Österreich seit Jahrzehnten solche und ähnliche "Verkehrs-Geschichten".
Dass die Italiener nun auch bei sowas mitmachen überrascht mich aber doch.

Rechtlich ist die Verhältnismässigkeit wegen einem kleinem Strich doch überhaupt nicht mehr gegeben.
In Österreich gibt es keinen expliziten Paragraphen, der den Strich erwähnt und die Strafe mit 500 € festlegt ! :evil:
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